1677/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.04.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Europäischer Haftbefehl - Übergabeverfahren - Anwendung durch
Mitgliedstaaten bzw. Österreich in den Jahren 2007 und 2008“
Mit der AB
4660/XXIII.GP vom 28.08.2008 wurden die Frage des Fragestellers Mag. Maier und
GenossInnen zur
Anfrage „Europäischer Haftbefehl - Übergabeverfahren -
Anwendung durch
Mitgliedsstaaten bzw. Österreich“
beantwortet (Für 2007 fehlten noch einige Zahlen).
Dieser
Europäische Haftbefehl hat sich nach den damals übermittelten Zahlen
(Ausstellung,
Verhaftung, Übergabe etc.) bewährt. Der Auslieferungsverkehr zwischen
den Mitgliedsstaaten
wurde erheblich
verbessert.
• Gewisse Defizite
in der Umsetzung des Europäischen Haftbefehls bestanden aber nach
Auskunft
des Ministeriums insbesondere in jenen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union, die
dem
„common-law“-System angehören, weil besonders hohe formelle
und inhaltliche
Anforderungen für die Angaben im Europäischen Haftbefehl bestehen,
bei deren Fehlen die
Vollstreckung
abgelehnt wird.
•
Auf EU-Ebene
haben wir jedoch aus Sicht der Fragesteller ein Datendefizit - Bestimmte
Daten werden in den Mitgliedsstaaten nicht
erhoben! Seit dem Jahr 2004 wird aufgrund eines
einheitlichen Fragebogens eine
europaweite Jahresstatistik über die Anwendung des
Europäischen Haftbefehls erstellt. Darüber hinausgehende Angaben
werden nicht (!) erstellt.
• Die Antworten in der Anfragebeantwortung 4660/XXIII.GP belegen dies:
„
Bestimmte Informationen und Daten werden in diesem Zusammenhang nicht
ermittelt,
verarbeitet und übermittelt; Statistiken über die
Staatsbürgerschaft der mit Europäischen
Haftbefehl gesuchten Personen und über die zugrundeliegenden strafbaren
Handlungen
werden nicht
geführt.; Statistiken über die Zahl der im Ausland auf Grund
Europäischer
Haftbefehle festgenommenen
österreichischen Staatsbürger werden weder im
Bundesministerium für Justiz
noch von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geführt; Daten hinsichtlich der den österreichischen
Europäischen Haftbefehlen zugrunde liegenden
Handlungen wurden nicht erhoben. Eine Nacherhebung dieser Daten
für insgesamt 1861
Europäischen
Haftbefehle ist innerhalb der für die Beantwortung dieser Anfrage zur
Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem
Aufwand nicht durchführbar“.
• Es gibt nur
die EU-genormte Jahresstatistik. Interessante justizpolitischen Auswirkungen
und
Probleme
auf nationaler Ebene können daher nicht wirklich analysiert und
hinterfragt werden.
• Bedauerlicherweise
gibt es auch keine Zahlen, in wie vielen Fällen eine
Haftbefehlausstellung,
Festnahme
oder Übergabe „zu Unrecht“ erfolgte. Und zu welchen Konsequenzen
dies für die
betroffenen Personen
führte.
Das
System einer strafrechtlichen Entschädigung auf europäischer Ebene
fehlt. Nach
Auffassung
des BMJ gelten jeweils nationale Regelungen (Anmerkungen: Wenn es diese in
den MS überhaupt
gibt).
Aus
systematischen Gründen werden nun in der XXIV.GP dieselben Fragen
wieder gestellt, um
die
aktuellen Informationen und Zahlen für das Jahr 2008 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Welche
konkreten Erfahrungen mit dem Europäischen Haftbefehl und dem
Übergabeverfahren liegen dem
Justizressort aktuell vor?
In bzw. mit welchen EU-Mitgliedsstaaten ergaben sich 2008 Probleme?
