1681/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.04.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend „Sauerstoffbehandlung von Fleisch“
Zum Schutz der Konsumenten muss in Deutschland Frischfleisch, das mit Sauerstoff behandelt wurde, besonders gekennzeichnet werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende
Anfrage:
1. Vertritt auch das Ressort die Auffassung, dass Fleisch durch eine Sauerstoffbehandlung frischer aussieht, als es in Wirklichkeit ist?
2. Wie sieht in Österreich die diesbezügliche Rechtslage aus?
Darf Fleisch mit Sauerstoff behandelt werden?
3. Ist es zulässig, dass Verarbeitungsbetriebe oder Lebensmittelhändler vor dem Verkauf Fleisch mehrere Stunden lang unter hohem Druck mit Sauerstoff behandeln?
4. Wenn ja, muss dieses Fleisch besonders gekennzeichnet werden?
5. Wenn nein, mit welchen Sanktionen haben die Betriebe zu rechnen?