15956/J XXIV. GP
Eingelangt
am 18.09.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert.
Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
der Abg. Dr. Erwin Rasinger,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Reform der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe
Das Gesundheitsministerium hat die ministeriumseigene Gesundheit Österreich GmbH beauftragt, unter der Fachaufsicht der zuständigen Abteilung des Gesundheitsministeriums ein Reformkonzept für das Berufsbild der Gesundheits- und Krankenpflege auszuarbeiten. Dieser Tage ist ein Entwurf für diese Reform bekannt geworden.
Demnach sollen Berufsangehörige künftig selbstständig Operationen durchführen dürfen. Das Gesundheitsministerium hat diesen (und nur diesen) Punkt halbherzig dementiert, das komme so nicht, das sei ja nur ein Entwurf.
Weitgehend unbekannt in der Öffentlichkeit ist aber, dass der Entwurf noch eine Reihe von anderen Ideen enthält, welche weiteren, bisher aus gutem Grund den Ärzten vorbehaltenen Tätigkeiten künftig durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen mit einer Zusatzausbildung selbstständig vorgenommen werden sollen.
Es erscheint daher dringlich abzufragen, welche Absichten der Gesundheitsminister wirklich im Zusammenhang mit diesem Projekt verfolgt. Die Unterzeichneten Abgeordneten stellen folgende
Anfrage:
1. Sollen diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen künftig mit einer Zusatzausbildung die nachfolgenden im Reform-Entwurf vorgeschlagenen Tätigkeiten selbstständig, d.h. ohne ärztliche Anordnung oder Rücksprache, ausüben dürfen, wenn ja, aufgrund welcher fachlicher Überlegungen und welcher Vorteil für die Patient/innen ergibt sich im Einzelnen daraus:
a. operative Eingriffe durchführen
b. bei Operationen Laser, Ultraschall, Bohrmaschinen, gastrointestinale Anastomosegeräte und andere Geräte bedienen
c. intra-operativ Medikamente verabreichen
d. Lokalanästhesie durchführen
e. diagnostische und therapeutische Interventionen setzen
f. invasive Zugänge setzen
g. in Aufnahmesituationen die Triage entscheiden
h. notfallmedizinische Maßnahmen entscheiden und durchführen
i. medikamentöse Interventionen in der Schmerztherapie planen und durchführen
j. Narkoseverfahren bei Patienten aller Altersklassen ASA I und II einleiten und durchführen
k. Pharmaka verordnen und verabreichen
l. Infusionen verordnen und durchführen
m. Heimdialysen planen und durchführen
2. Wer haftet, wenn etwas schief geht und Patient/innen zu schaden kommen?
3. Wie lautete der Auftrag an die Projektgruppe, die den Entwurf ausgearbeitet hat?
4. Wer im Gesundheitsministerium übt die Fachaufsicht über dieses Projekt aus?
5. Welche konkreten Maßnahmen der Fachaufsicht wurden wann gesetzt, um zu vermeiden, dass die Projektgruppe einen Irrweg einschlägt?
6. Welche Kosten hat dieses Projekt bisher verursacht und welche Kosten sind bis zum Abschluss vorgesehen?