15970/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.09.2013
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ANFRAGE

der Abgeordneten Stefan, Herbert

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Videoüberwachung bei exterritorialen Geländen
 

 

Die Gelände von Botschaften und anderen im Besitz von fremden Staaten stehenden Gebäuden und Einrichtungen werden mit Videokameras überwacht. Bei dieser Überwachung werden bestimmt auch immer wieder österreichische Staatsbürger gefilmt, die zufällig an diesen Einrichtungen vorbeigehen.
 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Werden diese Kameras von den Vertretungen der verschiedenen Staaten selbst, oder aber im Auftrag der Republik Österreich montiert?
  2. Nach welchen Gesetzen ist die Überwachung durch die Vertretungen fremder Staaten geregelt?
  3. Müssen sich die Vertretungen und die Regierungen, die dahinter stehen, bei dieser Überwachung an das Österreichische Datenschutzgesetz halten?
  4. Gibt es in diesem Zusammenhang internationale Verträge?
  5. Wer überprüft, ob sich fremde Staaten in diesem Zusammenhang an die österreichischen Gesetze, speziell die Regelungen für das Filmen von Personen, halten?
  6. Wer überprüft ob die Einstellungen dieser Kameras, wie Aufnahmeradius, etc. den österreichischen Gesetzen entspricht?
  7. Von wem werden die Daten dieser Kameras gespeichert?
  8. Wer überprüft, ob beim Umgang mit diesen Daten österreichischen Gesetzen entsprochen wird?
  9. Wer überprüft, ob diese Daten auch fristgerecht gelöscht werden?
  10. Bei wem liegt die Verantwortung für den Umgang mit diesen Daten durch fremde Staaten?