15580/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Lugar
und Kollegen
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend steigendes Risiko für Bank-Kunden ab 1.8.2013
Wie die deutschen Wirtschaftsnachrichten am 14.7.2013 in einem Artikel berichten, hat die EU still und leise ein Gesetz beschlossen, demnach ab 1. August 2013 die Bank-Kunden als erste enteignet werden müssen, wenn eine Bank in die Krise gerät:
„Daher hat die EU-Kommission nun in aller Stille eine Verordnung erlassen, die für die Steuerzahler einen gewissen Schutz bieten sollen – die aber in voller Härte den Bank-Kunden treffen können. Diese Verordnung ist deshalb von Bedeutung, weil für Inkrafttreten nicht mehr die Zustimmung der nationalen Parlamente erforderlich ist, in denen die Banken über Lobbying die Regelung noch weiter verwässern könnten. Es handelt sich um eine Vorschrift, die am 1. August 2013 in Kraft tritt. Mit diesem Tage sollten sich Bank-Kunden genau überlegen, welcher Bank sie ihr Geld anvertrauen. […]Banken müssen künftig zuerst ihre Kunden und Aktionäre zur Kasse bitten, bevor sie den Staat in Anspruch nehmen können. Die Inhaber ‚nachrangiger Schuldtitel‘ sind zwar im engen Sinn Inhaber von verbrieften Schuldverschreibungen, wie das bei der spanischen Sparkassen der Fall gewesen ist. Doch nach Kreditwesengesetz können darunter im Grunde alle Bank-Kunden verstanden werden, weil ihre Guthaben bei den Banken Klein-Kredite sind, für die die Kunden von der Bank nichts anderes erhalten als das Recht, für Dienstleistungen der Bank saftige Gebühren zu bezahlen. Ob die Einlagensicherung für Einlagen unter 100.000 Euro etwas wert ist, kann niemand sagen.“
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Finanzen nachstehende
ANFRAGE:
1. Wussten Sie bereits von den Plänen der EU-Kommission noch bevor die Verordnung erlassen wurde? Wenn ja, warum haben Sie die österreichische Bevölkerung bis jetzt nicht darüber informiert?
2. Wie stehen Sie zu dieser EU-Verordnung?
3. Da ja bei Verordnungen bekanntlicherweise bei Inkrafttreten die Zustimmung der nationalen Parlamente nicht erforderlich ist: Sind Sie damit einverstanden, dass das österreichische Parlament keinerlei Mitspracherecht hat?
4. Was bedeutet diese Verordnung der EU-Kommission für die österreichischen Anleger bis 100.000 Euro?
5. Werden Sie die österreichischen Steuerzahler und Sparer über diese EU-Verordnung informieren? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
6. In der Presse vom 18.3.2013 findet sich folgende Aussage von Ihnen: „zudem ‚lassen wir unsere Sparer nicht im Stich‘, die Einlagensicherung (bis 100.000 Euro) garantiert die kleinen Guthaben.“ Können Sie angesichts dieser EU-Verordnung garantieren, dass die Einlagensicherung für Guthaben unter 100.000 Euro weder jetzt noch in Zukunft angetastet wird? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?