15553/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2013
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren - Anwendung durch die Mitgliedstaaten bzw. Österreich im Jahr 2012“

 

Mit der AB 11282/XXIV.GP vom 25.06.2012 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.

 

Aus systematischen Gründen werden nun ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Informationen und Zahlen für das Jahr 2012 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

 

1.      Welche konkreten Erfahrungen mit dem Europäischen Haftbefehl und dem Übergabeverfahren liegen dem Justizressort aktuell vor?
In bzw. mit welchen EU-Mitgliedsstaaten ergaben sich im Jahr 2021 Probleme?

2.      Werden seitens der Europäischen Union bzw. des Justizressorts noch immer Defizite bei der Umsetzung des Europäischen Haftbefehls bei anderen Mitgliedsstaaten gesehen?
Wenn ja, welche Defizite bei welchen Staaten?

 

3.      Wie viele Haftbefehle wurden auf Rechtsgrundlage des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl durch „Ausstellungsstaaten“ in der EU im Jahr 2012 ausgestellt (Aufschlüsselung auf Ausstellungsstaaten)?


4.      Wie viele ÖsterreicherInnen waren von einem europäischen Haftbefehl dieser Ausstellungsstaaten im Jahr 2012 betroffen (Aufschlüsselung der Anzahl der gesuchten ÖsterreicherInnen auf Ausstellungsstaaten und Vollstreckungsstaaten)?

 

5.      Wegen welcher Delikte wurden diese Haftbefehle gegen ÖsterreicherInnen ausgestellt?

 

6.      Wie viele Personen wurden nach einem Haftbefehl auf Grundlage des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl durch Vollstreckungsstaaten im Jahr 2012 festgenommen (Aufschlüsselung auf Ausstellungsstaaten und Vollstreckungsstaaten)?

 

7.      Wie viele ÖsterreicherInnen waren im Jahr 2012 von einer Festnahme in Vollstreckungsstaaten betroffen (Aufschlüsselung der Anzahl der ÖsterreicherInnen auf Vollstreckungsstaaten)?

 

8.      Wie viele Personen wurden nach einem Haftbefehl auf Grundlage des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl in Österreich (Vollstreckungsstaat) im Jahr 2012 festgenommen (Aufschlüsselung auf Ausstellungsstaaten und Nationalität der festgenommenen Personen)?

 

9.      Wie viele Personen wurden im Jahr 2012 nach einem Haftbefehl auf Grundlage des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl von Österreich (Vollstreckungsstaat) dem jeweiligen Ausstellungsstaat im Jahr 2011 übergeben (Aufschlüsselung auf Ausstellungsstaaten und Nationalität der festgenommenen und übergebenen Personen)?

 

10.  Wie viele ÖsterreicherInnen, die mit der Übergabe bzw. Auslieferung einverstanden waren, befanden sich im Jahr 2012 darunter?

 

11.  Wie viele Haftbefehle wurden auf Rechtsgrundlage des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl im Jahr 2012 in Österreich ausgestellt (Aufschlüsselung auf Nationalität der gesuchten Personen)?

 

12.  Wegen welcher Delikte wurden diese Haftbefehle im Jahr 2012 ausgestellt (Aufschlüsselung der Delikte auf Nationalität der gesuchten Personen)?


13.  Wie viele dieser Haftbefehle wurden vollstreckt und die gesuchten Personen Österreich übergeben (Aufschlüsselung auf Vollstreckungsstaaten)?

 

14.  Wann findet die nächste gegenseitige Evaluierung über „die praktische Anwendung des Europäischen Haftbefehls und der entsprechenden Übergabeverfahren“ zwischen den Mitgliedsstaaten statt?

15.  Wie viele Verfahren zur Anwendung des Europäischen Haftbefehls liegen aktuell beim EuGH?
Welche Rechtsfragen sollen dabei geklärt werden?

16.  Welche Maßnahmen werden auf europäischer Ebene ergriffen, damit die Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung nachkommen fristgerecht die Vollzugszahlen zur Ausstellung eines europäischen Haftbefehls der EU-Kommission melden?