15815/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.08.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Werner Kogler, Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Postenschacher und Misswirtschaft im Finanzministerium
Der Homepage des Finanzministeriums ist zu entnehmen, dass einige Stellen im Finanzministerium zu besetzen sind. Offenbar will die Finanzministerin noch in letzter Minute vor den Wahlen Vertrauensleute aus ihrem Kabinett in hochdotierte Jobs hieven. Und gibt es dafür nicht genug freie Stellen, dann werden eben schnell welche geschaffen. In der Sektion I werden zwei neue Gruppen geschaffen. Die Ausschreibungsfristen für den Leiter der Sektion I, die beiden neu geschaffenen GruppenleiterInnen sowie den Leiter der Finanzpolizei sind bereits zu Ende. Auffällig ist, dass es laut Veröffentlichung des Finanzministeriums nach §10(2) Ausschreibungsgesetz lediglich nur jeweils eine BewerberIn für die beiden neu geschaffenen GruppenleiterInnen gibt. Auch für den neuen Leiter der Finanzpolizei gibt es nur einen Bewerber. Für die Leitung der Sektion 1 hat die Begutachtungskommission nur einen Bewerber für in „höchstem Ausmaß geeignet“ befunden. Es drängt sich der Verdacht auf, dass diese – teilweise sogar neu geschaffenen Stellen – mit engsten MitarbeiterInnen der Finanzministerin besetzt werden und Bewerbungen aus der Beamtenschaft gar nicht erst erwünscht waren.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wann wurden die Stellen der Leitung der Sektion 1, der beiden GruppenleiterInnen in der Sektion 1 und des Leiters der Finanzpolizei ausgeschrieben und wann endete die Bewerbungsfrist?
2. Ab wann werden die Dienstverträge für diese 4 Stellen gültig bzw. wann beginnen die bestellten Personen mit ihrer konkreten Arbeit?
3. Wie viele Bewerbungen gab es für diese 4 Stellen jeweils?
4. Was ist der Grund dafür, dass bei den Veröffentlichungen nach dem Ausschreibungsgesetz für die beiden GruppenleiterInnen und den Leiter der Finanzpolizei auf der Homepage des Finanzministeriums lediglich eine Bewerbung aufscheint?
5. Wurden hausintern Bewerbungen für diese Stellen forciert?
a. Wenn ja, wie?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Welche sachliche Notwendigkeit lag vor, um in der Sektion I die beiden neuen Gruppen zu schaffen?
7. Welche konkreten Personen wurden zum Zeitpunkt ihrer Anfragebeantwortung zum Leiter der Sektion I, den beiden GruppenleiterInnen und zum Leiter der Finanzpolizei bestellt?
8. Können Sie ausschließen, dass innerhalb des Finanzministeriums neue Stellen geschaffen wurden, um KabinettsmitarbeiterInnen einen sicheren, hochdotierten Job zu gewährleisten?
9. Für wann planen Sie eine Neuausschreibung der Position des Generalsekretärs?
10. Welche sachliche Begründung gibt es Ihrer Meinung nach für die Beibehaltung des Generalsekretärs?
11. Wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund der von Ihnen so oft eingeforderten Einsparungen in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung die Tatsache, dass es kurz vor der Nationalratswahl mit der Schaffung von zwei neuen Gruppen in der Sektion 1 zu erheblichen Mehrkosten im Finanzministerium kommen wird?