1702/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.04.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
Immer wieder kommt es in den unterschiedlichsten Zusammenhängen zu Medienberichten über Straftaten durch Häftlinge in den österreichischen Justizanstalten. Eine Anfragebeantwortung des Justizministeriums 2008 hat damals einen starken Anstieg strafbarer Handlungen festgestellt. Insbesondere stellt sich auch die Frage nach den Ursachen dafür und wurde damals auch eine Analyse in Aussicht gestellt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele strafrechtlich relevante Handlungen hat es 2008 in den österreichischen Justizanstalten von Häftlingen gegenüber anderen Insassen gegeben?
2. Wie viele strafrechtlich relevante Handlungen hat es 2008 in den österreichischen Justizanstalten von Häftlingen gegenüber Strafvollzugsbediensteten gegeben?
3. Wie oft hat es strafrechtlich relevanten Suchtgiftmissbrauch durch Insassen 2008 in den österreichischen Justizanstalten gegeben?
4. Was hat die in der Anfragebeantwortung 2944/AB der XXIII. GP-NR angekündigte Analyse bezüglich des Anstiegs von strafrechtlich relevanten Handlungen von 2006 auf 2007 ergeben?
5. Wurde der in der Anfragebeantwortung 1508/AB der XXIII. GP-NR angesprochene Umstand behoben, dass eine Auswertung der Anzeigen durch ein Justizanstalt über die Verfahrensautomation Justiz nicht möglich sei, da jeweils Justizanstalt und Jugendamt das Kürzel „JA“ hätten?