1677/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Europäischer Haftbefehl - Übergabeverfahren - Anwendung durch

Mitgliedstaaten bzw. Österreich in den Jahren 2007 und 2008“

Mit der AB 4660/XXIII.GP vom 28.08.2008 wurden die Frage des Fragestellers Mag. Maier und
GenossInnen zur Anfrage „Europäischer Haftbefehl - Übergabeverfahren - Anwendung durch
Mitgliedsstaaten bzw. Österreich“ beantwortet (Für 2007 fehlten noch einige Zahlen).

Dieser Europäische Haftbefehl hat sich nach den damals übermittelten Zahlen (Ausstellung,
Verhaftung, Übergabe etc.) bewährt. Der Auslieferungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten
wurde erheblich verbessert.

       Gewisse Defizite in der Umsetzung des Europäischen Haftbefehls bestanden aber nach
Auskunft des Ministeriums insbesondere in jenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die
dem „common-law“-System angehören, weil besonders hohe formelle und inhaltliche
Anforderungen für die Angaben im Europäischen Haftbefehl bestehen, bei deren Fehlen die
Vollstreckung abgelehnt wird.

       Auf EU-Ebene haben wir jedoch aus Sicht der Fragesteller ein Datendefizit - Bestimmte
Daten werden in den Mitgliedsstaaten nicht erhoben! Seit dem Jahr 2004 wird aufgrund eines
einheitlichen Fragebogens eine europaweite Jahresstatistik über die Anwendung des
Europäischen Haftbefehls erstellt. Darüber hinausgehende Angaben werden nicht (!) erstellt.


       Die Antworten in der Anfragebeantwortung 4660/XXIII.GP belegen dies:

Bestimmte Informationen und Daten werden in diesem Zusammenhang nicht ermittelt,
verarbeitet und übermittelt; Statistiken über die Staatsbürgerschaft der mit Europäischen
Haftbefehl gesuchten Personen und über die zugrundeliegenden strafbaren Handlungen
werden nicht geführt.; Statistiken über die Zahl der im Ausland auf Grund Europäischer
Haftbefehle festgenommenen österreichischen Staatsbürger werden weder im
Bundesministerium für Justiz noch von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geführt;
Daten hinsichtlich der den österreichischen Europäischen Haftbefehlen zugrunde liegenden
Handlungen wurden nicht erhoben. Eine Nacherhebung dieser Daten für insgesamt 1861
Europäischen Haftbefehle ist innerhalb der für die Beantwortung dieser Anfrage zur
Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht durchführbar“.

       Es gibt nur die EU-genormte Jahresstatistik. Interessante justizpolitischen Auswirkungen und
Probleme auf nationaler Ebene können daher nicht wirklich analysiert und hinterfragt werden.

       Bedauerlicherweise gibt es auch keine Zahlen, in wie vielen Fällen eine Haftbefehlausstellung,
Festnahme oder Übergabe „zu Unrecht“ erfolgte. Und zu welchen Konsequenzen dies für die
betroffenen Personen führte.

Das System einer strafrechtlichen Entschädigung auf europäischer Ebene fehlt. Nach
Auffassung des BMJ gelten jeweils nationale Regelungen (Anmerkungen: Wenn es diese in
den MS überhaupt gibt).

Aus systematischen Gründen werden nun in der XXIV.GP dieselben Fragen wieder gestellt, um
die aktuellen Informationen und Zahlen für das Jahr 2008 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.     Welche konkreten Erfahrungen mit dem Europäischen Haftbefehl und dem
Übergabeverfahren liegen dem Justizressort aktuell vor?

In bzw. mit welchen EU-Mitgliedsstaaten ergaben sich 2008 Probleme?


2.    Werden seitens des Justizressorts noch immer Defizite bei der Umsetzung des Europäischen
Haftbefehls bei anderen Mitgliedsstaaten gesehen?

Wenn ja, bei welchen Staaten?

3.    Wie viele Haftbefehle wurden auf Rechtsgrundlage des Rahmenbeschlusses über den
Europäischen Haftbefehl durch „Ausstellungsstaaten" in der EU in den Jahren 2007 und
2008 ausgestellt (Aufschlüsselung auf Jahre und Ausstellungsstaaten)?


4.        Wie viele ÖsterreicherInnen waren von einem europäischen Haftbefehl dieser
Ausstellungsstaaten in den Jahren 2007 und 2008 betroffen (Aufschlüsselung der Anzahl der gesuchten ÖsterreicherInnen auf Jahre, Ausstellungsstaaten und Vollstreckungsstaaten)?

5.                 Wegen welcher Delikte wurden diese Haftbefehle gegen ÖsterreicherInnen ausgestellt?

6.                 Wie viele Personen wurden nach einem Haftbefehl auf Grundlage des Rahmenbeschlusses
über den Europäischen Haftbefehl durch Vollstreckungsstaaten in den Jahren 2007 und 2008
festgenommen (Aufschlüsselung auf Jahre, Ausstellungsstaaten und Vollstreckungsstaaten)?

7.                 Wie viele ÖsterreicherInnen waren in den Jahren 2007 und 2008 von einer Festnahme in
Vollstreckungsstaaten betroffen (Aufschlüsselung der Anzahl der ÖsterreicherInnen auf
Jahre und Vollstreckungsstaaten)?

8.                 Wie viele Personen wurden nach einem Haftbefehl auf Grundlage des Rahmenbeschlusses
über den Europäischen Haftbefehl in Österreich (Vollstreckungsstaat) im Jahr 2008
festgenommen (Aufschlüsselung auf Ausstellungsstaaten und Nationalität der
festgenommenen Personen)?

9.                 Wie viele Personen wurden in den Jahren 2007 und 2008 nach einem Haftbefehl auf
Grundlage des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl von Österreich
(Vollstreckungsstaat) dem jeweiligen Ausstellungsstaat im Jahr 2008 übergeben
(Aufschlüsselung auf Jahre, Ausstellungsstaaten und Nationalität der festgenommenen und
übergebenen Personen)?

10.    Wie viele ÖsterreicherInnen, die mit der Übergabe bzw. Auslieferung einverstanden waren,
befanden sich in den Jahren 2007 und 2008 darunter?


11.          Wie viele Haftbefehle wurden auf Rechtsgrundlage des Rahmenbeschlusses über den
Europäischen Haftbefehl in den Jahren 2007 und 2008 in Österreich ausgestellt
(Aufschlüsselung auf Jahre, Nationalität der gesuchten Personen)?


12.        Wegen welcher Delikte wurden diese Haftbefehle in den Jahren 2007 und 2008 ausgestellt
(Aufschlüsselung der Delikte auf Jahre, Nationalität der gesuchten Personen)?

13.        Wie viele dieser Haftbefehle wurden vollstreckt und die gesuchten Personen Österreich
übergeben (Aufschlüsselung auf Jahre und Vollstreckungsstaaten)?

14.        Zu welchen Ergebnissen führte die 4.Runde der gegenseitigen Evaluierung über „die
praktische Anwendung des Europäischen Haftbefehls und der entsprechenden
Übergabeverfahren" zwischen den Mitgliedsstaaten? Welche Schlussfolgerungen wurden
gezogen?

15.        Werden Sie dafür eintreten, dass der vorliegende einheitliche Fragebogen der
EU-Kommission ergänzt wird, damit eine umfassendere Jahresstatistik erstellt werden kann?

16.        Wie viele Fälle sind dem Justizressort bekannt?