15609/J XXIV. GP
Eingelangt am 30.07.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Erich Tadler
und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend aufklärungsbedürftiger Begleitumstände bei der Weingesetzesnovellierung sowie bei den Aktivitäten der Österreichischen Hagelversicherung
Am letzten ordentlichen Plenartag des Nationalrats in der laufenden Legislaturperiode wurden am Abend des 5. Juli 2013 mittels entsprechender Novellierungen das Wein- und das AMA-Gesetz mit Verfassungsmehrheit beschlossen. In der aktuellen Österreich-Ausgabe 8/2013 des deutschen Fachmagazins dlz agrarmagazin ist unter dem Titel „Kollateralschäden“ dazu u.a. Folgendes zu lesen:
(…) Am letzten Plenartag im Parlament wurden rasch noch Änderungen beim Wein- und AMA-Gesetz durchgepeitscht. Vorgeblich ging es um die Neuordnung der Weinmarketing-Beiträge. Um die dafür nötige Zwei-Drittel-Mehrheit musste die ÖVP lange ringen. Deren Bundes(wein)bäuerin war stets dagegen, weil es ihrer Ansicht nach zur Abgaben-Verdoppelung kommt. Die Grünen wollten für eine Zustimmung ein Neonics-Verbot.
Sohin musste die ÖVP mit der FPÖ verhandeln. Wenn die Gesetzesnovelle laut Weinbauverband unbedingt sein muss, wollte der FPÖ-Agrarsprecher zumindest eine entsprechende AMA-Kontrolle dafür. Jede Parlamentspartei sollte eine Aufsichtsperson für AMA und AMA Marketing stellen. Das wollte die ÖVP gar nicht, muss diese ohnedies schon zwei Belegschaftsvertreter im Verwaltungsrat gemäß einer SPÖVP-Nebenabrede beim Einheitswerte-Deal schlucken.
Der Druck auf die FPÖ muss dann gewaltig hoch geschraubt worden sein, denn deren Agrarsprecher wurde als Verhandlungsführer ausgetauscht und plötzlich gab es eine Einigung, die stutzig macht. Die Recherche zeigt, dass die FPÖ für ihre Zusage in Wahrheit nur die rechtliche Klarstellung betreffend Rebschnitt-Verheizen bekam. Ende 2012 gab es allerdings ein Angebot für ein kostenloses PR-Sammelinserat samt Konterfei für einen FPÖ-Weinexperten. Dieser sprang darauf nicht an, wie er ebenso einen angebotenen Ersatzdelegierten-Job ausschlug. Danach wurde der FPÖ-Verhandlungschef prompt ausgetauscht. (…)
Unabhängig von diesen offensichtlich entlarvenden Begleitumständen ist die Werdung der Wein- und AMA-Gesetzesnovellierung ohnedies stark hinterfragenswert. Dies aufgrund der Tatsache, dass die parlamentarische ÖVP-Weinexpertin und ÖVP-Bundesbäuerin, Abg.z.NR Anna Höllerer, sich von Anfang an gegen das von der SPÖVP-Bundesregierung eingebrachte Gesetzesvorhaben ausgesprochen hatte und dies im Plenum auch deutlich zum Ausdruck gebracht hatte.
Demnach mag das neue Weinmarketingbeitragsschema möglicherweise eine Vereinfachung bringen, es bedeutet aber auch entsprechende finanzielle Mehrbelastungen für kleinere und mittelgroße Weinbauern.
Das quasi-staatliche Agrarmarketing bei agrarischen Urprodukten mit von den Urproduzenten abgepresstem Werbegeld – getarnt als parafiskalische Steuer im Verfassungsrang – müsste unserer Überzeugung nach ohnedies überdacht und gegebenenfalls abgeschafft werden.
Die vom dlz agrarmagazin berichteten Vorgänge im Hintergrund der Verhandlungen zur Weingesetzes-Novelle werfen ein bezeichnendes Licht auf die ÖVP-Unkultur, deren Interessen – seien diese auch gegen das eigene Klientel und gegen Warnungen eigener Experten – beinhart durchzudrücken.
Auch wenn die Hagelversicherung gegenüber der Zeitschrift einen Zusammenhang zwischen dem PR-Inserat für einen FPÖ-Mann und den Parteienverhandlungen verneint haben mag, fällt der zeitliche Zusammenhang auf.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
ANFRAGE: