15867/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.08.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend „Kreditvergaben durch die ÖBFA in Österreich – Salzburg und die ÖBFA“
Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) ist auf Basis des Bundesfinanzierungsgesetzes tätig und handelt im Namen und auf Rechnung des Bundes und ist das Treasury der Republik Österreich. Die ÖBFA ist aber auch für die Länder tätig:
„Die Rechtsgrundlage für Finanzierungen von Ländern durch den Bund ist gemäß § 65c BHG 1986 bzw. § 81 BHG 2013 und § 2 Abs. 4 Bundesfinanzierungsgesetz gegeben. Auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium für Finanzen die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) mit Schreiben vom 19.5.2006 generell aufgefordert, für Länder die in § 2 Abs. 4 Bundesfinanzierungsgesetz genannten Geschäfte durchzuführen. Der Höhe nach werden die Finanzierungen der Länder dabei durch Artikel II des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes limitiert (derzeit Artikel II Abs. 3 BFG 2013).“ (AB 13356/XXIV.GP vom 15.3.2013).
Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur war in
Österreich immer auch für die Aufnahme von einigen dieser sogenannten
„Spekulationsgeschäfte“ zuständig (die nun allerdings verboten
werden sollten). So findet sich bereits in einer Anfragebeantwortung aus dem
Jahr 2003 des damaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser folgende
Festlegung:
„Die Österreichische
Bundesfinanzierungsagentur handelt als Treasury im Namen und auf Rechnung der
Republik Österreich. Hauptaufgaben sind das Liquiditäts- und
Schuldenportfoliomanagement der Republik. Bei Erfüllung dieser Aufgaben
geht sie auch im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorschriften und sonstiger
Bestimmungen Verbindlichkeiten in Fremdwährungen ein. Gleiches gilt
sinngemäß für die Länder und Gemeinden. Ein wesentlicher
Aspekt für Fremdwährungsaufnahmen durch staatliche Stellen ist die
Optimierung der Zinsaufwendungen für die Kreditoperationen unter
Berücksichtigung der damit verbundenen sogenannten Marktrisiken.“ (AB 38/XXII.GP vom 17.03.2003).
Als „reine Spekulationsgeschäfte“ bezeichnete der Rechnungshof
jene verlustreichen Swaps, die Salzburg über die Bundesfinanzierungsagentur
mit der Republik Österreich abschloss. Der Rechnungshof sah dies wie
folgt. Die ÖBFA habe bei Abschluss von Währungstauschverträgen
das Vorliegen der gesetzlich erforderlichen Kreditoperationen des Landes
Salzburg sowie bei der Darlehensgewährung die vereinbarte Mittelverwendung
durch das Land nicht überprüft.
Eigene „Spekulationsgeschäfte“ für den Bund durch die
ÖBFA führten im Jahr 2009 zu heftigen öffentlichen Diskussionen,
als der Rechnungshof zu den Finanzierungsinstrumenten von Bund, Ländern
und Gemeinden in einem Bericht Stellung genommen hatte. Allein das Investment
der ÖBFA im Jahre 2007 in sogenannte „Asset Backed Commercial
Paper“ führte zu einem Verlust von 296 Millionen Euro zu Lasten der
österreichischen Steuerzahler.
Nicht übersehen werden darf in diesem Zusammenhang, dass auch
der österreichische Bundesrechnungshof (RH) seit etwa 1998 –
besonders unter Schwarz-Blau – in Prüfberichten von Gebietskörperschaften
ein modernes und aktives Finanzmanagement einmahnte. Im Schuldenmanagement
sollten Länder und Gemeinden vermehrt auf variable statt auf fixe Zinsen
bei den Kreditaufnahmen setzen. Für diese Empfehlungen gibt es viele
Beispiele:
So beispielsweise 2004 im Rechnungshofbericht „Landeshauptstadt
Salzburg – Teilgebiete der Gebarung“. „Fremdwährungsdarlehen und Darlehen mit
Zinssatzbindung in fremder Währung hatte die LH nicht in ihrem
Portefeuille“.
Darin attestierte der Rechnungshof der Stadt Salzburg zwar ein professionelles
Schuldenmanagement, regte jedoch an, die Verschuldung in fremder Währung
und eine Zinssatzbindung an fremden Währungen bis zu einer Obergrenze
gezielt zu nutzen (dies durch SWAP-Verträge). So würde sich eine
Zinsersparnis von 1,5 Prozent ergeben. Der Salzburger Bürgermeister Dr.
Heinz Schaden lehnte jedoch dieses Ansinnen des Rechnungshofes ab.
Diese jahrelange Vorgangsweise des Rechnungshofes bestätigte
im Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“ sogar der damalige ÖVP-Landeshauptmann-Stellvertreter
Dr. Wilfried Haslauer am Dienstag 29. Jänner 2013: „Auf Anregung
des Rechnungshofes hat man diese Form des Finanzmanagements eingeführt.
Bis 2007 gab es damit großen Erfolg, dann hat es sich ins Gegenteil
verkehrt“.
Der Präsident des Rechnungshofes hat nun Anfang Jänner 2013 davon
gesprochen, dass milliardenschwere Zeitbomben im derzeitigen Rechnungswesen der
Länder und Gemeinden ticken könnten. So gibt es laut Angaben der
österreichischen Nationalbank eine gewaltige Summe an
Fremdwährungsschulden bei österreichischen Gemeinden. Von Anfang 2009
bis Oktober 2012 sind die Außenstände in Franken & Co. laut
Angaben der Österreichischen Nationalbank von 918 Millionen Euro auf 2,25
Milliarden Euro geradezu explodiert.
Damit stellte sich für die breite Öffentlichkeit auch die Frage, wie u.a.
diese Fremdwährungsschulden der Gebietskörperschaften abgebaut, die
Risiken minimiert und risikoreiche Spekulationsgeschäfte mit
öffentlichen Geldern zukünftig verhindert werden können. Neben
der Rolle des Rechnungshofes muss natürlich auch die Rolle der ÖBFA hinterfragt
werden, die Bundesmittel auch für Spekulationen zur Verfügung
gestellt hatte.
Der sonst in der Öffentlichkeit um viel Transparenz bemühte
Präsident des Rechnungshofes, Dr. Josef Moser, hat entsprechende inhaltliche
Fragen in der AB 13624 vom 28. März 2013 mit dem Hinweis nicht
beantwortet, dass diese Fragen nicht dem parlamentarischen Fragerecht
unterliegen. Daher „musste“ er von einer Beantwortung absehen.
Zur Situation im
Bundesland Salzburg
Zum 16. Jänner 2013 wurde im Finanzüberwachungsausschuss des
Landtages ein Bericht zur Finanzlage des Landes Salzburg (Statusbericht)
vorgelegt. Der Landtag wurde das erste Mal am 16. Jänner 2013 umfassend
über den Stand der Vorkommnisse rund um die Finanzabteilung informiert. Dieser
Finanzstatus ergab auf Basis der von Ithuba vorgenommen Bewertungen einen
positiven Vermögensüberschuss des Landes Salzburg zum Stichtag 31. Dezember
2012 in Höhe von 74,67 Millionen Euro.
Die ÖBFA vertrat zu diesem Statusbericht eine andere Position. Sie gab
eine Stellungnahme ab, die angeblich vorher noch einmal abgeändert werden
musste.
Als
Konsequenz zu diesen Finanzspekulationen wurde im Jänner 2013 ein
Untersuchungsausschuss im Salzburger Landtag eingerichtet. Gegenstand der Untersuchungen
war die "Überprüfung des Finanzmanagements des Landes Salzburg
seit 2001". Damit sollte diese Finanzaffäre – insbesondere
Spekulationsverluste und die Verantwortlichkeiten – geklärt werden. Erste
Ergebnisse wurden vor der Landtagswahl am 5. Mai 2013 vorgelegt, die bereits auch
zu unterschiedlichen Konsequenzen geführt haben. Dabei wurden u.a. große
Defizite in der landesinternen Organisation und in der Kontrolle der
Finanzgebarung des Landes nachgewiesen. Mehrere disziplinarrechtliche Verfahren
und die fristlose Entlassung von Frau Monika Rathgeber waren die Folge.
Zu strafrechtlichen Vorwürfen und Verdachtsgründen ermittelt derzeit
die Staatsanwaltschaft, zahlreiche Strafanzeigen wurden erstattet.
Der neue Finanzlandesrat des Landes LHStv. Dr. Christian Stöckl (ÖVP)
erteilte nach dem Amtsantritt – ebenso wie vorher Mag. David Brenner
– den Auftrag, die Spekulationsgeschäfte so rasch wie möglich
zu beenden. Über mögliche bzw. tatsächliche Verluste des Landes
Salzburg gibt es noch keine gesicherten Informationen. Der neue Finanzlandesrat
vermutete Ende Juli 2013 ein Minus für das Land Salzburg von 350 Millionen
Euro für die Jahre 2001 bis 2012. Mitte August bezifferte er im aktuellen
Finanzbericht den Verlust für das Land durch das Finanzmanagement der
Jahre 2001 bis 2012 mit einer Summe jenseits von 350 Millionen Euro.
Was als „Salzburger Finanzskandal“ hochkochte, könnte jedoch
auch ohne finanzielle Verluste enden. „Ein Desaster verkommt zum
Spuk“, so ein aktueller Kommentar von Reinhard Göweil in der Wiener
Zeitung vom 25.07.2013.
„Ende
September - so die frohe Kunde - wird dieser Skandal der Vergangenheit
angehören. Das berühmte "Schatten-Portfolio" wird rascher
als erwartet aus der Welt geschafft. Damit werden dann binnen neun Monaten mehr
als 1,5 Milliarden Euro Verbindlichkeiten, die schwer auf den Schulden des
Landes Salzburg lasteten, abgebaut sein. Der aktuelle Stand liegt bei mehr als
90 Prozent davon.
Damit entpuppt sich der Finanzskandal, der die SPÖ aus der Landesregierung
gefegt und mit Gabi Burgstaller und David Brenner gleich zwei rote Hoffnungen
unter sich begrub, als Spuk. Denn - wie die WZ bereits berichtete und was dem
Landtag nun bestätigt wurde - am Ende wird Salzburg mit einem Plus von
wenigstens 80 Millionen Euro aussteigen, und das noch dazu viel früher als
gedacht. Auf 18 Monate, also bis Mitte 2014, war der Abbauplan der
Investmentfirma Ithuba ausgelegt, die noch von Finanzlandesrat David Brenner
(SPÖ) beauftragt worden war. Nach der Wahl im Mai gelang der Salzburger
ÖVP - mithilfe der Grünen - der Machtwechsel.“
Andere Medien wie die Kronen Zeitung berichteten in diesem Zusammenhang
über Immobilenspekulationen Salzburgs in Asien, die zu Millionenverlusten
führten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. Welche
Rolle spielte die ÖBFA im Jahr 2001 in Salzburg, als das „aktive
Finanzmanagement“ in der Landesregierung durch den damaligen
Landeshauptmannstellvertreter Wolfgang Eisl (ÖVP) eingeführt wurde?
2. Wie
entstand die erste Kontaktaufnahme der ÖBFA zu MitarbeiterInnen im Amt der
Salzburger Landesregierung insbesondere in der Salzburger Finanzabteilung?
Durch wen wurde diese Kontaktaufnahme veranlasst und wann fand diese konkret
mit wem statt?
3. Ist
es richtig, dass dieses neue Finanzmanagement im Jahr 2001 und in den folgenden
Jahren mit personeller und ideeller Unterstützung der ÖBFA im Amt der
Landesregierung institutionalisiert
wurde?
Ist dabei u.a. auch die mittlerweile aus dem Landesdienst entlassene Frau Monika
Rathgeber eingeschult worden?
Wenn nein, durch wen wurden Sie dann eingestellt?
4. Im
Rahmen des Untersuchungsausschusses des Salzburger Landtages wurde u.a.
bekannt, dass die ÖBFA Schulungen für die Mitarbeiter der
Finanzabteilung des Landes Salzburgs durchführte. Wurde dies mit
FinanzabteilungsmitarbeiterInnen aus anderen Bundesländern auch so
gehandhabt?
Wenn ja, in welchen Bundesländern wurden in den Ämtern der
Landesregierung ebenfalls Schulungen durch die ÖBFA seit 2001
durchgeführt (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)?
5. Wurde
bzw. wird dem Land Salzburg seit 2012 ein Kostenersatz für die
Dienstleistungen (Recherche, Berichterstellung, Bearbeitung etc.) der ÖBFA
zur Aufklärung dieses „Finanzskandals“ verrechnet?
Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?
Welche Beträge wurden von Salzburg an die ÖBFA bislang bezahlt?
Welche sind noch ausständig?
6. Welche
Einnahmen hat die ÖBFA in den Jahren 2001 bis 2012 für derartige oder
ähnliche Dienstleistungen für Gebietskörperschaften in
Österreich erzielt (Aufschlüsselung auf Jahre und auf die einzelnen
Gebietskörperschaften)?
7. Ist
es richtig, dass die ÖBFA über eigene „Richtlinien zum
Finanzmanagement“ verfügt?
Wenn ja, sind diese Richtlinien Teil der „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen“ für Kreditverträge mit
Gebietskörperschaften?
Wenn nein, welchem Zweck dienen sie dann?
Werden diese Richtlinien auch den Gebietskörperschaften im Rahmen von
Kreditabschlüssen den kreditnehmenden Gebietskörperschaften auch ausgefolgt?
Oder sind diese geheim und unterliegen dem Amtsgeheimnis?
8. Warum
war die ÖBFA nicht bereit, dem Land Salzburg ihre Richtlinien zum
Finanzmanagement auszuhändigen?
Wenn ja, wann wurden sie an wen ausgehändigt?
9. Warum
war die ÖBFA nicht bereit, dem Land Salzburg Kopien der abgeschlossenen (angeblich
53) Kreditverträge auszuhändigen?
Wenn ja, wann wurden sie ausgehändigt?
10. Hat
die ÖBFA als unabhängige Gesellschaft mit dem Ressort bzw. der
Bundesministerin für Finanzen ihre Vorgehensweise in dieser Salzburger
Finanzcausa grundsätzlich abgestimmt?
Wenn ja, in welche Richtung?
11. Stimmt
es, dass MitarbeiterInnen der ÖBFA vor dem 16. Jänner 2013 – an
dem dann der Statusbericht im Überwachungsausschuss des Salzburger
Landtages präsentiert wurde – mit dem Finanzministerium bzw. mit
Ihnen Kontakt aufgenommen haben?
Wem wurde der Bericht vorab (vor Behandlung im LT-Ausschuss) zugänglich
gemacht bzw. mit wem hielten Sie und der damalige Geschäftsführer
Mag. Kumpfmüller vor Behandlung des Berichts Rücksprache?
12. Warum
nahmen ihr Ressort bzw. Sie selbst auf die Stellungnahme zum Bericht vom 16. Jänner
2013 im letzten Moment Einfluss?
Welche Personen waren an den Abänderungen dieser Stellungnahme involviert?
13. Haben
Sie jemals in dieser Angelegenheit den Geschäftsführern der ÖBFA
nach § 3 Abs. 3 Bundesfinanzierungsgesetz eine oder mehrere Weisungen
erteilt?
Wenn ja, mit welchem Inhalt?
14. Haben
Sie jemals von den Ihnen zustehenden Möglichkeiten nach § 8 Abs. 1 Z
1 und 2 Bundesfinanzierungsgesetz Gebrauch gemacht (Auskunftsverlangen;
Vornahme der Einschau- und Überprüfungen vorzunehmen)?
Wenn ja, zu welchen Zeitpunkt?
Was haben Sie konkret verlangt?
15. Wie
war die ÖBFA in die Erstellung des Salzburger Finanzberichts
(Statusbericht) vom 16. Jänner 2013 eingebunden?
16. Wie
wurde der am 16. Jänner 2013 vorgelegte vorläufige Statusbericht
durch die ÖBFA beurteilt?
Worin bestanden die Abweichungen zu dem von Ithuba Capital AG und
Price-Waterhouse vorgelegten Statusbericht?
17. Wie wurde der vom neuen Finanzlandesrat Dr. Christian Stöckl Ende Juli 2013 vorgelegte Statusbericht durch die ÖBFA beurteilt (Ersuche um Darstellung der Begründung)?
18. Wie
wird in der ÖBFA über jede Schuldenaufnahme (z.B. Kreditvertrag) einer
Gebietskörperschaft im Einzelfall entschieden?
19. Welche
Standards hinsichtlich 4-Augenprinzips gibt es bei der ÖBFA im Rahmen von Schuldenaufnahmen
und Kreditverträgen?
Gelten diese Standards (lt. ÖBFA-Richtlinien bzw. Verträgen) auch
für die kreditnehmenden Gebietskörperschaften (Stichwort Trennung
Front-Office/Back-Office)?
20. Welche
drei Personen waren vom Land Salzburg speziell mit „Vollmacht für
Handelsgeschäfte für Firmen und Institutionen“ vom 6. Februar
2003, welche im Schreiben des Landes Salzburg vom 26. Juni 2008 und vom 12.
Dezember 2011 bestätigt wurde, zum Abschluss von in der Vollmacht
näher spezifizierten Geschäften mit der Republik Österreich,
vertreten durch die ÖBFA, bevollmächtigt?
Wer hat in Salzburg diese Bevollmächtigung jeweils unterfertigt?
21. Welche
spezifizierten Geschäfte umfasste diese Vollmacht (Ersuche um detaillierte
Darstellung dieser Handelsgeschäfte)?
22. Aufgrund
welcher Annahmen ist die ÖBFA davon ausgegangen, dass Frau Monika
Rathgeber bei allen Finanzgeschäften immer bevollmächtigt und damit
berechtigt war, Kreditverträge bzw. andere Handeslgeschäfte im Namen des
Landes Salzburg mit der ÖBFA abzuschließen?
23. Hat
Frau Monika Rathgeber bei jedem einzelnen Kredit- bzw.
Spekulationsgeschäft dafür eine Vollmacht vorgelegt?
Wenn ja, kann diese Vorlage in den Akten nachgewiesen werden?
Wenn nein, wurde ihre Handlungsvollmacht durch die ÖBFA beim Land Salzburg
jeweils verifiziert?
Wenn ja, wer hat auf Landesebene ihre Handlungsvollmacht zuletzt bestätigt
(Ersuche um Bekanntgabe des Datums)?
24. Wann
wurde diese Bevollmächtigung für Frau Monika Rathgeber gegenüber
der ÖBFA dieser durch das Land Salzburg entzogen (Ersuche um Bekanntgabe
des Datums)?
25. Hat das Land Salzburg regelmäßig quartalsweise Bedarfsmeldungen an die ÖBFA gerichtet, in denen sein Finanzierungsbedarf gem. § 65c BHG 1986 für jeweils ein Jahr in die Zukunft angegeben war?
26. Wurden
diese Quartalsmeldungen hinsichtlich des Finanzierungsbedarfs seit dem Jahr
2001 bis 2012 auch immer realisiert?
Wenn nein, zu welchem Quartalsansuchen bzw. Meldungen gab es Abweichungen
(Aufschlüsselung der Abweichungen zu den einzelnen Quartalsmeldungen)?
27. Wie
werden und wurden diese Abweichungen von der ÖBFA jeweils beurteilt?
28. Wurden
Kreditaufnahmen (bzw. damit auch Spekulationsgeschäfte) des Landes
Salzburg (vertreten vermutlich auch durch Monika Rathgeber u.a.) durch die
ÖBFA jemals abgelehnt?
Wenn ja, in wie vielen Fällen und wann war dies jeweils?
Wie hoch waren diese abgelehnten Kreditanträge und welche Gründe gab
es für die Ablehnung?
29. Wurde
jemals vor einer Kreditaufnahme des Landes Salzburg durch die ÖBFA Kontakt
mit dem Bundesrechnungshof (RH) aufgenommen, um Informationen zum
Finanzmanagement, Finanzmarkttätigkeit und Finanzstatus des Landes
Salzburg zu erhalten?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann in den letzten zehn Jahren?
