15867/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend „Kreditvergaben durch die ÖBFA in Österreich – Salzburg und die ÖBFA“

 

Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) ist auf Basis des Bundesfinanzierungsgesetzes tätig und handelt im Namen und auf Rechnung des Bundes und ist das Treasury der Republik Österreich. Die ÖBFA ist aber auch für die Länder tätig:

Die Rechtsgrundlage für Finanzierungen von Ländern durch den Bund ist gemäß § 65c BHG 1986 bzw. § 81 BHG 2013 und § 2 Abs. 4 Bundesfinanzierungsgesetz gegeben. Auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium für Finanzen die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) mit Schreiben vom 19.5.2006 generell aufgefordert, für Länder die in § 2 Abs. 4 Bundesfinanzierungsgesetz genannten Geschäfte durchzuführen. Der Höhe nach werden die Finanzierungen der Länder dabei durch Artikel II des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes limitiert (derzeit Artikel II Abs. 3 BFG 2013).“ (AB 13356/XXIV.GP vom 15.3.2013).


Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur war in Österreich immer auch für die Aufnahme von einigen dieser sogenannten „Spekulationsgeschäfte“ zuständig (die nun allerdings verboten werden sollten). So findet sich bereits in einer Anfragebeantwortung aus dem Jahr 2003 des damaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser folgende Festlegung:
Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur handelt als Treasury im Namen und auf Rechnung der Republik Österreich. Hauptaufgaben sind das Liquiditäts- und Schuldenportfoliomanagement der Republik. Bei Erfüllung dieser Aufgaben geht sie auch im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorschriften und sonstiger Bestimmungen Verbindlichkeiten in Fremdwährungen ein. Gleiches gilt sinngemäß für die Länder und Gemeinden. Ein wesentlicher Aspekt für Fremdwährungsaufnahmen durch staatliche Stellen ist die Optimierung der Zinsaufwendungen für die Kreditoperationen unter Berücksichtigung der damit verbundenen sogenannten Marktrisiken.“ (AB 38/XXII.GP vom 17.03.2003).

Als „reine Spekulationsgeschäfte“ bezeichnete der Rechnungshof jene verlustreichen Swaps, die Salzburg über die Bundesfinanzierungsagentur mit der Republik Österreich abschloss. Der Rechnungshof sah dies wie folgt. Die ÖBFA habe bei Abschluss von Währungstauschverträgen das Vorliegen der gesetzlich erforderlichen Kreditoperationen des Landes Salzburg sowie bei der Darlehensgewährung die vereinbarte Mittelverwendung durch das Land nicht überprüft.

Eigene „Spekulationsgeschäfte“ für den Bund durch die ÖBFA führten im Jahr 2009 zu heftigen öffentlichen Diskussionen, als der Rechnungshof zu den Finanzierungsinstrumenten von Bund, Ländern und Gemeinden in einem Bericht Stellung genommen hatte. Allein das Investment der ÖBFA im Jahre 2007 in sogenannte „Asset Backed Commercial Paper“ führte zu einem Verlust von 296 Millionen Euro zu Lasten der österreichischen Steuerzahler.

Nicht übersehen werden darf in diesem Zusammenhang, dass auch der österreichische Bundesrechnungshof (RH) seit etwa 1998 – besonders unter Schwarz-Blau – in Prüfberichten von Gebietskörperschaften ein modernes und aktives Finanzmanagement einmahnte. Im Schuldenmanagement sollten Länder und Gemeinden vermehrt auf variable statt auf fixe Zinsen bei den Kreditaufnahmen setzen. Für diese Empfehlungen gibt es viele Beispiele:

So beispielsweise 2004 im Rechnungshofbericht „Landeshauptstadt Salzburg – Teilgebiete der Gebarung“.Fremdwährungsdarlehen und Darlehen mit Zinssatzbindung in fremder Währung hatte die LH nicht in ihrem Portefeuille“.
Darin attestierte der Rechnungshof der Stadt Salzburg zwar ein professionelles Schuldenmanagement, regte jedoch an, die Verschuldung in fremder Währung und eine Zinssatzbindung an fremden Währungen bis zu einer Obergrenze gezielt zu nutzen (dies durch SWAP-Verträge). So würde sich eine Zinsersparnis von 1,5 Prozent ergeben. Der Salzburger Bürgermeister Dr. Heinz Schaden lehnte jedoch dieses Ansinnen des Rechnungshofes ab.

 

Diese jahrelange Vorgangsweise des Rechnungshofes bestätigte im Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“ sogar der damalige ÖVP-Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer am Dienstag 29. Jänner 2013: „Auf Anregung des Rechnungshofes hat man diese Form des Finanzmanagements eingeführt. Bis 2007 gab es damit großen Erfolg, dann hat es sich ins Gegenteil verkehrt“.

Der Präsident des Rechnungshofes hat nun Anfang Jänner 2013 davon gesprochen, dass milliardenschwere Zeitbomben im derzeitigen Rechnungswesen der Länder und Gemeinden ticken könnten. So gibt es laut Angaben der österreichischen Nationalbank eine gewaltige Summe an Fremdwährungsschulden bei österreichischen Gemeinden. Von Anfang 2009 bis Oktober 2012 sind die Außenstände in Franken & Co. laut Angaben der Österreichischen Nationalbank von 918 Millionen Euro auf 2,25 Milliarden Euro geradezu explodiert.

Damit stellte sich für die breite Öffentlichkeit auch die Frage, wie u.a. diese Fremdwährungsschulden der Gebietskörperschaften abgebaut, die Risiken minimiert und risikoreiche Spekulationsgeschäfte mit öffentlichen Geldern zukünftig verhindert werden können. Neben der Rolle des Rechnungshofes muss natürlich auch die Rolle der ÖBFA hinterfragt werden, die Bundesmittel auch für Spekulationen zur Verfügung gestellt hatte.

Der sonst in der Öffentlichkeit um viel Transparenz bemühte Präsident des Rechnungshofes, Dr. Josef Moser, hat entsprechende inhaltliche Fragen in der AB 13624 vom 28. März 2013 mit dem Hinweis nicht beantwortet, dass diese Fragen nicht dem parlamentarischen Fragerecht unterliegen. Daher „musste“ er von einer Beantwortung absehen.

Zur Situation im Bundesland Salzburg
Zum 16. Jänner 2013 wurde im Finanzüberwachungsausschuss des Landtages ein Bericht zur Finanzlage des Landes Salzburg (Statusbericht) vorgelegt. Der Landtag wurde das erste Mal am 16. Jänner 2013 umfassend über den Stand der Vorkommnisse rund um die Finanzabteilung informiert. Dieser Finanzstatus ergab auf Basis der von Ithuba vorgenommen Bewertungen einen positiven Vermögensüberschuss des Landes Salzburg zum Stichtag 31. Dezember 2012 in Höhe von 74,67 Millionen Euro.
Die ÖBFA vertrat zu diesem Statusbericht eine andere Position. Sie gab eine Stellungnahme ab, die angeblich vorher noch einmal abgeändert werden musste.

 

Als Konsequenz zu diesen Finanzspekulationen wurde im Jänner 2013 ein Untersuchungsausschuss im Salzburger Landtag eingerichtet. Gegenstand der Untersuchungen war die "Überprüfung des Finanzmanagements des Landes Salzburg seit 2001". Damit sollte diese Finanzaffäre – insbesondere Spekulationsverluste und die Verantwortlichkeiten – geklärt werden. Erste Ergebnisse wurden vor der Landtagswahl am 5. Mai 2013 vorgelegt, die bereits auch zu unterschiedlichen Konsequenzen geführt haben. Dabei wurden u.a. große Defizite in der landesinternen Organisation und in der Kontrolle der Finanzgebarung des Landes nachgewiesen. Mehrere disziplinarrechtliche Verfahren und die fristlose Entlassung von Frau Monika Rathgeber  waren die Folge. Zu strafrechtlichen Vorwürfen und Verdachtsgründen ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft, zahlreiche Strafanzeigen wurden erstattet.

Der neue Finanzlandesrat des Landes LHStv. Dr. Christian Stöckl (ÖVP) erteilte nach dem Amtsantritt – ebenso wie vorher Mag. David Brenner – den Auftrag, die Spekulationsgeschäfte so rasch wie möglich zu beenden. Über mögliche bzw. tatsächliche Verluste des Landes Salzburg gibt es noch keine gesicherten Informationen. Der neue Finanzlandesrat vermutete Ende Juli 2013 ein Minus für das Land Salzburg von 350 Millionen Euro für die Jahre 2001 bis 2012. Mitte August bezifferte er im aktuellen Finanzbericht den Verlust für das Land durch das Finanzmanagement der Jahre 2001 bis 2012 mit einer Summe jenseits von 350 Millionen Euro.

Was als „Salzburger Finanzskandal“ hochkochte, könnte jedoch auch ohne finanzielle Verluste enden. „Ein Desaster verkommt zum Spuk“, so ein aktueller Kommentar von Reinhard Göweil in der Wiener Zeitung vom 25.07.2013.
Ende September - so die frohe Kunde - wird dieser Skandal der Vergangenheit angehören. Das berühmte "Schatten-Portfolio" wird rascher als erwartet aus der Welt geschafft. Damit werden dann binnen neun Monaten mehr als 1,5 Milliarden Euro Verbindlichkeiten, die schwer auf den Schulden des Landes Salzburg lasteten, abgebaut sein. Der aktuelle Stand liegt bei mehr als 90 Prozent davon.
Damit entpuppt sich der Finanzskandal, der die SPÖ aus der Landesregierung gefegt und mit Gabi Burgstaller und David Brenner gleich zwei rote Hoffnungen unter sich begrub, als Spuk. Denn - wie die WZ bereits berichtete und was dem Landtag nun bestätigt wurde - am Ende wird Salzburg mit einem Plus von wenigstens 80 Millionen Euro aussteigen, und das noch dazu viel früher als gedacht. Auf 18 Monate, also bis Mitte 2014, war der Abbauplan der Investmentfirma Ithuba ausgelegt, die noch von Finanzlandesrat David Brenner (SPÖ) beauftragt worden war. Nach der Wahl im Mai gelang der Salzburger ÖVP - mithilfe der Grünen - der Machtwechsel
.“

Andere Medien wie die Kronen Zeitung berichteten in diesem Zusammenhang über Immobilenspekulationen Salzburgs in Asien, die zu Millionenverlusten führten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende

Anfrage:

 

1.      Welche Rolle spielte die ÖBFA im Jahr 2001 in Salzburg, als das „aktive Finanzmanagement“ in der Landesregierung durch den damaligen Landeshauptmannstellvertreter Wolfgang Eisl (ÖVP) eingeführt wurde?

2.      Wie entstand die erste Kontaktaufnahme der ÖBFA zu MitarbeiterInnen im Amt der Salzburger Landesregierung insbesondere in der Salzburger Finanzabteilung?
Durch wen wurde diese Kontaktaufnahme veranlasst und wann fand diese konkret mit wem statt?

3.      Ist es richtig, dass dieses neue Finanzmanagement im Jahr 2001 und in den folgenden Jahren mit personeller und ideeller Unterstützung der ÖBFA im Amt der Landesregierung institutionalisiert wurde?
Ist dabei u.a. auch die mittlerweile aus dem Landesdienst entlassene Frau Monika Rathgeber eingeschult worden?
Wenn nein, durch wen wurden Sie dann eingestellt?

4.      Im Rahmen des Untersuchungsausschusses des Salzburger Landtages wurde u.a. bekannt, dass die ÖBFA Schulungen für die Mitarbeiter der Finanzabteilung des Landes Salzburgs durchführte. Wurde dies mit FinanzabteilungsmitarbeiterInnen aus anderen Bundesländern auch so gehandhabt?
Wenn ja, in welchen Bundesländern wurden in den Ämtern der Landesregierung ebenfalls Schulungen durch die ÖBFA seit 2001 durchgeführt (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)?

5.      Wurde bzw. wird dem Land Salzburg seit 2012 ein Kostenersatz für die Dienstleistungen (Recherche, Berichterstellung, Bearbeitung etc.) der ÖBFA zur Aufklärung dieses „Finanzskandals“ verrechnet?
Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?
Welche Beträge wurden von Salzburg an die ÖBFA bislang bezahlt?
Welche sind noch ausständig?

6.      Welche Einnahmen hat die ÖBFA in den Jahren 2001 bis 2012 für derartige oder ähnliche Dienstleistungen für Gebietskörperschaften in Österreich erzielt (Aufschlüsselung auf Jahre und auf die einzelnen Gebietskörperschaften)?

7.      Ist es richtig, dass die ÖBFA über eigene „Richtlinien zum Finanzmanagement“ verfügt?
Wenn ja, sind diese Richtlinien Teil der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für Kreditverträge mit Gebietskörperschaften?
Wenn nein, welchem Zweck dienen sie dann?
Werden diese Richtlinien auch den Gebietskörperschaften im Rahmen von Kreditabschlüssen den kreditnehmenden Gebietskörperschaften auch ausgefolgt?
Oder sind diese geheim und unterliegen dem Amtsgeheimnis?

8.      Warum war die ÖBFA nicht bereit, dem Land Salzburg ihre Richtlinien zum Finanzmanagement auszuhändigen?
Wenn ja, wann wurden sie an wen ausgehändigt?

9.      Warum war die ÖBFA nicht bereit, dem Land Salzburg Kopien der abgeschlossenen (angeblich 53) Kreditverträge auszuhändigen?
Wenn ja, wann wurden sie ausgehändigt?

10.  Hat die ÖBFA als unabhängige Gesellschaft mit dem Ressort bzw. der Bundesministerin für Finanzen ihre Vorgehensweise in dieser Salzburger Finanzcausa grundsätzlich abgestimmt?
Wenn ja, in welche Richtung?

11.  Stimmt es, dass MitarbeiterInnen der ÖBFA vor dem 16. Jänner 2013 – an dem dann der Statusbericht im Überwachungsausschuss des  Salzburger Landtages präsentiert wurde – mit dem Finanzministerium bzw. mit Ihnen Kontakt aufgenommen haben?
Wem wurde der Bericht vorab (vor Behandlung im LT-Ausschuss) zugänglich gemacht bzw. mit wem hielten Sie und der damalige Geschäftsführer Mag. Kumpfmüller vor Behandlung des Berichts Rücksprache?

12.  Warum nahmen ihr Ressort bzw. Sie selbst auf die Stellungnahme zum Bericht vom 16. Jänner 2013 im letzten Moment Einfluss? 
Welche Personen waren an den Abänderungen dieser Stellungnahme involviert?

13.  Haben Sie jemals in dieser Angelegenheit den Geschäftsführern der ÖBFA nach § 3 Abs. 3 Bundesfinanzierungsgesetz eine oder mehrere Weisungen erteilt?
Wenn ja, mit welchem Inhalt?

14.  Haben Sie jemals von den Ihnen zustehenden Möglichkeiten nach § 8 Abs. 1 Z 1 und 2 Bundesfinanzierungsgesetz Gebrauch gemacht (Auskunftsverlangen; Vornahme der Einschau- und Überprüfungen vorzunehmen)?
Wenn ja, zu welchen Zeitpunkt?
Was haben Sie konkret verlangt?

 

15.  Wie war die ÖBFA in die Erstellung des Salzburger Finanzberichts (Statusbericht) vom 16. Jänner 2013 eingebunden?

16.  Wie wurde der am 16. Jänner 2013 vorgelegte vorläufige Statusbericht durch die ÖBFA beurteilt?
Worin bestanden die Abweichungen zu dem von Ithuba Capital AG und Price-Waterhouse vorgelegten Statusbericht?

17.  Wie wurde der vom neuen Finanzlandesrat Dr. Christian Stöckl Ende Juli 2013 vorgelegte Statusbericht durch die ÖBFA beurteilt (Ersuche um Darstellung der Begründung)?

 

18.  Wie wird in der ÖBFA über jede Schuldenaufnahme (z.B. Kreditvertrag) einer Gebietskörperschaft im Einzelfall entschieden?

19.  Welche Standards hinsichtlich 4-Augenprinzips gibt es bei der ÖBFA im Rahmen von Schuldenaufnahmen und Kreditverträgen?
Gelten diese Standards (lt. ÖBFA-Richtlinien bzw. Verträgen) auch für die kreditnehmenden Gebietskörperschaften (Stichwort Trennung Front-Office/Back-Office)?

20.  Welche drei Personen waren vom Land Salzburg speziell mit „Vollmacht für Handelsgeschäfte für Firmen und Institutionen“ vom 6. Februar 2003, welche im Schreiben des Landes Salzburg vom 26. Juni 2008 und vom 12. Dezember 2011 bestätigt wurde, zum Abschluss von in der Vollmacht näher spezifizierten Geschäften mit der Republik Österreich, vertreten durch die ÖBFA, bevollmächtigt?
Wer hat in Salzburg diese Bevollmächtigung jeweils unterfertigt?

21.  Welche spezifizierten Geschäfte umfasste diese Vollmacht (Ersuche um detaillierte Darstellung dieser Handelsgeschäfte)?

22.  Aufgrund welcher Annahmen ist die ÖBFA davon ausgegangen, dass Frau Monika Rathgeber bei allen Finanzgeschäften immer bevollmächtigt und damit berechtigt war, Kreditverträge bzw. andere Handeslgeschäfte im Namen des Landes Salzburg mit der ÖBFA abzuschließen?

23.  Hat Frau Monika Rathgeber bei jedem einzelnen Kredit- bzw. Spekulationsgeschäft dafür eine Vollmacht vorgelegt?
Wenn ja, kann diese Vorlage in den Akten nachgewiesen werden?
Wenn nein, wurde ihre Handlungsvollmacht durch die ÖBFA beim Land Salzburg jeweils verifiziert?
Wenn ja, wer hat auf Landesebene ihre Handlungsvollmacht zuletzt bestätigt (Ersuche um Bekanntgabe des Datums)?

24.  Wann wurde diese Bevollmächtigung für Frau Monika Rathgeber gegenüber der ÖBFA dieser durch das Land Salzburg entzogen (Ersuche um Bekanntgabe des Datums)?

25.  Hat das Land Salzburg regelmäßig quartalsweise Bedarfsmeldungen an die ÖBFA gerichtet, in denen sein Finanzierungsbedarf gem. § 65c BHG 1986 für jeweils ein Jahr in die Zukunft angegeben war?

 

26.  Wurden diese Quartalsmeldungen hinsichtlich des Finanzierungsbedarfs seit dem Jahr 2001 bis 2012 auch immer realisiert?
Wenn nein, zu welchem Quartalsansuchen bzw. Meldungen gab es Abweichungen (Aufschlüsselung der Abweichungen zu den einzelnen Quartalsmeldungen)?

27.  Wie werden und wurden diese Abweichungen von der ÖBFA jeweils beurteilt?

28.  Wurden Kreditaufnahmen (bzw. damit auch Spekulationsgeschäfte) des Landes Salzburg (vertreten vermutlich auch durch Monika Rathgeber u.a.) durch die ÖBFA jemals abgelehnt?
Wenn ja, in wie vielen Fällen und wann war dies jeweils?
Wie hoch waren diese abgelehnten Kreditanträge und welche Gründe gab es für die Ablehnung?

29.  Wurde jemals vor einer Kreditaufnahme des Landes Salzburg durch die ÖBFA Kontakt mit dem Bundesrechnungshof (RH) aufgenommen, um Informationen zum Finanzmanagement, Finanzmarkttätigkeit und Finanzstatus des Landes Salzburg zu erhalten?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann in den letzten zehn Jahren?

