15939/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.09.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Strafverfahren gegen die Abgeordneten Huber, Hagen und Tadler
Am 9. November 2012 wurde bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck folgende Strafanzeige betreffend die BZÖ/Stronach-Abgeordneten Huber, Hagen und Tadler eingebracht, zumal deren Parlamentarischer Mitarbeiter unter Verwendung einer gefälschten Urkunde um seine arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche gebracht worden sein soll:
„Der Geschädigte Markus Kandler ist als Dienstnehmer bei der Arbeitsgemeinschaft der Nationalratsabgeordneten Christoph Hagen, Gerhard Huber und Erich Tadler angestellt.
Dienstrechtlich wurde der Geschädigte laut Dienstvertrag vom 30.06.2009 zur inhaltlichen und organisatorischen Betreuung der parlamentarischen Tätigkeiten für den Abgeordneten Gerhard Huber zugeteilt.
Üblicher Weise erhält der Geschädigte Markus Kandler seinen Lohn zwischen 26. und letzten Tag eines jeden Monats auf dessen Lohnkonto bei der BTV.
Weil am 31.10.2012 immer noch kein Gehalt für den Monat Oktober auf dem Konto
von Herrn Kandler aufschien, hat der Geschädigte in der Folge zu Hause seine kompletten Briefsendungen durchgesehen, die sich auf Grund des Umzugs in eine neue Wohnung in der Zwischenzeit angesammelt haben. Dort bemerkte Herr Kandler einen Briefumschlag der Firma Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatungs GmbH & Co KG und musste beim Öffnen und Durchsehen der Briefsendung feststellen, dass angeblich sein Dienstverhältnis laut Abmeldebestätigung bei der TGKK „einvernehmlich aufgelöst" sei, obwohl Herr Kandler zu keinem Zeitpunkt je ein Auflösungsgespräch betreffend seines Angestelltenverhältnisses geführt hat oder etwa von Dienstgeberseite über eine geplante Auflösung des Dienstverhältnisses informiert worden wäre.
Herr Kandler hat daraufhin Herrn NR Gerhard Huber, welchem er ständig dienstzugeteilt ist, angerufen und um Aufklärung ersucht, was bis heute jedoch nicht geschehen ist. Trotz mehrfachem Anfragen um Aufklärung bei Herrn NR Huber hat der Geschädigte bis dato lediglich Hinhalteantworten erhalten. Obwohl es für den Geschädigten um eine existenzielle Frage ging, wie es mit seinem Arbeitsplatz nun weiter aussehen würde und ob er denn nach wie vor versichert sei, wurden diese wichtigen Fragen und vor die Klärung der Umstände der eigentümlichen Auflösung des Dienstverhältnisses nicht aufgeklärt.
So hat der Geschädigte beispielsweise per Email an Herrn NR Gerhard Huber vom 06.11.2012 um 14.11 Uhr folgende Nachricht übermittelt (dies nach längeren Versprechungen von Herrn NR Huber, dass er angeblich diese Angelegenheit regeln werde):
„an (gemeint, „ich nehme an", Anmerkung) es ist bist dato noch nicht passiert bzw. Du hasst keine Zeit Dich um meine Angelegenheit zu kümmern...erkundige ich mich selber...kein Problem..."
Als Antwort hat der Geschädigte von Herrn NR Gerhard Huber folgende Nachricht
am 06.11.2012 per Email um 14.17 Uhr erhalten:
„Affe, bin im Ausschuss aber tu lei'".
Der Geschädigte hat darauf hin selbst bei der Firma Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatungs GmbH & Co KG um Aufklärung ersucht und hat er in der Folge ein Email erhalten.
Dieses Email, datiert mit 20.09.2012, stellt offensichtlich ein Telefax mit der Aufschrift „Parlamentsclub des BZÖ" dar und führt als Absender Herrn NR Christoph Hagen und als Adressat die Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatungs GmbH & Co KG an. Im Schreiben selbst wird von einer angeblich einvernehmlichen
Auflösung des Dienstverhältnisses mit Herrn Kandler gesprochen und zur Bekräftigung wird in diesem Telefax der Namenszug und die Unterschrift „Markus Kandler" angeführt.
Faktum ist, dass Herr Kandler weder dieses Telefax je gesehen hat und noch weniger jemals eine Unterfertigung bzw. Unterschrift in Richtung Auflösung des Dienstverhältnisses abgegeben hat. Herr Kandler hat das obige Telefax zuvor nie gesehen.
Beweis: Email vom 20.09.2012
Dienstvertrag
Abmeldung bei der TGKK
Email vom 06.11.2012
Einvernahme des Geschädigten
Wer die Unterschrift mit dem Namenszug „Markus Kandler" auf das Schreiben betreffend einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses dort angebracht hat, ist dem Geschädigten nicht bekannt.
Faktum ist, dass durch die Vorspiegelung der unwahren Tatsache, dass angeblich der Geschädigte mit seiner Unterschrift einer angeblich einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses zugestimmt habe, Herr Kandler geschädigt ist, weil er einerseits um berechtigte Ansprüche aus dem Dienstverhältnis umfällt und keinen sozialversicherungsrechtlichen Schutz genießen würde. Hinzu kommt, dass eine derartige Auflösung des Dienstverhältnisses ohnehin auch sozial ungerechtfertigt wäre und eine Auflösung sogar im Falle einer ausgesprochenen Kündigung wegen Sozialwidrigkeit anfechtbar wäre.
