15814/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.08.2013
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Anfrage

der Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend Forderung einer unabhängigen Überprüfung der Rolle der BAWAG – PSK beim SWAP-Geschäft mit der Stadt Linz

Die Stadt Linz wird vom Rechnungshof wegen ihres verlustreichen Swap-Geschäftes mit der BAWAG-PSK heftig kritisiert. Im aktuellen Prüfbericht wird unter anderem das Fehlen des Vier-Augen-Prinzips und eines professionellen Risikomanagements bemängelt. Weiter wird von den Prüfern beanstandet, dass die vom ehemaligen Finanzdirektor regelmäßig dem Finanzausschuss vorgelegten Berichte unvollständig und nicht sachgerecht waren. Ausschussmitglieder und andere Entscheidungsträger hätten es verabsäumt, Hinweisen auf risikoreiche Finanzgeschäfte nachzugehen. Für alle Derivate hätten die erforderlichen Gemeinderatsbeschlüsse oder eine Genehmigung der Landesregierung gefehlt.

Die Prüfer konnten sich allerdings nur auf Unterlagen der Stadt stützen, daher konnte die Rolle und die Verantwortung der BAWAG wiederum nicht geklärt werden. Eine Prüfung der BAWAG durch die Finanzmarktaufsicht könnte diese Fragen klären, doch wurde in der Anfragebeantwortung 9133/AB vom 11. November 2011 mitgeteilt, dass die FMA nur in „begründeten Ausnahmefällen“ beauftragt wird. Laut Ihrer Anfragebeantwortung 9812/AB vom 18. Jänner 2012 obliegt den Experten Ihres Hauses die Einschätzung, ob ein „besonders begründeter Ausnahmefall“ vorliegt oder nicht. In der vorliegenden Angelegenheit war das nicht der Fall.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

 

Anfrage

  1. Könnten die Experten Ihres Hauses nun aufgrund des Rechnungshofberichtes ihre „Einschätzung“, dass es hier nicht um einen „besonders begründeten Ausnahmefall“ handelt, revidieren?

  1. Wenn ja, wann könnte dann mit einer unabhängigen Überprüfung der Rolle und der Verantwortung der BAWAG-PSK beim Swap 4175 bzw. mit einem Ergebnis gerechnet werden?
  2. Wenn ein hochriskantes Finanzgeschäft, bei dem es mittlerweile um einen Streitwert von 417 Millionen Euro geht und welches für die Stadt Linz den Konkurs bedeuten würde, kein „besonders begründeter Ausnahmefall“ ist, ist es dann ein Regelfall, wie er öfter vorkommt?
  3. Was genau darf man sich unter einem „besonders begründeten Ausnahmefall“ vorstellen? Bitte nennen Sie ein Beispiel!
  4. Werden Sie sich, soweit Sie darauf Einfluss haben, für eine lückenlose Aufklärung einsetzen?
  5. Werden Sie im Rahmen Ihres Wirkungsbereiches Maßnahmen setzen, dass derartige Situationen künftig vermieden werden?