15538/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.07.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Werner Neubauer, Elmar Podgorschek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Schutz von fremden Daten nach Aufgabe des Bankgeheimnisses
Im Rahmen des Konsolidierungspaketes 2012 – 2016 wurde beschlossen, Maßnahmen zu ergreifen, um mittels einer Abgeltungsabgabe die auf Schweizer Konten liegenden unversteuerten Gelder nachträglich einer ordnungsgemäßen Versteuerung zuzuführen. Realisiert wurde dies mit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizer Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt.
Geht es nach den derzeitigen Plänen der EU, soll der Austausch von Steuerdaten auf alle Kapitaleinkünfte ausgeweitet werden, das Bankgeheimnis würde endgültig fallen. Dabei will die EU-Kommission keine Zeit verlieren und treibt die Entscheidung an. Bis Ende nächsten Jahres sollen die EU-Mitglieder entsprechende Gesetze verabschiedet haben, sodass ab 1. Jänner 2017 der automatische Datenaustausch erfolgen kann. Es wurden bereits erste Befürchtungen geäußert, dass Daten, die Österreich im Zuge der Erfüllung des oben angeführten Abkommens mit der Schweiz von Schweizer Bankkunden erfasst hat, in weiterer Folge durch den automatisierten Datenaustausch an Finanzämter anderer EU-Staaten gelangen könnten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage
1. Können Sie vollständig ausschließen, dass Daten von Schweizer Bankkunden durch den automatisierten Datenaustausch an Dritte gelangen können?
2. Wenn ja, wie wird dies konkret verhindert?
3. Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie nach dem Fall des Bankgeheimnisses treffen, die den Datenschutz sicherstellen?
4. Sollten durch den automatisierten Datenaustausch Daten an Dritte gelangen, stellt dieser Umstand eine Verletzung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizer Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt dar?
5. Wenn ja, welche Sanktionen sind in diesem Fall vorgesehen?
6. Wurden Sie bereits von Seiten der Schweizer Regierung mit diesen Befürchtungen konfrontiert?
7. Wenn ja, wer hat Sie diesbezüglich genau kontaktiert und welche Bedenken konkret geäußert?
8. Besteht die Gefahr, dass von Seiten der Schweiz aufgrund der genannten Bedenken das Abkommen gekündigt werden könnte?
9. In welcher Weise hat das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Union zum österreichischen Bankgeheimnis Einfluss auf das Übereinkommen mit der Schweiz?