15957/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.09.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Rudolf Plessl und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend unabhängige Staatsanwaltschaft im Kwizda-Skandal in Korneuburg
Die größtenteils inhaltsleere
Beantwortung meiner Anfrage 14700/J vom 7.Mai 2013
betreffend Ermittlungsstand Nachwirkungen Kwizda-Unfall 2010 unterstreicht nur
neuerlich, daß die Ermittlungen gegen die Firma Kwizda-Agro nach dem
Unfall am Standort
Leobendorf im Jahr 2010 verschleppt wurden. Denn bis heute liegen keine
gesicherten Ergebnisse über die toxikologischen Gefahren für Mensch,
Tier und Umwelt vor, weshalb
sich Angst und Verunsicherung speziell in den lokal betroffenen Gebieten
verfestigt hat. Justizministerin Dr. Karl hat in der gestrigen Sondersitzung
festgehalten, daß „[W]enn die Bevölkerung kein Vertrauen mehr in
die Politik hat, kein Vertrauen mehr in die Justiz hat, vor allem auch kein
Vertrauen in das Funktionieren der Justiz hat, dann hat das negative Konsequenzen
für unsere Gesellschaft, negative Konsequenzen für unseren
Rechtsstaat und
für unsere Demokratie. “
Daher bleibt dieser Umweltskandal so lange Thema meiner parlamentarischen Anfragen bis hier endlich objektive, ergebnisorientierte und vor allem unabhängige Ermittlungen auf den Weg gebracht sind, das tatsächliche Ausmaß der toxikologischen Bedrohung für die Bevölkerung endlich geklärt und eine objektive und umfassende Information aller Betroffenen stattgefunden hat - Je schneller umso besser!
Daher richten die unterfertigten Abgeordneten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1) Welcher Staatsanwalt ermittelt derzeit im Verfahren zur Aktenzahl 7 St 337/11f?
2) Wurden seit dem 7.Mai 2013 noch weitere Anzeigen zur Aktenzahl 7 St 337/11f gegen die Firma K.A. GmbH eingebracht?
3) Wann und unter welcher Aktenzahl wurden Anzeigen gegen die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg eingebracht?
4) Welche Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg (Bitte Aktenzahl & Staatsanwalt angeben)?
5) Unter welchen Umständen, Voraussetzungen und basierend auf welchen rechtlichen Grundlagen wären die derzeit anhängigen Ermittlungsverfahren gegen die Firma K.A. GmbH und die BH Korneuburg von der Staatsanwaltschaft Korneuburg an eine andere Staatsanwaltschaft aus einem anderen Bundesland auszulagern?
a. Ist geplant die Leitung der Ermittlungen auszulagern?
i. Wenn ja, an welche Staatsanwaltschaft?
ii. Wenn nein, warum ist dies aus Sicht des BMJ in diesem Fall nicht notwendig?
b.
Wie kann
die Unabhängigkeit aufgrund der bestehenden engen familiären
Bande zwischen der Vizepräsidentin des Landesgerichts Korneuburg und der
Bezirkshauptfrau des Bezirks Korneuburg aus Sicht des BMJ gewährleistet
werden?
6) Mehre Verfahren wurden zu obiger Aktenzahl eingebracht, wann wurden in den einzelnen Verfahren die Ermittlungen aufgenommen und aus welchen Gründen wurden einzelne Verfahren nicht weitergeführt?
7) Wurde aufgrund der derzeit vorliegenden Erkenntnisse auch bereits Anzeigen gegen Unbekannt im lokalen Nahbereich auf einen kausalen Zusammenhang geprüft?
8) Wurde von der ermittelnden Staatsanwaltschaft inzwischen bereits ein humantoxikologisches Gutachten beauftragt?
a. Wenn ja, wann wurde der Auftrag erteilt?
b. Welche Schritte (Ausschreibung etc.) wurden bisher gesetzt?
c. Welcher Gutachter
(inländisch oder ausländisch) soll bestellt werden bzw.
wurde bestellt?
d. Wann werden Ergebnisse zur Gefährdungseinschätzung vorliegen?
e. Was spricht aus Sicht des BMJ bzw. der ermittelnden Staatsanwaltschaft dagegen bei der Aufarbeitung dieses Umweltskandals jedenfalls einen ausländischen Gutachter heranzuziehen?
9)
Wann soll
bzw. wird die direkt betroffene Bevölkerung endlich objektiv und
umfassend über die tatsächlichen Gefahren und Gefährdungen
für Mensch, Tier und Umwelt durch die zuständige Staatsanwaltschaft
informiert werden?
10)
Interpretieren
Sie die Aussagen der Vizepräsidentin des Landesgerichts Korneuburg
im Kurier-Artikel vom 7.September von Franz Eder - „Die Optik ist schief", Sie sagte: „Ich bin absolut
nicht in diese Sache involviert. Die Staatsanwaltschaft ist zuständig.
Und ich glaube auch nicht, dass sich ein Korneuburger Gericht jemals mit der
Causa Kwizda befassen wird.“ - ebenfalls dahingehend,
daß eventuell eine Befangenheit der lokalen Staatsanwaltschaft aber
jedenfalls eine Befangenheit der lokalen Justiz im Landesgericht Korneuburg
vorliegt?