15988/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.09.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossinnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Mietrechtliche Strafbestimmungen – Anwendungen in Österreich 2011 und 2012?“
Mit der AB 8373/XXIV.GP vom 08.07.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für 2011 und 2012 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.
Wie
viele gerichtliche Strafanzeigen nach § 27 MRG wurden in den Jahren 2011 und
2012 erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre
und LG-Sprengel)?
Wie viele gerichtliche Strafanzeigen nach
§ 27 Abs. 6 MRG wurden im Jahr 2011 ab 01. Jänner 2011 erstattet
(Aufschlüsselung auf LG-Sprengel)?
2. Wie viele dieser Strafanzeigen wurden in den Jahren 2011 und 2012 jeweils zurückgelegt (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel)?
3. Wie viele dieser Verfahren wurden in den Jahren 2011 und 2012 eingestellt (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel)?
4. In wie vielen Fällen wurde seit in Krafttreten der Strafprozessreform gemäß § 195 Abs. 1 die Fortführung des eingestellten Ermittlungsverfahrens begehrt (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel)?
5. In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2011 und 2012 – nach Zurücklegung oder Einstellung durch die StA - eine Subsidiäranklage durch Betroffene (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel)?
6.
Wie wurde in diesen
Fällen gerichtlich entschieden (Aufschlüsselung auf Jahre und
LG-Sprengel)?
7.
Zu wie
vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach § 27 Abs. 6 MRG kam es
insgesamt in den Jahren 2011 und 2012?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung auf jeweils
auf Jahre und LG-Sprengel)?
8. Wie viele Gerichtsverfahren sind in den Jahren 2011 und 2012 noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel)?
9. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren
2011 und 2012 nach Strafanzeigen aufgrund § 27 Abs. 6 MRG die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen (Aufschlüsselung
auf Jahre und LG-Sprengel)?
10. Wie viele rechtsgültige Gerichtsbeschlüsse (LG) auf Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen - unabhängig von der Fristsetzung - wurden in den Jahren 2011 und 2012 erlassen (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel)?
11. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2011 und 2012 Erhaltungsmaßnahmen auch durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel)?
12. Wie viele dieser Fälle waren mit Stichtag 31. Dezember 2012 offen (Aufschlüsselung auf LG-Sprengel)?
13. In wie vielen Fällen wurde ein Zwangsverwalter bestellt?
14. Welche Maßnahmen werden Sie im Zuge der Wohnrechtsreform vorschlagen, damit die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen gegenüber den Hauseigentümern auch tatsächlich durchgesetzt werden kann?
15. Wie beurteilt das Ressort in Anbetracht dieser Entwicklung insgesamt die rechtliche Bedeutung von § 27 MRG und insbesondere von § 27 Abs. 6 MRG?