1698/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Inanspruchnahme des Zuschlags für PendlerInnen

 

 

Frauen sind nicht nur bei den Einkommen aus ihrer Erwerbstätigkeit benachteiligt, sie müssen auch die Kosten für ihre Arbeitswege oft zur Gänze selbst tragen. Denn viele teilzeitbeschäftigte Frauen haben derzeit keinen Anspruch auf ein PendlerInnenpauschale. So geht aus einer Anfragebeantwortung des BMF an die Frauensprecherin Judith Schwentner (403/AB) hervor, dass im Jahr 2007 deutlich weniger weibliche Arbeitnehmerinnen (rund 260.000) ein PendlerInnenpauschale erhielten als männliche Arbeitnehmer (rund 430.000).

 

Eine Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich hat ergeben, dass die durchschnittlichen monatlichen Fahrtkosten der Frauen für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel mit 71 Euro nur um rund 5 Euro unter jenen der Männer liegen. Für die teilzeitbeschäftigten Frauen liegen die Fahrtkosten im Schnitt bei 62 Euro pro Monat und damit nur um 9 Euro unter jenen  für Vollzeitbeschäftigte. Aufgrund ihres geringen Einkommens haben vor allem teilzeitbeschäftigte Frauen in der Regel keinen Anspruch auf ein PendlerInnenpauschale. Das bedeutet, dass teilzeitbeschäftigte Frauen einen überproportional großen Teil ihres Einkommens für die Fahrtkosten von und zur Arbeit ausgeben müssen.

 

Als Erleichterung für PendlerInnen mit einem geringen Einkommen wurde im Jahr 2007 ein jährlicher Zuschlag von 130 Euro zusätzlich zur Negativsteuer eingeführt. In diesem Jahr kann dieser Zuschlag für das Kalenderjahr 2008 zum ersten Mal bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung beantragt werden. Um diesen PendlerInnenzuschlag zu erhalten, muss im Formular L 1 in der Zeile mit der Kennziffer 718 (PendlerInnnenpauschale) der Betrag des zustehenden Pendlerpauschales eingetragen werden. Doch viele Anspruchsberechtigte wissen laut Arbeiterkammer Oberösterreich oft einfach nicht, dass in dieser Zeile ein Betrag einzusetzen ist. Deshalb ist eine Vereinfachung des Formulars, zB durch die Ermöglichung des Ankreuzens eines Kästchens für die Inanspruchnahme des PendlerInnenzuschlags zur Negativsteuer, gefordert.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Wie viele ArbeitnehmerInnen haben seit Beginn des Jahres 2009 den PendlerInnenzuschlag beantragt? Wie viele Frauen und wie viele Männer waren das?

 

  1. Ist daran gedacht, das Formular L 1 so umzugestalten, so dass die Beantragung des PendlerInnenzuschlags für alle Anspruchsberechtigten selbsterklärend sein wird?

 

  1. Falls Sie an einer Umgestaltung des Formulars L 1 arbeiten, in welcher Form wird diese Umgestaltung erfolgen und ab wann wird das neue Formular erhältlich sein?

 

  1. Falls Sie keine Umgestaltung des Formulars L 1 andenken, werden Sie andere Maßnahmen ergreifen, um allen Anspruchsberechtigten den Zugang zum PendlerInnenzuschlag zu erleichtern und welche Maßnahmen werden dies sein?

 

  1. Welche Aktivitäten werden gesetzt, um alle Anspruchsberechtigten auf den PendlerInnenzuschlag, der ab diesem Jahr zum ersten Mal beantragt werden kann, aufmerksam zu machen?

 

  1. Ist die Beantragung der Negativsteuer in Zukunft in Form eines automatischen Steuerausgleichs geplant? Falls ja, ab wann wird dies der Fall sein und wie wird dann die Beantragung des PendlerInnenzuschlags darin berücksichtigt werden?

 

  1. Welche Maßnahmen sind geplant, um ArbeitnehmerInnen mit geringem Einkommen, also insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen, bei den Fahrtkosten von und zur Arbeitsstelle, stärker zu entlasten?

 

  1. Welche Maßnahmen sind seitens des Bundesministeriums für Finanzen geplant, um vor allem den öffentlichen Verkehr, auf den Frauen häufiger als Männer angewiesen sind, für ArbeitnehmerInnen auch mit geringem Einkommen kostengünstiger und attraktiver zu gestalten?