16045/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.10.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ermittlung wegen Verleumdung
Der Homepage http://steiermark.orf.at/news/stories/2605644/ vom 26.09.2013 konnte folgendes entnommen werden:
„Verfassungsschutz: Keine Nazi-Gesten
Nach der Aufregung über angebliche Nazi-Gesten bei einer FPÖ-Kundgebung in Graz am Montag entkräftet jetzt der Verfassungsschutz die Vorwürfe. Ein entsprechender Bericht ist unterwegs zur Staatsanwaltschaft.
Der Vorwurf der Sozialistischen Jugend (SJ), ein junger Mann, der auf einem Foto eindeutig identifiziert werden konnte, hätte bei der FPÖ-Kundgebung am Hauptplatz seine Hand zum Hitlergruß erhoben, wird vom Landesamt für Verfassungsschutz entkräftet. Laut Verfassungsschutz handle es sich dabei um keine Tathandlungen nach dem Verbotsgesetz.
Betroffener nicht aus rechtsextremer Szene
Laut Verfassungsschutz sei der Kundgebungsteilnehmer nicht der rechtsextremen Szene zuzuordnen. Der Mann habe nur bei der Musik mitgeschunkelt. Bei dem Betroffenen sei auch eine freiwillige Nachschau am Wohnort durchgeführt worden.
Staatsanwaltschaft ist am Zug
Bei der Staatsanwaltschaft spricht man von einem „Musterbeispiel effektiver Polizeiarbeit“. Der Bericht des Verfassungsschutzes geht jetzt an die Staatsanwaltschaft. Dort wird dann entschieden, ob weiter ermittelt wird oder ob die Nachforschungen eingestellt werden. Sollten sich die Vorwürfe nicht bestätigen, wird die Staatsanwaltschaft auch überprüfen, ob eine Ermittlung wegen Verleumdung eingeleitet wird.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage: