1698/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.04.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Inanspruchnahme des Zuschlags für PendlerInnen
Frauen sind nicht nur bei den Einkommen aus ihrer Erwerbstätigkeit benachteiligt, sie müssen auch die Kosten für ihre Arbeitswege oft zur Gänze selbst tragen. Denn viele teilzeitbeschäftigte Frauen haben derzeit keinen Anspruch auf ein PendlerInnenpauschale. So geht aus einer Anfragebeantwortung des BMF an die Frauensprecherin Judith Schwentner (403/AB) hervor, dass im Jahr 2007 deutlich weniger weibliche Arbeitnehmerinnen (rund 260.000) ein PendlerInnenpauschale erhielten als männliche Arbeitnehmer (rund 430.000).
Eine Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich hat ergeben, dass die durchschnittlichen monatlichen Fahrtkosten der Frauen für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel mit 71 Euro nur um rund 5 Euro unter jenen der Männer liegen. Für die teilzeitbeschäftigten Frauen liegen die Fahrtkosten im Schnitt bei 62 Euro pro Monat und damit nur um 9 Euro unter jenen für Vollzeitbeschäftigte. Aufgrund ihres geringen Einkommens haben vor allem teilzeitbeschäftigte Frauen in der Regel keinen Anspruch auf ein PendlerInnenpauschale. Das bedeutet, dass teilzeitbeschäftigte Frauen einen überproportional großen Teil ihres Einkommens für die Fahrtkosten von und zur Arbeit ausgeben müssen.
Als Erleichterung für PendlerInnen mit einem geringen Einkommen wurde im Jahr 2007 ein jährlicher Zuschlag von 130 Euro zusätzlich zur Negativsteuer eingeführt. In diesem Jahr kann dieser Zuschlag für das Kalenderjahr 2008 zum ersten Mal bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung beantragt werden. Um diesen PendlerInnenzuschlag zu erhalten, muss im Formular L 1 in der Zeile mit der Kennziffer 718 (PendlerInnnenpauschale) der Betrag des zustehenden Pendlerpauschales eingetragen werden. Doch viele Anspruchsberechtigte wissen laut Arbeiterkammer Oberösterreich oft einfach nicht, dass in dieser Zeile ein Betrag einzusetzen ist. Deshalb ist eine Vereinfachung des Formulars, zB durch die Ermöglichung des Ankreuzens eines Kästchens für die Inanspruchnahme des PendlerInnenzuschlags zur Negativsteuer, gefordert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: