15591/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.07.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Franz Glaser

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Aufnahme des Kellerviertels Heiligenbrunn in die UNESCO- Welterbeliste

Im Jahre 2007 hat der Weinbau- und Kellerverein Heiligenbrunn damit begonnen, eine Aufnahme des historischen Kellerviertels Heiligenbrunn in die Liste der UNESCO - Welterbestätten vorzubereiten.

Das Kellerviertel umfasst 150 historische Gebäude, die als Weinkeller, Kellerstöckl oder Lagergebäude noch heute in Nutzung stehen.

Von den 108 denkmalgeschützten Kellern sind 54 mit Stroh gedeckt, viele sind mehrere hundert Jahre alt.

Nach umfangreichen Vorarbeiten hat das Land Burgenland im Vorjahr beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur beantragt, Heiligenbrunn in die Österreich - Liste (Tentativliste) der UNESCO - Welterbestätten aufzunehmen. Diese Liste dient der UNESCO als Entscheidungsgrundlage.

Seit über einem Jahr gibt es für die Beteiligten allerdings keine Information über den Stand des Verfahrens.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

1.   Welche Schritte wurden seitens Ihres Ressort zur Feststellung, ob das Kellerviertel Heiligenbrunn zum Welterbe erklärt werden kann, bereits gesetzt?

2.    Warum ist seit mehr als einem Jahr keine Information an das antragstellende Land Burgenland bzw. den Kellerverein Heiligenbrunn ergangen?

3.    Sie haben als Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur im Jahre 2010 das Kellerviertel Heiligenbrunn besucht - was wurde Ihrerseits seit diesem Besuch in dieser Angelegenheit unternommen?

4.    Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

5.    Besteht konkrete Aussicht, dass das Kellerviertel Heiligenbrunn auf die österreichische Tentativliste gesetzt werden kann?

6.    Bis wann ist mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen?