15585/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend „Privates Sicherheitsgewerbe“

 

Der Fragesteller hat zum privaten Sicherheitsgewerbe in den letzen Jahren mehrere parlamentarische Anfragen gestellt, die zuletzt von Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (AB 6583 vom 20.12.2010) sowie der Innenministerin (AB 6629 vom 21.12.2010) und der Justizministerin (AB 6703 vom 27.12.2010) beantwortet wurden. Allerdings konnten von diesen einige Fragen mangels Zuständigkeit nicht beantwortet werden.

 

Ein besonders Problem stellen weltweit international tätigen Sicherheitsfirmen mit Sitz in Europa dar, die u.a. auch Söldnerdienste anbieten.

In der Schweiz haben sich über ein Dutzend Sicherheitsfirmen angesiedelt, die Söldnerdienste anbieten. Der Schweizer Bundesrat will diesen Unternehmen nun klare Regeln auferlegen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende

 

Anfrage:

1.      Können Personen, die zur Ausübung des Sicherheitsgewerbes in Österreich berechtigt sind, ihre Unternehmensleistungen in Drittstaaten sowie in Krisen- und Kriegsgebieten (z.B. Irak, Afghanistan, Syrien, die autonome Republik Tschetschenien) anbieten?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Wenn nein, welche gesetzlichen Bestimmungen verbieten dies?


2.      Soll in Zukunft die (bloße) Tätigkeit bzw. Beteiligung eines Österreichers als Zivilperson oder als Söldner bei einem privaten ausländischen Sicherheitsunternehmen in Krisen- oder Kriegsgebieten von einem in Österreich gerichtlich strafbaren Tatbestand erfasst werden?

3.      Mit welchen strafrechtlichen Sanktionen in Österreich haben Österreicher zu rechnen, die als Zivilpersonen oder Söldner privater ausländischer Sicherheitsunternehmen in Krisen- oder Kriegsgebieten (wie im Irak und Afghanistan) tätig sind und an strafbaren Handlungen beteiligt waren?

4.      Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden den letzten 10 Jahren deswegen oder in diesem Zusammenhang erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre)?

5.      Zu wie vielen gerichtlichen Verurteilungen kam es nach Kenntnis des Ressorts deswegen in diesen Jahren (Aufschlüsselung auf Jahre)?

6.      In wie vielen Fällen musste in diesen Jahren Österreichern deswegen die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt werden (Aufschlüsselung auf Jahre)?

7.      Wie viele Fälle wurden dem Ressort und den zuständigen Behörden in den Jahren 2010 bis 2012 bekannt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?