15823/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.08.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Markowitz

Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Nutzung von behindertengerechten Einrichtungen durch nicht beeinträchtigte Personen

 

Gerade beeinträchtigte Menschen sind auf die für sie speziell zur Verfügung gestellten Parkplätze sowie Toiletten angewiesen. Immer wieder wurde uns berichtet, dass es in Thermen und Bädern, auf öffentlichen Parkplätzen aber auch in anderen öffentlichen Gebäuden zur Diskriminierung von Behinderten kommt, da viele nicht-beeinträchtigte Personen die speziell für behinderte Menschen eingerichteten Toiletten benutzen.    

 

Auch in anderen Bereichen kommt es hier noch zu Diskriminierungen- siehe Causa Staatssekretär Kurz, dessen Chauffeur auf einen Behindertenparkplatz parkte- ist eine Zumutung für beeinträchtigte Menschen. Rollstuhlfahrer oder Menschen mit anderen Gehbehinderungen sind dringend auf Behindertenparkplätze angewiesen, da sie aufgrund der Größe der herkömmlichen Parkplätze keine Möglichkeit haben, aus ihrem PKW zu steigen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1.    Wie stehen Sie in Ihrer Funktion als Minister zu diesen Vorwürfen der Diskriminierung?

 

2.    Wie viele Fälle von Diskriminierung durch missbräuchliche Verwendung

a.    von Behinderten-WCs 

b.    von Behindertenparkplätzen

           gibt es pro Jahr in Österreich? (Aufgeschlüsselt nach Bundesländern)

 

3.    Gibt es bereits Überlegungen, soweit es möglich ist, Behindertentoiletten ausschließlich für beeinträchtigte Personen (z.B. Codes oder Schlüssel die an der Kasse zur Verfügung gestellt werden) zugänglich zu machen?

a.    Wenn ja, wie lauten diese?

b.    Wenn ja, wann und wie wollen Sie dies realisieren?

c.    Wenn nein, warum nicht?