1713/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.04.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend Forschungs- und Technologieförderungsgesetz
Forschung und Entwicklung sind für die Entwicklung einer Gesellschaft und den Fortschritt in der Wirtschaft zentrale Bausteine. In der aktuellen Wirtschaftskrise ist es besonders wichtig, dass die Förderung der österreichischen Forschungsinstitutionen adäquat dotiert und langfristig gesichert ist. Nur wer jetzt in F&E investiert, kann die Chancen des künftigen Aufschwungs optimal nutzen. Forschungsförderung ist somit eine gut angelegte Investition in die Zukunft der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft. Zudem ist es für den effizienten Mitteleinsatz unabdingbar, dass eine akkordierte strategische Ausrichtung existiert, die sich in Programmen und deren Umsetzung nieder schlägt
Am 30.06.2007 trat die letztmalige Novellierung des „Bundesgesetz zur Förderung der Forschung und Technologieentwicklung (Forschungs- und Technologieförderungsgesetz – FTFG)“ in Kraft.
Darin heißt es unter § 4a:
(1) Der Wissenschaftsfonds hat unter Bedachtnahme auf die Ziele und Prinzipien der gesamtösterreichischen Forschungs- und Technologiepolitik, insbesondere der Forschungsstrategien des Bundes, Mehrjahresprogramme für die Umsetzung der in § 4 genannten Aufgaben zu erstellen. Die Mehrjahresprogramme sind durch jährliche Arbeitsprogramme zu operationalisieren.
(2) Die Programme sind den Aufsichtsbehörden zur Genehmigung vorzulegen; für die Arbeitsprogramme hat das bis zum 30. September eines jeden Jahres zu erfolgen. Das Mehrjahresprogramm ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und dem Präsidenten des Nationalrates zur Information der Abgeordneten zu übermitteln.
Der Wissenschaftsfonds hat also Mehrjahresprogramme zu erstellen. Gleichzeitig verfügt er laut § 3 a) aber nur über
Die Zuwendungen, die ihm der Bund zur Durchführung von operationellen Maßnahmen zur Erfüllung des Arbeitsprogramms (§ 4a) nach Maßgabe der im jährlichen Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke vorgesehenen Mittel leistet.
Zudem ist nicht klar, was mit den Arbeitsprogrammen nach Beschluss durch den Aufsichtsrat des Wissenschaftsfonds und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde in weiterer Folge geschieht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: