15601/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.07.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Insolvenzverfahren – Zahlungsausfälle Finanz- und Sozialversicherungsträger – Wirtschaftsdelikte“
Presseberichten zufolge erleiden im Rahmen von
Insolvenzen die Finanzämter und Sozialversicherungsträger enorm hohe
finanzielle Verluste. Abgabenschulden in Millionenhöhe müssen
abgeschrieben werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für
Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Konkursanträge wurden in den Jahren 2009 bis 2012 in Österreich gestellt (Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte)?
2. Wie viele Insolvenzverfahren wurden in den Jahren 2009 bis 2012 in Österreich eröffnet (Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte)?
3. Wie viele Konkursanträge wurden in den Jahren von der Finanz- bzw. den Gebietskrankenkassen oder anderen Sozialversicherungsträgern gestellt (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Finanz und Sozialversicherungsträger)?
4. Wie viele Insolvenzverfahren wurden in den Jahren 2009 bis 2012 nach einem Antrag der Finanz bzw. Gebietskrankenkassen oder anderen Sozialversicherungsträgern eröffnet (Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte)?
5.
In
wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren die Konkursakten von
InsolzvenzrichterInnen nach der Konkurseröffnung an die Staatsanwaltschaft
zur strafrechtlichen Prüfung (z.B. hinsichtlich Kridadelikte)
weitergeleitet (Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte)?
6.
In
wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren dadurch zu strafrechtlichen
Ermittlungen durch die zuständige Staatsanwaltschaft (Aufschlüsselung
auf Jahre und Staatsanwaltschaften)?
7. Zu welchem Ergebnis führten diese strafrechtlichen Ermittlungen und in wie vielen Fällen wurde in diesen Jahren durch die Staatsanwaltschaft eine Anklage erhoben (Aufschlüsselung auf Jahre und Staatsanwaltschaften)?
8.
In
wie vielen Fälle kam es zu strafrechtlichen Verurteilungen?
Weswegen kam es zu diesen Verurteilungen (Aufschlüsselung auf Jahre und
Gerichte)?
9. In wie vielen Fällen wurden diese Konkursakten den InsolvenzrichterInnen ohne Prüfung d.h. unbearbeitet (z.B. mit dem Vermerk „zur Kenntnis genommen“) retourniert (Aufschlüsselung auf Jahre und Staatsanwaltschaften bzw. Landesgerichte)?
10. Wie viele Konkursanträge wurden in diesen Jahren abgewiesen (Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte)?
11. In wie vielen abgewiesenen Fällen wurden die Konkursakten von den InsolzvenzrichterInnen nach der Konkurseröffnung an die Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Prüfung (z.B. hinsichtlich Kridadelikte) weitergeleitet (Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte)?
12. In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren dadurch zu strafrechtlichen Ermittlungen durch die zuständige Staatsanwaltschaft (Aufschlüsselung auf Jahre und Staatsanwaltschaften)?
13. Zu welchem Ergebnis führten diese strafrechtlichen Ermittlungen und in wie vielen Fällen wurde in diesen Jahren eine Anklage erhoben (Aufschlüsselung auf Jahre und Staatsanwaltschaften)?
14.
In
wie vielen Fälle kam es zu strafrechtlichen Verurteilungen? Weswegen kam
es zu diesen Verurteilungen (Aufschlüsselung auf Jahre, Gerichte und Strafen)?
15. Führt das Unterbleiben einer Strafverfolgung nicht dazu, dass u.a. der Gläubiger Zugriff auf die Organe der Gesellschaft erschwert wird.
16. Führt das Unterbleiben einer Strafverfolgung nicht auch dazu, dass u.a. der Gläubigerzugriff auf allfällig noch vorhandenes Vermögen – welches nach Expertenmeinung oft an eine sogenannte Nachfolgegesellschaft übertragen wird – erschwert wird.
17. Führt diese geschilderte Justizpraxis nicht dazu, dass - neben privaten Gläubigern – gerade Finanzämter und Sozialversicherungsträger (wie beispielsweise die GKK´s) hohe Zahlungsausfälle im Kauf nehmen müssen?
18. Wie lange dauerte es in diesen Jahren durchschnittlich vom Konkursantrag bis zur Konkurseröffnung (Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte)?
19. Wie lange dauerte es in diesen Jahren durchschnittlich vom Konkursantrag bis zur Abweisung (Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte)?
20. Welche Nachteile ergeben sich für die Gläubiger aus Ressortsicht durch die lange Dauer bis es zu einer gerichtlichen Entscheidung (d.i. Eröffnung oder Abweisung) kommt?
21. Ist es richtig, dass durch die Betriebsweiterführung von gescheiterten Unternehmen (d.h. nach der Konkurseröffnung) weitere Rückstände bei den Finanzämtern und den Sozialversicherungsträger auflaufen?
22. Wie hoch werden seitens des Ressorts die dadurch entstandenen Verluste für die Finanz- und die Sozialversicherungsträger in den letzten drei Jahren geschätzt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
23.
Gibt
es seitens des Ressorts einen Erlass, hinsichtlich der Zusammenarbeit
(Aktenlauf) von Gericht und Staatsanwaltschaft sowie zur Bearbeitung von
Konkursakten durch die zuständige Staatsanwaltschaft)?
Wenn ja, wie lautet dieser?