15943/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.09.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Einnahmen aus der Abgeltungssteuer - ergänzende Fragen

 

 

Am 14. Juni 2013 wurde vom Abg. Elmar Podgorschek die parlamentarische Anfrage 15153/J betreffend Einnahmen aus der Abgeltungssteuer eingebracht; die Beantwortung erfolgte im August 2013 (14845/AB).

Leider bleiben einige Fragen seitens der Bundesministerin für Finanzen unbeantwortet, bei der Beantwortung anderer Fragen wurden weitere Fragen aufgeworfen.

 

"Zu 1. bis 10.:

Bei der Abschätzung des Steueraufkommens waren etliche Faktoren zu berücksichtigen, wobei für viele Eckpunkte (Grunddaten) ebenfalls Annahmen getroffen werden mussten. So lässt es sich weder annähernd genau beziffern, wie viel Vermögen Österreicher in der Schweiz angelegt haben noch in welchem Ausmaß dieses Vermögen „Schwarzgeld“ darstellt. Weiters musste bedacht werden, dass der Besteuerungssatz nicht fix ist, sondern in Abhängigkeit von der Dauer der Veranlagung, vom Ausmaß der Wertsteigerungen und von der Höhe des Vermögens insgesamt variiert. Zusätzlich ist ein Mindeststeuersatz von 15% vorgesehen; eine exakte Angabe, zu welchem Prozentsatz die Besteuerung erfolgt, ist somit nicht möglich. Steuerpflichtige mit Vermögenswerten in der Schweiz hatten zudem die Möglichkeit, alternativ zur Einmalzahlung die Offenlegung nach Art. 9 des Abkommens in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall kommt es zu keiner solchen Zahlung, sondern die Offenlegung wird als Selbstanzeige behandelt. Das Bundesministerium für Finanzen war bemüht, diese und andere Faktoren bei der Schätzung zu berücksichtigen und diese konservativ und aufgrund plausibler Annahmen vorzunehmen." (Anfragebeantwortung 14845/AB)

 

So wurden insbesondere keine Angaben zu jenen Berechnung von Mitarbeitern des BMF gemacht, die vom Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2013 – 2016 abweichen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende


Anfrage

 

1.    Wurden Abflüsse von Schwarzgeldern aus der Schweiz hin zu anderen Finanzplätzen bei der Erstellung der Prognose über die Einnahmen aus der Abgeltungssteuer berücksichtigt?

2.    Ist es richtig, dass Mitarbeiter des Bundesministeriums für Finanzen bei der Berechnung zur Vorsicht gemahnt haben?

3.    Ist es richtig das Mitarbeiter Berechnungen angestellt haben, denen zu Folge geringere Einnahmen als im Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetzes 2013 – 2016 ausgewiesen aus der Abgeltungssteuer zu erwarten seien?

4.    Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kamen die Mitarbeiter?

5.    Wenn ja, wie kamen diese Mitarbeiter zu diesen Berechnungen?

6.    Wenn ja, gibt es besondere Gründe, diese Daten und Berechnungen den Mitgliedern des Nationalrates nicht preiszugeben?

7.    Wurden weitere Berechnungen von Mitarbeitern des Bundesministeriums für Finanzen angestellt, die von der im Strategiebericht genannten Summe von einer Milliarde Euro im ersten Jahr sowie 50 Millionen Euro in den Folgejahren abweichen?

8.    Wenn ja, wurden diese Berechnungen den Mitgliedern des Nationalrates oder des Bundesrates zugänglich gemacht?

9.    Wenn nein, warum nicht?

10. Welche außer der oben in der Anfragebeantwortung angeführten Faktoren waren bei der Schätzung zu berücksichtigen?

11. Auf Grund welcher plausiblen Annahmen wurden die Schätzungen erstellt?

12. Auf welches Datenmaterial stützten sich die Mitarbeiter des BMF dabei?