Durch das Verschweigen der ohne Wissen des Geschädigten hinter seinem Rücken erfolgten Abmeldung bei der TGKK unter gleichzeitigem Vorhalt einer angeblich erfolgten schriftlichen einvernehmlichen Auflösung mit einer Unterschrift, die vom Geschädigten nie abgegeben wurde, wohl aber dessen Namenszug („Markus Kandler) trägt, ist Herrn Kandler schon jetzt ein entsprechender Schaden entstanden.
Es möge daher von Seiten der Staatsanwaltschaft der Urheber der Unterschrift auf dem Telefax mit der Aufschrift „Parlamentsklub des BZÖ" ausgeforscht werden.
Möglicher Weise wurde der Namenszug „Markus Kandler auch kopiert und entsprechend im Telefax mit der Täuschungsabsicht platziert, es handle sich dort um die Einwilligungserklärung des Herrn Kandler zur einvernehmlichen Auflösung durch Unterschriftszeichnung. Es möge daher von Seiten der Staatsanwaltschaft geprüft werden, wer allenfalls den Namenszug „Markus Kandler" (wenn es sich allenfalls um eine von Herrn Kandler tatsächlich von ihm stammende aber in einem anderen Zusammenhang einmal abgegebene Unterschriftserklärung handeln sollte) rechtswidrig durch die oben beschriebenen Täuschungshandlung im obigen Telefax verwendet hat.
Gleichzeitig möge überprüft werden, ob durch die Täuschung und die damit veranlasste unrichtige Abmeldung bei der TGKK auch der Sozialversicherungsträger durch Nichtbezahlung der Dienstnehmerbeiträge geschädigt wurde.
Anmerken möchte Herr Kandler, dass er auch arbeitsrechtlich die Auflösung des Dienstverhältnisses bekämpfen wird, weil er weder jemals ein Auflösungsgespräch geführt hat noch eine Kündigung oder ähnliches jemals von Seiten des Dienstgebers erhalten hat oder ihm gegenüber eine solche ausgesprochen wurde. Die bloß hinter dem Rücken des Geschädigten versuchte Abmeldung bei der TGKK mit sämtlichen damit verbundenen negativen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen stellen nach Ansicht des Geschädigten den weiteren unlauteren Versuch dar, dass man ihn quasi durch Nichtreagieren auf die Auflösung, von der er ja nie vorher Kenntnis hatte, in seinen Rechten verschweigen zu lassen.
Gegenüber Herrn Kandler hat Herr NR Huber behauptet, dass der Geschädigte angeblich weiterhin beschäftigt sei, es stellt sich für den Geschädigten allerdings die Frage, bei welchem Dienstgeber, nachdem Herr Kandier bis heute keine Anmeldung gesehen hat. Im Guten Glauben hat Herr Kandler auf die Zusage von Herrn NR Huber bezüglich der angeblichen Weiterbeschäftigung des Geschädigten sogar bei ihm weitere Dienstanweisungen befolgt.
Auf die Frage im SMS des Geschädigten vom 02.11.2011 um 8.11 Uhr, ob ihm Herr NR Huber als dienstzugeteilter Arbeitgeber garantieren kann, dass er noch angestellt sei und daher auch seinen Gehalt weiterhin bekommen werde, hat Herr NR Gerhard Huber geantwortet:
„Also jetzt machst mi zornig, i hab Di nie abgemeldet, sollte bei der Abmeldung etwas nicht funktioniert haben bin i am Dienstag in Wien. Deine Art ist eine Frechheit."
Faktum ist, dass als Arbeitgeber im Dienstvertrag die Arbeitsgemeinschaft der Nationalratsabgeordneten Christoph Hagen, Gerhard Huber und Erich Tadler angeführt sind. Es möge daher seitens der Staatsanwaltschaft geprüft werden, wie es dazu kommt, dass Herr NR Huber als Mitglied der ARGE der Nationalratsabgeordneten Christoph Hagen, Gerhard Huber und Erich Tadler nichts von einer Abmeldung bei der TGKK und damit nichts von einer Auflösung des Dienstverhältnisses weiß?“
Eine weitere Strafanzeige wurde im Juli/August 2013 an das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung gerichtet, zumal der Parlamentarische Mitarbeiter Kandler entgegen den Bestimmungen des Parlamentsmitarbeitergesetzes als Landesgeschäftsführer des BZÖ-Tirol eingesetzt wurde, was u.a. einen Förderungsmissbrauch darstellen könnte.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin Justiz folgende
Anfrage
1. Gegen welche Personen sind Strafverfahren auf Grund der Anzeige vom 9. November 2012 und vom Juli/August 2013 anhängig?
2. Wie ist jeweils der Verfahrensstand?
3. Wurde die Auslieferung der Abgeordneten Huber, Hagen und Tadler begehrt?
Wenn nein, warum nicht?