15859/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.08.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend intransparente und unnachvollziehbare Aberkennung der Forschungsprämie für das Biomassekraftwerk Güssing

BEGRÜNDUNG

 

Im Jahr 2001 wurde das Biomassekraftwerk Güssing als Herzstück des Modells Güssing in Betrieb genommen. Das Kraftwerk ist aufgrund des innovativen Wirbelschichtverfahrens, das den Einsatz unterschiedlicher Rohstoffe und die Erzeugung unterschiedlicher Produkte zulässt, weltweit einzigartig. Es wurde als Pilotanlage erreichtet, mit dem Ziel diese Technologie laufend weiterzuentwickeln und weitere Technologien (Fischer Tropsch, Methanierung, etc.) zu erproben. Entsprechende Adaptierungen an der Anlage wurden immer nach dem Bedarf der Forschung durchgeführt. Auf Basis der Erkenntnisse der Anlage in Güssing wurden weitere Anlagen errichtet (Villach, Oberwart), die Anlage in Güssing selbt kann aber nicht kommerziell betrieben werden, weil sie sonst schon entsprechend anders errichtet hätte werden müssen. Güssing war jedenfalls die erste Anlage dieses Typs, wodurch viele notwendige Bestandteile auch selbst gebaut werden mussten, da sie am Markt eben noch nicht vorhanden waren.

Die Aktivitäten in Güssing und insbesondere die Forschungsaktivitäten am Biomassekraftwerk haben in den letzten Jahren zahlreiche BesucherInnen aus der ganzen Welt nach Güssing geführt. Güssing wurde also als Stadt der erneuerbaren Energien international bekannt und anerkannt und das Interesse an einer österreichischen Technologie international immer größer. In europäischen Forschungsprojekten hat sich ganz eindeutig gezeigt, dass das Biomassekraftwerk Güssing das größte Innovationspotenzial hat.

Ebenso wurden im Bereich der erneuerbaren Energien hunderte Arbeitsplätze mit unterschiedlichsten Qualifikationsanforderungen geschaffen, was für eine strukturschwache Region wie das Südburgenland besonders wichtig ist.

Die Republik Österreich hat die Entwicklungen in Güssing daher zu Recht seit 1997 mittels Förderungen unterstützt und dadurch auch wichtige Zukunftsinvestitionen getägig. Güssing ist Forschungsschwerpunt in unterschiedlichen Forschungs-programmen. Derzeit im Progamm Bioenergy 2020, das die energetische Nutzung von Biomasse untersucht. Güssing deckt dabei die Schiene der Biomassevergasung ab. Laut bestehender Verträge wird das Biomassekraftwerk Güssing bis 2016 diesen Forschungsaktivitäten zur Verfügung gestellt.

Als Pilotanlage hat das Biomassekraftwerk Güssing immer eine Forschungsprämie erhalten. Zuletzt wurde für die Jahre 2009/2010 bestätigt, dass das Biomassekraftwerk Güssing eine Forschungsanlage ist. Seither hat sich am Betrieb der Anlage und an den Projekten nichts geändert. Trotzdem soll das Biomassekraftwerk Güssing laut Entscheidung des Finanzministeriums für die Jahre 2011/2012 die Forschungsprämie nicht mehr bekommen. Es ist nicht nachvollziehbar, was die Gründe für diese Entscheidung sind, was der Unterschied gegenüber den Jahren vor 2011 ist und wieso die Republik Österreich einerseits Steuergelder über Bioenergy 2020 in das Biomassekraftwerk Güssing investiert, gleichzeitig aber durch intransparente Streichung der Forschungsprämie dasselbe Kraftwerk in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.)    Wieso haben Sie für das Biomassekraftwerk Güssing in den Jahren 2009/2010 die Forschungsprämie zugesagt?

 

a.   Welche Kriterien waren in den Jahren vor 2011 für die Gewährung der Forschungsprämie relevant?

 

2.)    Warum haben Sie für die Jahre 2011/2012 die Forschungsprämie für das Biomassekraftwerk Güssing nicht mehr zugesagt?

 

a.   Welche Kriterien sind seit dem Jahr 2011 für die Gewährung der Forschungsprämie relevant?

b.   Aufgrund welcher Kriterien haben Sie entschieden, dass das Biomasse-kraftwerk Güssing keine Forschungsanlage mehr ist obwohl sich am Betrieb des Kraftwerk nichts geändert hat?

 

3.)    Hat es als Basis für Ihre Entscheidung einen Ortsaugenschein gegeben?

 

a.   Wenn ja, wann von wem und mit welchem Ergebnis?

b.   Wenn nein, warum nicht?


4.)    Hat es als Basis für Ihre Entscheidung Gespräche mit ForscherInnen vor Ort gegeben?

 

a.   Wenn ja, von wem, mit wem und mit welchem Ergebnis?

b.   Wenn nein, warum nicht?

 

5.)    Haben Sie das Gutachten von Prof. Hofbauer, TU Wien für Ihre Entscheidung berücksichtigt, aus dem klar hervor geht, dass das Produktgas aus dem Biomassekraftwerk Güssing Basis für alle Forschungsaktivitäten in Güssing ist und die Anlage entsprechend der Forschungsanlagen ertüchtigt wurde anstatt dass es auf Kommerzialisiserung ausgerichtet wurde?

 

a.   Wenn nein, wieso nicht?

b.   Wenn ja, haben Sie ein Gutachten, das das Gutachten von Prof. Hofbauer widerlegt (bitte um Vorlage)?

c.    Wenn ja und Sie haben kein Gegengutachten, was waren dann Ihre Entscheidungskriterien?

 

6.)    Haben Sie Interesse, die an der TU Wien entwickelte und an der Pilotanlage in Güssing weiterentwickelte Technologie der Wirbelschicht-Vergasung mit ihren vielfältigen Forschungs- und Anwendungsoptionen in Österreich zu halten?

 

a.   Wenn ja, wieso streichen Sie die Forschungsprämie?

b.   Wenn ja, wie gedenken Sie das zu tun?

c.    Wenn nein, warum nicht?

 

7.)    Halten Sie den Einsatz von Steuermitteln für das Biomassekraftwerk Güssing seit dem Jahr 1997 und die Forschungsförderung im Rahmen von Bioenergy 2020 für zielführend, wenn gleichzeitig durch Ihre Aberkennung der Forschungsprämie dasselbe Kraftwerk in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht wird?