1690/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.04.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Strache, Kickl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Differenz zwischen Mindestlehrlingsentschädigung und Taschengeld in sogenannten „Überbetrieblichen Ausbildungszentren“
Die Bundesregierung bekennt sich im Regierungsprogramm zwar zur branchen-übergreifenden Mindestlehrlingsentschädigung auf Kollektivvertragsbasis, in den sogenannten überbetrieblichen Lehrlingsausbildungseinrichtungen, die jetzt von der Regierung zur Lösung der stark angestiegenen Jugendarbeitslosigkeit propagiert werden, bekommen Lehrlinge aber überhaupt nur ein Taschengeld von derzeit 240 Euro.
In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete folgende
Anfrage:
1) Finden Sie diese Differenz gerechtfertigt?
2) Werden Sie sich für eine Anhebung des Taschengeldes einsetzen?
3) Sie setzen sich für eine Mindestlehrlingsentschädigung ein von der man auch „leben“ kann. Wie soll ein Lehrling und seine Familie in einer überbetrieblichen Lehrlingsausbildungseinrichtungen von dem viel niedrigeren Taschengeld leben können?
4) Wie stehen Sie zu dem Vorschlag gleich einen Schwerpunkt auf eine ordentliche Ausbildung durch die öffentliche Hand zu legen inklusive ordentlicher Bezahlung für Lehrlinge statt Subventionierung von Unternehmen durch den neuen Blum-Bonus?
5) Sind sie der Auffassung, dass die Aufnahme in ein sogenanntes überbetriebliches Ausbildungszentrum eine finanziell zumutbare Ausbildungschance darstellt, zumal es vermehrt lernleistungsschwache und sozial benachteiligte Jugendliche sind, die Probleme haben, einen Schul- oder Lehrplatz zu bekommen?
6) Würden sie einen Mischsatz zwischen Taschengeld und Lehrlingsentschädigung als denkbare Variante erachten, sodass in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum zumindest 60% der Lehrlingsentschädigung des jeweiligen Berufes bezahlt wird?