15860/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.08.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend intransparente und unnachvollziehbare Aberkennung der Forschungsprämie für die Biogasanlage Strem
Die Biogasanlage Strem ist ein wichtiger Baustein im Modell Güssing als Beispiel für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Rohstoffen. Die Biogasanlage Strem wurde als Pilotanlage errichtet und daher anders gebaut und auch anders betrieben als kommerzielle Anlagen.
In den letzten Jahren gab es vielfältige Probleme und Fehlentwicklungen im Biogasbereich (Mais-Monokulturen). Die Forschungen an der Biogasanlage Strem sind daher für die Zukunft der Biogasbranche besonders entscheidend, da an diesem Standort alternative Rohstoffe wie Gras oder Zwischenfrüchte untersucht werden. Dafür sind natürlich Forschungsförderungen notwendig.
Die Biogasanlage Strem wurde 2005 auf ihre Förderwürdigkeit geprüft. In dieser Prüfung wurde der Status einer Pilotanlage bestätigt, in der Begründung wurde sogar festgehalten, dass dies für weitere zehn Jahre der Fall sein wird. Jetzt soll die Forschungsprämie rückwirkend bis zum Jahr 2006 zurück bezahlt werden. Diese Entscheidung ist nicht nachvollziehbarer.
Die Biogasanlage Strem ist Partner im Forschungsnetzwerk Bioenergy 2020. Im Zuge dieser Arbeiten wurde sie auch immer durch internationale ExpertInnen evaluiert und mit „sehr gut“ bewertet. Auch österreichische Forschungsinstitutionen wie die TU Wien, die BOKU oder das Joanneum Research sind in die Forschungsarbeiten an der Biogasanlage Strem involviert.
Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die Forschungsprämie für die Biogasanlage Strem im Jahr 2013 rückwirkend bis zum Jahr 2006 aberkannt wird, obwohl die letzte Prüfung 2005 stattgefunden hat.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1.) Wieso haben Sie für die Biogasanlage Strem bis zum Jahr 2005 die Forschungsprämie zugesagt?
a. Welche Kriterien waren für die Gewährung der Forschungsprämie relevant?
2.) Warum haben Sie jetzt für die Jahre seit 2006 die Forschungsprämie für die Biogasanlage Strem nicht mehr zugesagt?
a. Welche Kriterien sind seit dem Jahr 2006 für die Gewährung der Forschungsprämie relevant?
b. Aufgrund welcher Kriterien haben Sie entschieden, dass die Biogas-anlage Strem keine Forschungsanlage mehr ist, obwohl sich am Betrieb der Anlage nichts geändert hat?
3.) Wieso wird die Forschungsprämie jetzt rückwirkend bis zum Jahr 2006 aberkannt, obwohl die letzte Prüfung 2005 positiv ausgefallen ist?
a. Wieso hat es seit 2005 keine weiteren Prüfungen gegeben?
b. Mit welcher Begründung fordern Sie die Rückzahlung der Forschungs-prämie bis zum Jahr 2006, obwohl es doch seit 2006 keine Überprüfungen gegeben hat?
c. Halten Sie es für mit der Rechtssicherheit vereinbar, wenn dem Anlagenbetreiber 2005 signalisiert wurde, dass die Biogasanlage Strem für weitere zehn Jahre Pilotanlage sein wird und dieser Status jetzt rückwirkend aberkannt wird?
4.) Hat es als Basis für Ihre Entscheidung einen Ortsaugenschein gegeben?
a. Wenn ja, wann von wem und mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
5.) Hat es als Basis für Ihre Entscheidung Gespräche mit ForscherInnen vor Ort gegeben?
a. Wenn ja, von wem, mit wem und mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
6.) Haben Sie Interesse, die Biogastechnologie weiter zu untersuchen und Fehl-entwicklungen auszumerzen?
a. Wenn ja, wieso streichen Sie die Forschungsprämie?
b. Wenn ja, wie gedenken Sie das zu tun?
c. Wenn nein, warum nicht?
7.) Halten Sie den Einsatz von Steuermitteln für die Biogasanlage Strem im Rahmen der Forschungsföderung durch das Programm Bioenergy 2020 für zielführend, wenn gleichzeitig durch Ihre Aberkennung der Forschungsprämie dasselbe Kraftwerk in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht wird?