30. Hat
sich die ÖBFA, insbesondere seit dem Bericht des Rechnungshofes zu den
Salzburger Derivatgeschäften (2009) in Folge vor den Kreditaufnahmen durch
das Land Salzburg, über die damit verbundenen Risiken und Gesamtrisiken für
das Land Salzburg informiert?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, zu welchen Konsequenzen führte dies?
31. War
der ÖBFA nach diesem Rechnungshofbericht im Jahre 2009 bekannt, dass das
Land Salzburg laut Rechnungshof mit Abstand den höchsten Risikowert aller
überprüften Stellen auswies?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, zu welchen Konsequenzen führte dies?
32. War
der ÖBFA bekannt, dass laut Rechnungshofbericht bereits 2007 der
„Value at Risk“ des Landes Salzburg auf 178,20 Millionen Euro bzw.
41 % der Finanzschuld gestiegen war, welcher acht Mal höher als der
vergleichbare Risikowert des Bundes (5%) war?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum konnte das Land Salzburg weitere Kredite über die ÖBFA
aufnehmen?
33. Wie
konnte daher die ÖBFA zustimmen, dass ein Bundesland wie Salzburg derart
hohe Kredite durch die ÖBFA (in Summe 1,83 Mrd. Landesschuld zum 31.
Dezember 2012, aber 874 Mio. €! Kreditschulden) erhalten konnte?
34. Wurden
von der ÖBFA jemals Bedenken über die Höhe bzw. das Ausmaß
der Darlehen – gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern –
gegenüber dem Land Salzburg geäußert?
Wenn ja, gegenüber welchen Personen?
35. Hat
nach einer Kreditgewährung durch die ÖBFA die weitere Vorgangsweise
des Landes Salzburg (Finanzabteilung) hinsichtlich seiner
Finanzmarkttätigkeit den Bestimmungen des Rahmenvertrages zwischen der
Republik Österreich und dem Land Salzburg entsprochen?
Wenn nein, bei welchem Finanzgeschäften wurde durch das Land Salzburg
dagegen verstoßen (Ersuche um Aufschlüsselung der
Finanzgeschäfte und aller Verstöße)?
36. In
wie vielen Fällen hat die Finanzabteilung des Landes Salzburg, die vom
Bund (ÖBFA) zur Verfügung gestellten Mitteln entgegen dem
Rahmenvertrag zum Zweck der Veranlagung beziehungsweise zur Erzielung von
Zinserträgen aus Arbitragegeschäften verwendet (Ersuche um
Aufschlüsselung dieser Veranlagungsfälle auf Jahre und
Veranlagungsformen)?
37. Wie
beurteilen Sie aktuell das Ausmaß der Schuldenentwicklung aller
Bundesländer durch Kreditaufnehmen bei der ÖBFA?
Wie hoch sind mit Stichtag 30. Juni 2013 die Schulden der anderen
Bundesländer bei der ÖBFA im Bundesländervergleich
(Aufschlüsselung des Status auf die Länder)?
38. Mit
welchen anderen Bundesländern – außer Salzburg – sowie
andere Gebietskörperschaften schloss die ÖBFA Kreditverträge in
den letzten zehn Jahren ab?
Wurden diese Bundesmittel auch für sogenannte „Spekulationsgeschäfte“
und zwar in der Art, wie sie von der Finanzabteilung des Landes Salzburg
abgeschlossen wurden, verwendet?
Wenn
ja, in welchem Umfang und in welcher Höhe (Aufschlüsselung auf
Bundesländer und Jahre sowie Veranlagungsformen)?
39. Wie
hoch waren zum Stichtag 30.06.2013 die Fremdwährungsschulden der
österreichischen Gebietskörperschaften, die von der ÖBFA
finanziert wurden (Aufschlüsselung auf Gebietskörperschaften unter
ausdrücklicher Nennung der Fremdwährungen)?
40. Wie hoch sind die Fremdwährungsschulden der österreichischen Gebietskörperschaften insgesamt (Aufschlüsselung auf Gebietskörperschaften unter ausdrücklicher Nennung der Fremdwährungen)?
41. Hat
die ÖBFA seit 2001 jemals dem Land Salzburg die Vornahme von sogenannten Spekulationsgeschäften
(z.B. Aufnahme von Fremdwährungskredite; SWAP-Geschäfte) auch empfohlen?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Welche konkreten Finanzgeschäfte wurden empfohlen?
