Eingelangt am 18.09.2013
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Stefan, Herbert
und
weiterer Abgeordneter
an
die Bundesministerin für Inneres
betreffend Videoüberwachung bei exterritorialen Geländen
Die Gelände von Botschaften und anderen im Besitz von fremden Staaten stehenden Gebäuden und Einrichtungen werden mit Videokameras überwacht. Bei dieser Überwachung werden bestimmt auch immer wieder österreichische Staatsbürger gefilmt, die zufällig an diesen Einrichtungen vorbeigehen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
- Werden diese Kameras von den Vertretungen der
verschiedenen Staaten selbst, oder aber im Auftrag der Republik
Österreich montiert?
- Nach welchen Gesetzen ist die Überwachung durch
die Vertretungen fremder Staaten geregelt?
- Müssen sich die Vertretungen und die
Regierungen, die dahinter stehen, bei dieser Überwachung an das
Österreichische Datenschutzgesetz halten?
- Gibt es in diesem Zusammenhang internationale
Verträge?
- Wer überprüft, ob sich fremde Staaten in
diesem Zusammenhang an die österreichischen Gesetze, speziell die
Regelungen für das Filmen von Personen, halten?
- Wer überprüft ob die Einstellungen dieser
Kameras, wie Aufnahmeradius, etc. den österreichischen Gesetzen
entspricht?
- Von wem werden die Daten dieser Kameras gespeichert?
- Wer überprüft, ob beim Umgang mit diesen
Daten österreichischen Gesetzen entsprochen wird?
- Wer überprüft, ob diese Daten auch
fristgerecht gelöscht werden?
- Bei wem liegt die Verantwortung für den Umgang
mit diesen Daten durch fremde Staaten?