15542/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2013
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Anfrage

 

des Abgeordneten Harald Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundeskanzler

betreffend § 28 ORF – Gesetz

 

 

Mit Erkenntnis vom 27.9.2011 hat der VfGH festgestellt, dass die Regelung des ORF – Gesetzes über die Wahlberechtigten bei der Wahl des Publikumsrates verfassungswidrig ist. Es ist daher erforderlich die kassierten Passagen des ORF – Gesetzes (§ 28 Abs. 6 bis 10) zu reparieren um weiterhin eine direkt – demokratische Einflussnahme auf den Publikums – und den Stiftungsrat zu gewährleisten.

 

In diesem Zusammenhang ergeht an den Bundeskanzler folgende Anfrage:

 

1.    Wie weit sind die Arbeiten zur Reparatur des § 28 ORF – Gesetz?

2.    Liegen Gutachten des Verfassungsdienstes zu diesem Thema vor, wie ist deren wesentlicher Inhalt?

3.    Wann wird dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zugeleitet?

4.    Ist ein Begutachtungsverfahren in Aussicht genommen? Wenn nein, warum nicht?

5.    Liegen Gutachten des Verfassungsdienstes zur Frage vor, wie der Stiftungsrat zu besetzen ist, falls § 28 ORF – G nicht rechtzeitig vor der nächsten Konstituierung dieser Organe repariert wird? Wie ist deren wesentlicher Inhalt?