1559/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Fluggastentschädigung nach der VO (EG) Nr. 261/2004 - Schlichtungsstelle in Österreich - Beschwerden von Fluggästen 2008“

Mit der AB 4408/XXIII.GP vom 16.07.2008 wurden die Fragen des Fragestellers zur Fluggastentschädigung nach der VO (EG) Nr. 261/2004 vom damaligen ressortzuständigen Bundesminister Werner Faymann beantwortet.

Ende 2008 (22.12.2008) hat nun der EuGH eine maßgebliche Entscheidung getroffen, die weitreichende Folgen für die Rechte von Passagieren bei allen Fluglinien der 27 Mitgliedsstaaten der EU nach sich zieht.

Nach dieser Entscheidung müssen Fluglinien ihren Passagieren einen Ausgleich für Flugannullierungen wegen technischer Gebrechen zahlen. Nur beim Nachweis von „außergewöhnlichen Umständen“ wie etwa Sabotage, Akte terroristischer Handlungen oder Fabrikationsfehler, erspart sich künftig die Fluglinie die Ausgleichzahlungen an die Passagiere, die zwischen 250 Euro und 600 Euro je nach Entfernung gestaffelt liegen kann. Betroffene Passagiere können - wenn sich die Fluglinie weigert - bei ihren nationalen Gerichten diese Ausgleichszahlung einklagen und werden Recht zugesprochen bekommen.

Aus systematischen Gründen wird ein Teil dieser Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2008 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende


Anfrage:

1.  Welche Einrichtungen wurden in den EU-Mitgliedsstaaten auf Basis der VO (EG) Nr. 261 /2004 als Beschwerdestellen (von Art. 16 Abs. 1 und Abs. 2) benannt (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?

2.   Welche Mittel stehen dieser Beschwerdestelle (Art. 16 Abs. 2) im BM für Verkehr, Innovation und Technologie zur Wahrung der Fluggastrechte zur Verfügung, wenn einzelne Luftfahrtunternehmen (Airlines) die Bestimmungen dieser unmittelbar geltenden

EU- Verordnung nicht einhalten?

3.            In welchen Mitgliedsstaaten wurden auf Basis der VO (EG) Nr. 261 /2004 noch keine wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Strafbestimmungen bei Nichteinhaltung von Bestimmungen dieser EU-Verordnung festgelegt (Art. 16 Abs. 3 der VO)?

4.            Gibt es bereits eine Übersicht über gesammelte Beschwerden wegen Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von Flügen in den benannten Beschwerdestellen der EU-Mitgliedsstaaten in den Jahren 2007 und 2008 (Aufschlüsselung auf Jahre und nach Airlines)?

5.            Wie viele von diesen Beschwerden wurden in den EU-Mitgliedsstaaten erledigt (Aufschlüsselung nach Airlines)?

Wie wurden diese Beschwerden jeweils erledigt?

6.            Wie viele der obigen Beschwerden wurden in den Jahren 2007 und 2008 bei diesen benannten Beschwerdestellen in der EU von Fluggästen österreichischer Herkunft erhoben?

7.            Wie viele Beschwerden wegen Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von Flügen gab es bei der benannten österreichischen Beschwerdestelle im Jahr 2008 (Aufschlüsselung nach Airlines)?

8.            Wie viele von diesen Beschwerden wurden positiv erledigt (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung nach Airlines)?

9.            Wie viele Beschwerden wurden seitdem nicht erledigt (Aufschlüsselung nach Airlines)?


10.     Warum konnten diese Beschwerden nicht erledigt werden? Wie lautet jeweils die Begründung dafür?

11.    Welche behördlichen Maßnahmen wurden wegen Nichterledigung durch die zuständigen Behörden gegenüber einzelnen Airlines ergriffen (Aufschlüsselung auf Airlines)?

12.    In wie vielen Fällen mussten im Jahr 2008 auf Österreichs Flughäfen bzw. durch Airlines in Österreich „Betreuungsleistungen" erbracht werden (Aufschlüsselung nach Airlines)?

13.    Wie viele sonstige Schadenersatzansprüche oder Regressansprüche nach den Art. 12 und 13 der Verordnung sind Ihrem Ressort im Jahr 2008 gegen Airlines bekannt geworden?

Wie wurden diese erledigt (ersuche jeweils um Aufschlüsselung nach Airlines)?

14.    Wie oft erfolgten 2008 durch zuständige Behörden Kontrollen bei allen Österreich anfliegenden Airlines (auf den einzelnen österreichischen Zivilflughäfen), ob die Bestimmungen der VO (EG) Nr. 261/2004 tatsächlich eingehalten werden?

15.    Wer hat diese Kontrollen durchgeführt?

Welche Ergebnisse erbrachten diese behördlichen Kontrollen (Aufschlüsselung nach Airlines)?

16.    Welche Lenkungsmaßnahmen mussten ergriffen werden?
Welche Airlines waren davon betroffen?

17.    Liegt aus Sicht des Ressorts noch immer ein zu breiter Interpretationsspielraum bei der Auslegung der Verordnung vor?

Wenn ja, wie kann eine Konkretisierung (im Sinne von mehr Rechtssicherheit) erfolgen?

18.    Welche aktuellen Probleme sehen Sie national bei der Vollziehung dieser EU-Verordnung?
Liegt bereits eine einheitliche Interpretation dieser Verordnung durch die Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission vor?

19.    Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die angekündigten Überprüfungen der EU-Mitgliedsstaaten durch die EU-Kommission, ob die Vorgaben der VO (EG) Nr. 261/2004 auch eingehalten werden?


20. In welchen Mitgliedsstaaten werden die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nicht eingehalten und Beschwerden von Fluggästen nicht verordnungsgemäß behandelt?
Welche Informationen liegen dazu dem Ressort vor?