1685/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.04.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Schotterwerk Meidling der Fa. Asamer & Hufnagel GmbH
Die Vorkommnisse rund um das Schotterwerk Meidling der Firma Asamer & Hufnagel GmbH wachsen sich zu einem regelrechten Wirtschafts- & Behördenkrimi aus.
Einige Abläufe beschäftigen bereits die Volksanwaltschaft. Der Berufungsbescheid (Bescheid WST1-BA-0818 vom 25.11.2008 vom Land NÖ) beschäftigt mittlerweile den Verwaltungsgerichtshof.
Die Anfragebeantwortung des BM für Wirtschaft und Arbeit 254/AB XXIV.GP vom 16. Januar 2009 hat potentiell mehr neue Fragen aufgeworfen als bestehende beantwortet. Zurück bleibt eine verärgerte bis verunsicherte Bevölkerung, die vom Schotterwerk unmittelbar betroffen – und deren Glaube an den Rechtsstaat zutiefst erschüttert ist. Nach dem Mineralrohstoff Gesetz – MinroG, BGBl. I Nr. 38/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzt BGBl. I Nr. 113/2006 ist für diesen Steinbruch in mittelbarer Bundesverwaltung die Bezirkshauptmannschaft Krems Bergbehörde erster Instanz und der Landeshauptmann von Niederösterreich Bergbehörde zweiter und letzter Instanz. Das Bundesland Niederösterreich verweigert jedoch konsequent jegliche Auskunft in Materien der mittelbaren Bundesverwaltung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Anzeigen wurden gegen den Betrieb des Schotterwerks Meidling, Fa. Asamer & Hufnagel GmbH. bisher eingebracht? Welche Verwaltungsstrafen wurden aufgrund dieser Anzeigen ausgesprochen?
2. Gemäß Bescheid 12-M-10/69-2000 vom 12.3.2003 der BH-Krems ist vom Betreiber eine geologische Bauaufsicht zu bestellen, die durch Anweisungen vor Ort eine Zerklüftung der nördlichen Wand im Zuge der Sanierung hintanhalten soll. Der Betreiber hat halbjährlich, jeweils mit den Stichtagen 30. Juni und 31. Dezember einen Bericht der geologischen Bauaufsicht der BH-Krems unaufgefordert vorzulegen.
a. Wann sind diese Berichte jeweils bei der BH Krems eingetroffen? Wie
lauten diese im Wortlaut?
b. Wurden diese Berichte durch die Behörde überprüft? Wenn ja in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
3. Bis wann erfolgte an der Nordwand eine Abbautätigkeit?
4. Wann erfolgte die durch die Behörde per Bescheid 12-M-10/69-2000 vom 12.3.2003 verordnete, aus technischer Sicht unbedingt notwendige Sanierung und Rekultivierung dieser so genannten „Nordwand“?
5. Wie lautet die Stellungnahme des luftreinhaltetechnischen Amtssachverständigen zum Bericht über die Staubmessungen an der Absauganlage der Brecher und der Förderanlagen?
6. Liegen der BH Krems auch schalltechnische Gutachten betreffend die Lärmentwicklung aus dem mobilen Brecher vor, die nicht von der Betreiberin selbst erstellt wurden?
7. Gibt es Lärmmessergebnisse der Abbautätigkeiten (bis zu 20 schwere Geräte wie Bagger, Radlader, Schubraupen, Muldenkipper und Bohrgeräte sind in Verwendung) und der Gesteinsbrech- und Aufbereitungsanlagen? Wenn ja, wie hoch sind die Lärmemissionen dieser Anlagen? (bitte um detaillierte Angaben)
8. Welche Geräte und Apparate lagen der Lärmmessung des Genehmigungsbescheids von 1995 für die Lärmemissionen und Immissionsabschätzung zugrunde ?
9. Wie hoch ist der örtliche Grundgeräuschpegel?
10. Wann wurde dieser zuletzt durch wen gemessen und erhoben?
11. In der Anfragebeantwortung 254/AB XXIV. GP halten Sie in Antwort zu Punkt 12 der Anfrage fest, dass im Zuge von behördlichen Überprüfungen keine Missstände betreffend die regelmäßige Befeuchtung von Verkehrswegen zur Hintanhaltung der Staubemissionen durch innerbetrieblichen Verkehr festgestellt werden konnte. Wann und wie oft erfolgten diese behördlichen Überprüfungen? Fanden diese unangekündigt statt?
12. Warum fand die aufgrund einer anonymen Anzeige durchgeführte Kontrollbereisung zur Überprüfung der Straßenverschmutzung durch LKWs aus dem Steinbruch zu einem Zeitpunkt (07.01.2009) statt, in dem der Steinbruch nicht in Betrieb war (22.12.2008 bis 19.01.2009)?
13. Wird es unangekündigte Kontrollbereisungen auch zu Betriebszeiten des Steinbruches geben?