15588/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend „LKW-Piraterie in der EU sowie Drittstaaten 2012“

 

Mit der AB 11582/XXIV.GP vom 30.07.2012 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2012 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.        Wie viele Fälle von LKW-Piraterie (LKW und/oder Ladungsdiebstahl, Treibstoffdiebstahl oder Kennzeichendiebstahl), die österreichische Güterbeförderer im EU-Ausland und in Drittstaaten betrafen sind dem Ressort bzw. den österreichischen Vertretungen im Ausland im Jahr 2012 bekannt geworden (Aufschlüsselung auf  Tatortländer)?

 

2.        Wie viele dieser LKW-Pirateriefälle wurden nach Kenntnis bei den dort zuständigen Behörden oder in Österreich angezeigt (Aufschlüsselung auf  Tatortländer)?

 

3.        In welchen Ländern fanden diese LKW-Pirateriefälle im Jahr 2012 jeweils statt (Aufschlüsselung der Anzahl auf Tatortländer)?

 

4.        In wie vielen Fällen wurden dabei LKW-Fahrer und/oder Begleitperson verletzt oder getötet (Aufschlüsselung auf Tatortländer)?

 

5.        In wie vielen LKW-Pirateriefällen kam es im Jahr 2012 im Ausland unter Waffeneinsatz (z.B. Schusswaffen), Betäubungsgas o.ä. zu diesen LKW-Pirateriefällen (Aufschlüsselung auf Tatortländer)?

 

6.        Wie viele dieser LKW-Pirateriefälle im Ausland konnten im Jahr 2012 aufgeklärt werden (Aufschlüsselung auf Tatortländer)?

 

7.        In wie vielen Fällen gab es im Jahr 2012 nach Kenntnis des Ressorts (österreichische Vertretungen im Ausland) durch korrupte Beamte von Transitstaaten (z.B. Zoll) Informationen, Frachthinweise etc. für die LKW-Piraten?

 

8.        Welche Präventionsmaßnahmen sind zum Schutz vor LKW-Piraterie aus Sicht des Ressorts für Transportunternehmen (Güterbeförderer) in EU-Staaten und Drittstaaten notwendig?