15821/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.08.2013
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ANFRAGE

der Abgeordneten Martina Schenk

und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst

betreffend Diskriminierung aufgrund des Äußeren

 

Das Gleichbehandlungsgesetz besagt, dass niemand aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, religiöser Weltanschauung, sexueller Orientierung und Behinderung diskriminiert werden darf. Dieser Grundsatz der Gleichbehandlung gilt für die gesamte Arbeitswelt- jedoch kommen abhängig von der Form des Arbeitsverhältnisses unterschiedliche Regelungen zur Anwendung.

 

Anfang August wurde uns von einem Fall der Diskriminierung in einer Gemeinde aufgrund von Übergewicht berichtet. Eine junge Frau mit einwandfreien Zeugnissen hatte sich dort beworben und wurde, obwohl der Aufnahmetest und das Bewerbungsgespräch gut verlaufen sind, abgelehnt – mit der Begründung, „sie wisse selbst, dass sie an ihrer Fitness arbeiten müsse“. Die junge Dame weist einen Body-Mass-Index unter 35 auf.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1.     Im Gesetzestext findet sich keine Passage zur Diskriminierung aufgrund von Äußerlichkeiten. Ist es grundsätzlich möglich, Menschen aufgrund ihres Aussehens nicht einzustellen?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, in welchen Fällen genau bzw. gibt es hier eine Definition?

c.    Wenn nein, was ist in so einem Fall zu tun?

 

2.     Ist es grundsätzlich möglich, Menschen aufgrund ihres Body-Mass-Index nicht einzustellen?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, in welchen Fällen genau bzw. gibt es hier eine Definition?

c.    Wenn nein, was schlagen Sie in diesem konkreten Fall vor?

 

3.     Wie sehen Sie diesen speziellen Fall der jungen Frau, die sich um eine Stelle bei einer Gemeinde bewarb? Sind Ihnen ähnliche Fälle im öffentlichen oder privaten Sektor bekannt, wenn ja wie viele und um welche Fälle handelt es sich konkret?

 

4.     Ist es Ihnen ein Anliegen, hier eine Änderung herbeizuführen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?