2. Werden
seitens des Justizressorts noch immer Defizite bei der Umsetzung des
Europäischen
Haftbefehls bei anderen Mitgliedsstaaten gesehen?
Wenn ja, bei welchen Staaten?
3. Wie viele
Haftbefehle wurden auf Rechtsgrundlage des Rahmenbeschlusses über den
Europäischen Haftbefehl durch
„Ausstellungsstaaten" in der EU in den Jahren 2007 und
2008 ausgestellt
(Aufschlüsselung auf Jahre und Ausstellungsstaaten)?
4.
Wie viele ÖsterreicherInnen waren von einem europäischen
Haftbefehl dieser
Ausstellungsstaaten
in den Jahren 2007 und 2008 betroffen (Aufschlüsselung der Anzahl der gesuchten
ÖsterreicherInnen auf Jahre, Ausstellungsstaaten und
Vollstreckungsstaaten)?
5. Wegen welcher Delikte wurden diese Haftbefehle gegen ÖsterreicherInnen ausgestellt?
6.
Wie viele Personen wurden nach einem Haftbefehl auf Grundlage des
Rahmenbeschlusses
über
den Europäischen Haftbefehl durch Vollstreckungsstaaten in den Jahren 2007
und 2008
festgenommen (Aufschlüsselung auf Jahre, Ausstellungsstaaten und
Vollstreckungsstaaten)?
7.
Wie viele ÖsterreicherInnen waren in den Jahren 2007 und 2008 von
einer Festnahme in
Vollstreckungsstaaten
betroffen (Aufschlüsselung der Anzahl der ÖsterreicherInnen auf
Jahre und Vollstreckungsstaaten)?
8.
Wie viele Personen wurden nach einem Haftbefehl auf Grundlage des
Rahmenbeschlusses
über
den Europäischen Haftbefehl in Österreich (Vollstreckungsstaat) im
Jahr 2008
festgenommen (Aufschlüsselung auf Ausstellungsstaaten und Nationalität
der
festgenommenen
Personen)?
9.
Wie viele
Personen wurden in den Jahren 2007 und 2008 nach einem Haftbefehl auf
Grundlage des Rahmenbeschlusses über
den Europäischen Haftbefehl von Österreich
(Vollstreckungsstaat) dem jeweiligen Ausstellungsstaat im Jahr 2008
übergeben
(Aufschlüsselung auf Jahre,
Ausstellungsstaaten und Nationalität der festgenommenen und
übergebenen Personen)?
10.
Wie viele ÖsterreicherInnen, die mit der Übergabe bzw.
Auslieferung einverstanden waren,
befanden
sich in den Jahren 2007 und 2008 darunter?
11.
Wie viele Haftbefehle wurden auf Rechtsgrundlage des Rahmenbeschlusses
über den
Europäischen
Haftbefehl in den Jahren 2007 und 2008 in Österreich ausgestellt
(Aufschlüsselung auf Jahre, Nationalität der gesuchten Personen)?
12.
Wegen welcher Delikte wurden diese Haftbefehle in den Jahren 2007 und
2008 ausgestellt
(Aufschlüsselung
der Delikte auf Jahre, Nationalität der gesuchten Personen)?
13.
Wie viele dieser Haftbefehle wurden vollstreckt und die gesuchten
Personen Österreich
übergeben
(Aufschlüsselung auf Jahre und Vollstreckungsstaaten)?
14.
Zu welchen Ergebnissen führte die 4.Runde der gegenseitigen
Evaluierung über „die
praktische Anwendung des Europäischen Haftbefehls und der entsprechenden
Übergabeverfahren"
zwischen den Mitgliedsstaaten? Welche Schlussfolgerungen wurden
gezogen?
15.
Werden Sie dafür eintreten, dass der vorliegende einheitliche
Fragebogen der
EU-Kommission
ergänzt wird, damit eine umfassendere Jahresstatistik erstellt werden
kann?
16. Wie viele Fälle sind dem Justizressort bekannt?