 

30.  Hat sich die ÖBFA, insbesondere seit dem Bericht des Rechnungshofes zu den Salzburger Derivatgeschäften (2009) in Folge vor den Kreditaufnahmen durch das Land Salzburg, über die damit verbundenen Risiken und Gesamtrisiken für das Land Salzburg informiert?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, zu welchen Konsequenzen führte dies?

 

31.  War der ÖBFA nach diesem Rechnungshofbericht im Jahre 2009 bekannt, dass das Land Salzburg laut Rechnungshof mit Abstand den höchsten Risikowert aller überprüften Stellen auswies?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, zu welchen Konsequenzen führte dies?

 

32.  War der ÖBFA bekannt, dass laut Rechnungshofbericht bereits 2007 der „Value at Risk“ des Landes Salzburg auf 178,20 Millionen Euro bzw. 41 % der Finanzschuld gestiegen war, welcher acht Mal höher als der vergleichbare Risikowert des Bundes (5%) war?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum konnte das Land Salzburg weitere Kredite über die ÖBFA aufnehmen?

 

33.  Wie konnte daher die ÖBFA zustimmen, dass ein Bundesland wie Salzburg derart hohe Kredite durch die ÖBFA (in Summe 1,83 Mrd. Landesschuld zum 31. Dezember 2012, aber 874 Mio. €! Kreditschulden) erhalten konnte?

34.  Wurden von der ÖBFA jemals Bedenken über die Höhe bzw. das Ausmaß der Darlehen – gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern – gegenüber dem Land Salzburg geäußert?
Wenn ja, gegenüber welchen Personen?

35.  Hat nach einer Kreditgewährung durch die ÖBFA die weitere Vorgangsweise des Landes Salzburg (Finanzabteilung) hinsichtlich seiner Finanzmarkttätigkeit den Bestimmungen des Rahmenvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Land Salzburg entsprochen?
Wenn nein, bei welchem Finanzgeschäften wurde durch das Land Salzburg dagegen verstoßen (Ersuche um Aufschlüsselung der Finanzgeschäfte und aller Verstöße)?

36.  In wie vielen Fällen hat die Finanzabteilung des Landes Salzburg, die vom Bund (ÖBFA) zur Verfügung gestellten Mitteln entgegen dem Rahmenvertrag zum Zweck der Veranlagung beziehungsweise zur Erzielung von Zinserträgen aus Arbitragegeschäften verwendet (Ersuche um Aufschlüsselung dieser Veranlagungsfälle auf Jahre und Veranlagungsformen)?

37.  Wie beurteilen Sie aktuell das Ausmaß der Schuldenentwicklung aller Bundesländer durch Kreditaufnehmen bei der ÖBFA?
Wie hoch sind mit Stichtag 30. Juni 2013 die Schulden der anderen Bundesländer bei der ÖBFA im Bundesländervergleich (Aufschlüsselung des Status auf die Länder)?

38.  Mit welchen anderen Bundesländern – außer Salzburg –  sowie andere Gebietskörperschaften schloss die ÖBFA Kreditverträge in den letzten zehn Jahren ab?
Wurden diese Bundesmittel auch für sogenannte „Spekulationsgeschäfte“ und zwar in der Art, wie sie von der Finanzabteilung des Landes Salzburg abgeschlossen wurden, verwendet?

Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Höhe (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre sowie Veranlagungsformen)?

39.  Wie hoch waren zum Stichtag 30.06.2013 die Fremdwährungsschulden der österreichischen Gebietskörperschaften, die von der ÖBFA finanziert wurden (Aufschlüsselung auf Gebietskörperschaften unter ausdrücklicher Nennung der Fremdwährungen)?

40.  Wie hoch sind die Fremdwährungsschulden der österreichischen Gebietskörperschaften insgesamt (Aufschlüsselung auf Gebietskörperschaften unter ausdrücklicher Nennung der Fremdwährungen)?

 

41.  Hat die ÖBFA seit 2001 jemals dem Land Salzburg die Vornahme von sogenannten Spekulationsgeschäften (z.B. Aufnahme von Fremdwährungskredite; SWAP-Geschäfte) auch empfohlen?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Welche konkreten Finanzgeschäfte wurden empfohlen?
Wurden diese auch abgeschlossen?
Wenn ja, welche dieser Finanzgeschäfte wurden auch abgeschlossen?

42.  War der Rechnungshof (RH) über die SWAP-Geschäfte, die die ÖBFA in Österreich jemals finanziert wurden, informiert?
Wenn nein, warum wurde der Rechnungshof von der ÖBFA nicht informiert?
 

43.  Ist es richtig, dass das Ressort und der Rechnungshof über die von Salzburg abgeschlossenen Finanzgeschäfte in allen Details informiert waren, da die ÖBFA entsprechende Meldungen vornahm?

Wenn ja, waren auch die Aufsichtsratsmitglieder darüber informiert?
Wie wurden diese Meldungen der ÖBFA durch das Ressort und dem Rechnungshof beurteilt?

44.  Fand seit 2009 eine weitere Prüfung der ÖBFA durch den Rechnungshof statt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welches Ergebnis erbrachte(n) die Prüfung(en) durch den Rechnungshof?

45.  Hat das Land Salzburg zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegenüber der ÖBFA noch aushaftende Verbindlichkeiten, die aufgrund der Veranlagung durch die Finanzabteilung, Spekulationszwecken dienen?
Wenn ja, wie hoch sind diese zum Stichtag 30. Juni 2013?

46.  Wurde dem Land Salzburg seit Jänner 2013 jemals die Rückzahlung von Darlehen verweigert? Wenn ja, aus welchem Grund?

47.  Neben den Verbindlichkeiten bei der Deutschen Bank ist dem Land Salzburg laut RH-Rohbericht das größte Minus (ca. 90 Mio. Euro für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2012) entstanden?
Können Sie bestätigen, dass dem Land Salzburg Verluste durch die (Rück-) Zahlungen an die ÖBFA entstanden sind?
Wenn ja, wie hoch war der tatsächliche Verlust insgesamt?
Ist es richtig, dass dem Land Salzburg die Rückzahlungsmodalitäten so erschwert?

48.  Welche Schuldensumme hat das Land Salzburg gegenüber der der ÖBFA im Jahr 2013 bis dato getilgt?

49.  Wie viele Darlehen der Republik Österreich (ÖBFA) haften hinsichtlich des Landes Salzburg bis dato noch aus?
Wie hoch sind insgesamt diese offenen Darlehensschulden?

50.  Sind die Rückzahlungen des Landes Salzburg an die ÖBFA bisher pünktlich erfolgt, oder bestehen bis dato Rückstände?
Wenn ja, in welcher Höhe?

 

51.  Ist es richtig, dass das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Rechnungshof Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften insoweit regeln könnte, als dies zur Vereinheitlichung möglich ist?

52.  Hätte damit durch das Bundesministerium für Finanzen bereits in den letzten Jahren statt der Kameralistik eine doppelte Buchhaltung in den Ländern vorgeschrieben werden können?

53.  Wenn ja, warum wurde bis dato vom Bundesministerium für Finanzen noch keine verbindliche Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung erlassen?

54.  Ist es richtig, dass Sie nun die Richtlinien der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) für den Umgang mit den Schulden gesetzlich zu normieren beabsichtigen?

55.  Werden grundsätzlich die durch Gebietskörperschaften aufgenommenen Schulden dem Staatsschuldenausschuss bekannt?
Wenn ja, in welcher Form und wo scheinen die Schulden der Bundesländer in den beiden letzten Staatsschuldenberichte auf?
Welche Schuldenhöhe war in den letzten beiden Staatschuldenberichten für das Bundesland Salzburg ausgewiesen (Ersuche um Aufschlüsselung)?

56.  Wird das Ressort bzw. die ÖBFA gegenüber dem Land Salzburg für eine forensische Aufarbeitung dieses Salzburger „Finanzskandals“ ab dem Jahr 2001 eintreten?
Wenn nein, warum nicht?