16045/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.10.2013
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlung wegen Verleumdung

 

Der Homepage http://steiermark.orf.at/news/stories/2605644/ vom 26.09.2013 konnte folgendes entnommen werden:

„Verfassungsschutz: Keine Nazi-Gesten

Nach der Aufregung über angebliche Nazi-Gesten bei einer FPÖ-Kundgebung in Graz am Montag entkräftet jetzt der Verfassungsschutz die Vorwürfe. Ein entsprechender Bericht ist unterwegs zur Staatsanwaltschaft.

Der Vorwurf der Sozialistischen Jugend (SJ), ein junger Mann, der auf einem Foto eindeutig identifiziert werden konnte, hätte bei der FPÖ-Kundgebung am Hauptplatz seine Hand zum Hitlergruß erhoben, wird vom Landesamt für Verfassungsschutz entkräftet. Laut Verfassungsschutz handle es sich dabei um keine Tathandlungen nach dem Verbotsgesetz.

Betroffener nicht aus rechtsextremer Szene

Laut Verfassungsschutz sei der Kundgebungsteilnehmer nicht der rechtsextremen Szene zuzuordnen. Der Mann habe nur bei der Musik mitgeschunkelt. Bei dem Betroffenen sei auch eine freiwillige Nachschau am Wohnort durchgeführt worden.

Staatsanwaltschaft ist am Zug

Bei der Staatsanwaltschaft spricht man von einem „Musterbeispiel effektiver Polizeiarbeit“. Der Bericht des Verfassungsschutzes geht jetzt an die Staatsanwaltschaft. Dort wird dann entschieden, ob weiter ermittelt wird oder ob die Nachforschungen eingestellt werden. Sollten sich die Vorwürfe nicht bestätigen, wird die Staatsanwaltschaft auch überprüfen, ob eine Ermittlung wegen Verleumdung eingeleitet wird.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wurden bereits Ermittlungen wegen Verleumdung eingeleitet?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Wenn ja, wie ist der Stand der Ermittlungen?