15570/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend internationale Haftungsinstrumente für Atomschäden

 

BEGRÜNDUNG

 

Am 29. Mai 2013 wurde im Justizausschuss der Bericht der Bunderegierung zur Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden (III-393 d.B.) abschließend behandelt. Der Bericht behandelt den Zeitraum 2008-2010, wurde dem Justizausschuss des Nationalrates aber erst am 6. März 2013 zugewiesen. Bundesministerin Dr. Beatrix Karl war im Ausschuss nicht in der Lage Fragen zu dem Bericht zu beantworten, sondern verwies darauf, dass der gegenständliche Bericht federführend vom Lebensministerium erstellt wurde.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wann wurde der Bericht zwischen BMJ und BMLFUW finalisiert?

2.    Wann wurde der Bericht im Ministerrat beschlossen und wann vom Ministerratsdienst der Parlamentsdirektion zugeleitet

3.    Wieviele Mitarbeiter des BMLFUW haben an der Erstellung des Berichtes mitgearbeitet?


4.    Wieviel Arbeitszeit wurde von den Mitarbeitern des BMLFUW aufgewendet um den Bericht zu erstellen?

5.    Wie hoch waren die Kosten der Erstellung des Berichtes durch das BMLFUW?

6.    Gab es eine Empfehlung der Bundesregierung, welchem Ausschuss der Bericht zugewiesen werden soll?

7.    Wann ist der Bericht für den Zeitraum 2011-13 zu erwarten?

8.    Für welche Staaten gelten jeweils die sieben im Bericht genannten Haftungsabkommen?

9.    Welchen Wert haben die angeführten Haftungssummen (in Sonderziehungsrechten und Golddollar) umgerechnet in Euro (z.B. zum Zeitpunkt der Berichtserstellung oder im Mittel der drei Berichtsjahre)?

10. Warum beinhaltet der Bericht keine Darstellung der Haftungssummen für Kernanalgen und hier unterschieden zwischen Leistungsreaktoren und Forschungsreaktoren bzw. Transporte radioaktiven Materials?

 

11. Wie schlüsseln sich die Haftungssummen zwischen den Betreiberstaaten und den Betreiberfirmen spezifisch für die Länder der EU und folgenden Ländern auf – jeweils mit Zuordnung zu welchem Haftungsregime diese angehören: Russland, Ukraine, Norwegen, Moldawien, Türkei

12. Werden in zukünftigen Berichten diese grundlegenden Informationen (Fragen 4 und 5) enthalten sein?

13. Eine in mehrjährigem Abstand seitens des Nuclear Energy Association der OECD (NEA) erstellte tabellarische Darstellung der Haftungsregime- so auch der Haftungssummen – erweist sich als wesentlich informativer, als der von der Bundesregierung übermittelte Bericht. Beabsichtig das BMLFUW- als lt. BMJ federführende Stelle – sich an dem Berichtsformat der NEA ein Vorbild zu nehmen, oder bedarf es erst einer Präzisierung der entsprechenden gesetzlichen Berichtsbestimmungen?

14. Aktuelle Studien im Auftrag der französischen Regierungen und des Versicherungsforums Leipzig gehen von Schäden durch einen Super-GAU in Höhe von bis zu 430 Mrd. Euro bzw. 2 Billionen Euro aus. Was haben Sie bzw. die Bundesregierung nach 2010 unternommen, um auf europäischer Ebene solche Haftungssummen durchzusetzen?

