16004/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.09.2013
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Anfrage

des Abgeordneten Josef Jury

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Ergänzungskapital-Anleihe 2003 - 2015 der Hypo Alpe Adria Bank AG

Die Hypo Alpe Adria Bank AG hat eine Ergänzungskapital-Anleihe 2003-2015 emittiert. Aufgrund der Zerschlagung der Bank konnten die Anleihen aber nicht mehr bedient werden. Rund 250 Kärntner Familien haben diese Anleihe erworben.

Die Haftung des Landes Kärnten ist im Kärntner Landesholding-Gesetz geregelt. Das Land Kärnten haftet für alle Verbindlichkeiten der Hypo Alpe Adria Bank International AG im Falle der Zahlungsunfähigkeit als Ausfallsbürge gemäß § 1356 ABGB. Diese Ausfallsbürgschaft erstreckt sich auch auf Verbindlichkeiten aus Ergänzungs-kapital- Anleihen.

Die Hypo Alpe Adria hat nach individuellen Verhandlungen Abschlagszahlungen bis zu 30% der Nominale geleistet. Gläubiger, die die Anleihe über die BKS Privat AG gekauft hatten, erhielten bislang aber keine Entschädigung.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

ANFRAGE

1.      Warum übernimmt das Land Kärnten nicht die vereinbarte Haftung für alle Verbindlichkeiten?

2.      Welche Schritte wurden in dieser Angelegenheit bislang seitens des Finanzministeriums gesetzt bzw. weshalb hat man darauf verzichtet?

3.      Inwieweit wollen Sie in dieser Angelegenheit noch aktiv zu werden bzw. weitere Schritte setzten?

4.      War es aus Sicht des Finanzministeriums absehbar, dass diese Ergänzungskapital-Anleihe 2003 - 2015 durch die Zerschlagung der Bank nicht mehr bedient werden können?

5.      Wie viele Kunden haben diese Anleihe über die der BKS Privat AG erworben?

6.      In welcher Höhe haben Kunden über die BKS Privat AG diese Anleihen erworben?

7.      Was werden Sie unternehmen, damit die BKS Privat AG den betroffenen Kunden wenigstens Kulanzlösungen anbietet?

8.      Wie erklären Sie sich, dass die BKS Privat AG sich aus der Beraterhaftung ausnimmt?