15878/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.08.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr und Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Koppelung der Mittel für
Entwicklungszusammenarbeit an die Ausstellung von Rückführungszertifikaten.
Anfang August wurden acht Asylwerber mit negativem Bescheid nach Pakistan abgeschoben. Die Männer waren zuletzt im Servitenkloster untergebracht. Aufgrund der kritischen sicherheitspolitischen Lage in Pakistan, sowie der Umstände, dass die Männer Teil der Refugee Bewegung sind und Vorwahlkampf herrscht, kam es zur intensiven öffentlichen Debatte.
Österreich ist bei der Anerkennung von Asylanträgen von Pakistanis wesentlich restriktiver als andere europäische Staaten. Laut Angaben des UN-Flüchtlingshochkommissariats UNHCR liegt die Anerkennungsquote in Österreich lediglich bei 1,6 Prozent, während sie in Deutschland bei 20 und in Italien bei 38 Prozent liegt. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner gibt an, dass in Deutschland mehr Anträge einer besonders gefährdeten Volksgruppe eingegangen seien und deswegen die Anerkennungsquote höher wäre. (Der Standard, Warum Pakistanis selten Schutz bekommen, 02.08.2013). Ein Mitarbeiter des Europäischen Flüchtlingsrates (ECRE) fordert hingegen in einem ORF Interview eine genauere Untersuchung der Differenzen bei der Anerkennung. Laut Innenministerium[I] haben in der ersten Jahreshälfte des laufenden Kalenderjahres 629 Pakistanis Asyl in Österreich beantragt. Pakistan ist hinter Afghanistan und Russland das Herkunftsland Nummer drei aller Asylantragstellerlnnen in Österreich.
Abschiebungen aus Österreich sind nur mit gültigen Rückreisezertifikaten möglich. Die Vertretung des jeweiligen Landes in Österreich stellt dabei die Identität der Person fest und ermöglicht damit die Abschiebung. Diese Papiere werden auf Ansuchen der österreichischen Fremdenpolizei oder des Innenministeriums erstellt.
Ausstellen von Rückreisezertifikaten gegen Mittel für Entwicklungszusammenarbeit?
Innenministerin Johanna Mikl-.Leitner sprach sich im Zuge der aktuellen Debatte erneut für eine Koppelung der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) an die Wiederaufnahme abzuschiebender Asylwerberlnnen mit negativem Bescheid aus. Die Ministerin erwähnte dabei immer wieder das Schweizer Modell, wonach „Entwicklungshilfe gekoppelt an die Länder (sei), wo Asylwerber herkommen“ (vgl. Transskript des Ö1 Mittagsjournals am 03. August 2013). Bereits im Februar 2012, als die Verknüpfung der EZA mit der Rücknahme von Asylwerberlnnen in der Schweiz diskutiert wurde, sprach sich die Innenministerin gegenüber diesem Vorschlag positiv aus und erntete heftige Kritik, auch aus der eigenen Partei.
In dem Gastkommentar „Votivkirche/Serviten: Mit Kanonen auf Spatzen schießen“, der am 09. August in der „Presse“ veröffentlicht wurde, berichtet Kerstin Kellermann, Außenminister Michael Spindelegger habe Pakistan 16 Millionen Euro für Entwicklungsprojekte angeboten, wenn das Land im Gegenzug Rückreisezertifikate ausstelle und somit Abschiebungen aus Österreich ermögliche.
Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) agiert, zumindest theoretisch, entsprechend der Strategie, die im Dreijahresprogramm festgeschrieben ist. Dabei sind inhaltliche und regionale Schwerpunkte gesetzt. Derzeit ist Pakistan nicht Schwerpunktland der OEZA.
Die Unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1. Sie sprachen sich in der Vergangenheit und im Zuge der aktuellen Debatte um die Abschiebung der acht Pakistanis wiederholt für das Schweizer Modell aus. Was genau verstehen Sie darunter?
2. Haben Sie mit Außenminister Michael Spindelegger Gespräche über eine mögliche Koppelung der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit an die Rücknahme von Asylwerberlnnen mit negativem Bescheid geführt?
3. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
4. Wie viele Rückführungszertifikate sollten bei einer möglichen Kooperation mit Pakistan ausgestellt werden?
5. Wie viel Euro sollten für ein Rückführungszertifikat in EZA-Projekte fließen?
6. Mit welchen Ländern würde Ihr Ressort generell Abkommen zur Rückübernahme von Asylwerberlnnen mit negativem Asylbescheid anstreben?
[I] http://www.bmi.gv.at/cms/BMI Asylwesen/statistik/files/2013/Asylstatistik_Juni_2013.pdf letzter Zugriff am 13.08.2013