1664/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.04.2009
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Unregelmäßigkeiten in Bezug Wahlkampfkostenrückerstattung für die Liste „Hans-Peter Martin“ und die Untersuchung bzgl. der Sekretariatszulage für Hans-Peter Martin

 

Hans-Peter Martin kandidierte bei der Wahl zum Europäischen Parlament 2004 mit seiner Liste „Hans-Peter Martin“ und erreichte 14,04 Prozent der Stimmen. Somit zog seine Namensliste mit zwei Abgeordneten in das Europäische Parlament ein und er hatte Anspruch auf Wahlkampfkostenrückerstattung.

 

Das EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF ermittelte zwei Jahre gegen Martin und kam im September 2006 zu dem Schluss, dass Martin 163.381 Euro und 54 Cent Sekretariatszulage zurückzuerstatten habe, aufgrund missbräuchlicher Verwendung.

Die Wiener Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin ebenfalls, jedoch wurde das Verfahren eingestellt.

 

Behauptlich wurde von SPÖ- und ÖVP-nahen Kreisen für Martin im Zuge dieses Verfahrens interveniert.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

1.      Wie hoch war die Wahlkampfkostenrückerstattung für die Liste „Hans-Peter Martin“?

 

2.      Gab es im Zuge der Verwendung der Wahlkampfkostenrückerstattung durch Hans-Peter Martin Unregelmäßigkeiten?

3.      Wenn ja, welche?

 

4.      Ist Ihnen bekannt, ob im Zuge der Untersuchung durch OLAF betreffend Sekretariatszulage für Hans Peter Martin interveniert wurde?

5.      Wenn ja, durch wen?

6.      Wenn ja, bei wem?

7.      Wenn ja, welchen Inhalts?