15868/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.08.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Videoüberwachung in Österreich im Jahr 2011 und 2012“
Mit der AB 8178/XXIV.GP vom 7.06.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für die Jahre 2011 und 2012 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Videoüberwachungen (Audiovisuelle Überwachungen) nach
§ 54 SPG wurden durch
die Polizei in den Jahren 2011 und 2012 beantragt (Stichtag 31.12.2012)?
Wie viele wurden davon nach Befassung des
Rechtsschutzbeauftragten genehmigt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Bundesländer)?
2. Welche genehmigten Standorte zur Videoüberwachung nach § 54 SPG gab es mit 1. Jänner 2013 überhaupt in Österreich (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Bundesländer)?
3. In wie vielen Fällen wurden personenbezogene Bilddaten von den Sicherheitsbehörden bzw. Strafverfolgungsbehörden bislang verwendet, die Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Bereiches mittels Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten rechtmäßig ermittelt und den Sicherheitsbehörden bis zum Stichtag 31.12.2012 übermittelt haben (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
4.
Welche Summe wurde von den Sicherheitsbehörden in den
Jahren 2011 und 2012 in den Kauf und Installation von Videokameras und
Videoüberwachungssysteme investiert (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Jahre und Bundesländer)?
Welche budgetären Planungen für
den Ankauf und Installation bestehen für das Jahr 2013?
Wie viele Videokameras und Videoüberwachungssysteme sollen 2013 angekauft
werden?
5. Wie hoch beliefen sich im Jahr 2011 und 2012 die Betriebskosten für alle Standorte der Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Standorte)?
6. Wie hoch beliefen sich in den Jahren 2011 und 2012 die Personalkosten für alle Standorte der Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Standorte)?
7. Welche konkreten kriminalpolizeilichen Erfolge sind durch den Einsatz von genehmigten Videokameras bzw. Videoüberwachungssysteme in den überwachten Gebieten, Örtlichkeiten, Gebäuden oder Straßen in den Jahren 2011 und 2012 belegbar (ersuche um Darstellung der Erfolge)?
8.
In welchen genehmigten videoüberwachten Gebieten,
Örtlichkeiten, Gebäuden bzw. Straßen gab es in diesen beiden
Jahren dadurch einen nachweisbaren Rückgang von Straftaten (ersuche um detaillierte Darstellung sowie
Aufschlüsselung auf Jahre)?
Ist aus Sicht des Ressorts eine präventive Wirkung nachweisbar?
9.
Können
Sie ausschließen, dass sich in diesen Jahren die Straftaten durch die
Videoüberwachung lediglich an andere Orte (die noch nicht überwacht werden) verlagert haben?
Wenn ja, wie begründen Sie dies?
10. Welche sonstigen Nachteile sind aufgrund der Videoüberwachung von Gebieten, Örtlichkeiten, Gebäuden oder Straßen aufgetreten und dem Ressort in den Jahren 2011 und 2012 bekannt geworden?
11. Wie und wo werden die bei der EURO 2008 an den Spielstätten Wien, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt verwendeten 11 stationären und 16 mobilen Videoüberwachung Anlagen zur Zeit eingesetzt bzw. verwendet?