15. Die Europäische Kommission hatte von 2011-13 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Haftungsinstrumente für Atomschäden regeln sollte.

a.    Hat sich die Bundesregierung daran beteiligt?

b.    Wenn nicht: Warum wurde kein/e offizielle/r Vertreter/in der Bundesregierung zu den Beratungen entsandt?

c.    Was wurde in der Arbeitsgruppe entschieden? Sind dem BMLFUW Ergebnisse aus dieser Arbeitsgruppe bekannt. Wenn nicht, warum wurden – sofern überhaupt – hierzu Recherchen bzw. Anfragen an die EU-Kommission gerichtet?

d.    Wenn ja, wann lagen entsprechende Berichte, Präsentationen dem BMLFUW vor?


e.    Warum wurden die entsprechenden Berichte dem NR nicht als ergänzende Informationen zur Verfügung gestellt?

f.      Ist beabsichtigt, dass die Ergebnisse der einschlägigen Arbeitsgruppen aus EU-Ebene im nächstmöglichen Bericht an den Nationalrat eingehend dargestellt werden, oder bedarf es hierzu einer Änderung der gesetzlichen Berichtslegungsbestimmungen?

g.    Wie ist das weitere geplante Vorgehen der Kommission?

 

16. Der oberösterreichische Umweltlandesrat Rudi Anschober hat eine Beschwerde bei der EU-Kommission bzgl. illegaler Wettbewerbsvorteile durch fehlende Versicherungspflicht für AKW eingereicht. Die Beschwerde wird derzeit von der EU-Kommission geprüft. Unterstützt die Bundesregierung das Vorgehen von Oberösterreich? Wenn ja, in welcher Form und mit welchen sachlichen Inputs. Wenn nicht, mit welcher Begründung wird hier eine aus österreichischer Sicht bedeutend Initiative nicht unterstützt?

17. Österreichische Unternehmen beteiligen sich am Bau von Atomkraftwerke im Ausland. Welche juristischen Risiken bestehen für die beteiligten Unternehmen, falls es eine Herstellerhaftung in einem belieferten Land gibt?

18. Mit welchen Vertretern welcher Staaten haben Mitarbeiter des BMLFUW im Zusammenhang mit Fragen der Nuklearhaftung im Berichtszeitraum Kontakt gehabt?

19. Bei welchen spezifischen Treffen des Bundesministers mit Vertretern der  EU-Kommission, einzelner EU-Mitgliedsstaaten bzw. Nicht-EU-Staaten im Berichtszeitraum war das Thema Atomhaftung ein dokumentierter Tagesordnungspunkt?

20. Was waren die Ergebnisse dieser Treffen in Hinblick auf das Themengebiet Atomhaftung?

21. Mit welchen Staaten besteht aus heutiger Sicht eine Übereinstimmung in der Vorgangsweise zum Thema Atomhaftung auf EU-Ebene?

22. Beabsichtigt die Bundesregierung im Vorfeld einer angekündigten Atomhaftungsinitiative der EU-Kommission verstärkt öffentlich ihren Standpunkt zu vertreten und auf die Dringlichkeit einer EU-weiten Haftungsregelung hinzudrängen, die einen weitestgehenden Schadensersatzanspruch potentieller Geschädigter sicherstellt?

23. Beabsichtigt die Bundesregierung an die Nachbarstaaten direkt heranzutreten und diese zum Austritt aus den jeweils beigetreten Haftungskonventionen aufzufordern um so den Weg frei für ein EU- einheitliches Atomhaftungsregime zu ermöglichen.

24. Beabsichtigt die Bundesregierung das österreichische Modell der Atomhaftung in den kommenden Monaten verstärkt als Vorbild für ein EU-weites Haftungsregime zu propagieren. Wenn ja, welche spezifischen Inititaitiven (z.B. im Europäischen Rat oder Ministerrat) sind bislang gesetzt worden bzw. für bis Ende 2013 in Vorbereitung?


25. Der EPR (Europäische Druckwasserreaktor) wird vom Hersteller Areva als „inhärent sicher“ beworben. Welche Erkenntnisse liegen Ihnen über die Sicherheit des EPR vor? Wie hoch wird die Eintrittswahrscheinlichkeit Störfällen der Stufe INES-5, -6 und -7 von den Herstellern und von unabhängigen Experten eingeschätzt?

26. Falls die Herstellerangabe zutreffen, und es völlig ausgeschlossen ist, dass es bei einem EPR zu einen Super-GAU kommen kann, warum wurden dann von Tschechien, Großbritannien und Finnland grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen zu geplanten AKW-Neubauten in Österreich durchgeführt?