Wurden diese auch abgeschlossen?
Wenn ja, welche dieser Finanzgeschäfte wurden auch abgeschlossen?
42. War
der Rechnungshof (RH) über die SWAP-Geschäfte, die die ÖBFA in
Österreich jemals finanziert wurden, informiert?
Wenn nein, warum wurde der Rechnungshof von der ÖBFA nicht informiert?
43. Ist es richtig, dass das Ressort und der Rechnungshof über die von Salzburg abgeschlossenen Finanzgeschäfte in allen Details informiert waren, da die ÖBFA entsprechende Meldungen vornahm?
Wenn
ja, waren auch die Aufsichtsratsmitglieder darüber informiert?
Wie wurden diese Meldungen der ÖBFA durch das Ressort und dem Rechnungshof
beurteilt?
44. Fand
seit 2009 eine weitere Prüfung der ÖBFA durch den Rechnungshof statt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welches Ergebnis erbrachte(n) die Prüfung(en) durch den
Rechnungshof?
45. Hat
das Land Salzburg zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegenüber der ÖBFA
noch aushaftende Verbindlichkeiten, die aufgrund der Veranlagung durch die
Finanzabteilung, Spekulationszwecken dienen?
Wenn ja, wie hoch sind diese zum Stichtag 30. Juni 2013?
46. Wurde
dem Land Salzburg seit Jänner 2013 jemals die Rückzahlung von
Darlehen verweigert? Wenn ja, aus welchem Grund?
47. Neben
den Verbindlichkeiten bei der Deutschen Bank ist dem Land Salzburg laut
RH-Rohbericht das größte Minus (ca. 90 Mio. Euro für den
Zeitraum Oktober bis Dezember 2012) entstanden?
Können Sie bestätigen, dass dem Land Salzburg Verluste durch die
(Rück-) Zahlungen an die ÖBFA entstanden sind?
Wenn ja, wie hoch war der tatsächliche Verlust insgesamt?
Ist es richtig, dass dem Land Salzburg die Rückzahlungsmodalitäten so
erschwert?
48. Welche
Schuldensumme hat das Land Salzburg gegenüber der der ÖBFA im Jahr
2013 bis dato getilgt?
49. Wie
viele Darlehen der Republik Österreich (ÖBFA) haften hinsichtlich des
Landes Salzburg bis dato noch aus?
Wie hoch sind insgesamt diese offenen Darlehensschulden?
50. Sind
die Rückzahlungen des Landes Salzburg an die ÖBFA bisher
pünktlich erfolgt, oder bestehen bis dato Rückstände?
Wenn ja, in welcher Höhe?
51. Ist
es richtig, dass das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Rechnungshof
Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der
Gebietskörperschaften insoweit regeln könnte, als dies zur
Vereinheitlichung möglich ist?
52. Hätte
damit durch das Bundesministerium für Finanzen bereits in den letzten
Jahren statt der Kameralistik eine doppelte Buchhaltung in den Ländern
vorgeschrieben werden können?
53. Wenn
ja, warum wurde bis dato vom Bundesministerium für Finanzen noch keine
verbindliche Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung erlassen?
54. Ist
es richtig, dass Sie nun die Richtlinien der Bundesfinanzierungsagentur
(ÖBFA) für den Umgang mit den Schulden gesetzlich zu normieren
beabsichtigen?
55. Werden
grundsätzlich die durch Gebietskörperschaften aufgenommenen Schulden
dem Staatsschuldenausschuss bekannt?
Wenn ja, in welcher Form und wo scheinen die Schulden der Bundesländer in
den beiden letzten Staatsschuldenberichte auf?
Welche Schuldenhöhe war in den letzten beiden Staatschuldenberichten
für das Bundesland Salzburg ausgewiesen (Ersuche um Aufschlüsselung)?
56. Wird
das Ressort bzw. die ÖBFA gegenüber dem Land Salzburg für eine
forensische Aufarbeitung dieses Salzburger „Finanzskandals“ ab dem
Jahr 2001 eintreten?
Wenn nein, warum nicht?