1713/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Forschungs- und Technologieförderungsgesetz

 

Forschung und Entwicklung sind für die Entwicklung einer Gesellschaft und den Fortschritt in der Wirtschaft zentrale Bausteine. In der aktuellen Wirtschaftskrise ist es besonders wichtig, dass die Förderung der österreichischen Forschungsinstitutionen adäquat dotiert und langfristig gesichert ist. Nur wer jetzt in F&E investiert, kann die Chancen des künftigen Aufschwungs optimal nutzen. Forschungsförderung ist somit eine gut angelegte Investition in die Zukunft der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft. Zudem ist es für den effizienten Mitteleinsatz unabdingbar, dass eine akkordierte strategische Ausrichtung existiert, die sich in Programmen und deren Umsetzung nieder schlägt

 

Am 30.06.2007 trat die letztmalige Novellierung des „Bundesgesetz zur Förderung der Forschung und Technologieentwicklung (Forschungs- und Technologieförderungsgesetz – FTFG)“ in Kraft.

 

Darin heißt es unter § 4a:

 

(1)   Der Wissenschaftsfonds hat unter Bedachtnahme auf die Ziele und Prinzipien der gesamtösterreichischen Forschungs- und Technologiepolitik, insbesondere der Forschungsstrategien des Bundes, Mehrjahresprogramme für die Umsetzung der in § 4 genannten Aufgaben zu erstellen. Die Mehrjahresprogramme sind durch jährliche Arbeitsprogramme zu operationalisieren.

(2)   Die Programme sind den Aufsichtsbehörden zur Genehmigung vorzulegen; für die Arbeitsprogramme hat das bis zum 30. September eines jeden Jahres zu erfolgen. Das Mehrjahresprogramm ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und dem Präsidenten des Nationalrates zur Information der Abgeordneten zu übermitteln.

 

Der Wissenschaftsfonds hat also Mehrjahresprogramme zu erstellen. Gleichzeitig verfügt er laut § 3 a) aber nur über

 

Die Zuwendungen, die ihm der Bund zur Durchführung von operationellen Maßnahmen zur Erfüllung des Arbeitsprogramms (§ 4a) nach Maßgabe der im jährlichen Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke vorgesehenen Mittel leistet.

 

Zudem ist nicht klar, was mit den Arbeitsprogrammen nach Beschluss durch den Aufsichtsrat des Wissenschaftsfonds und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde in weiterer Folge geschieht.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Sind die Programme, wie unter § 4a beschrieben vom Aufsichtsrat, wie im Gesetz festgeschrieben bis zum 30. September des Jahres erstellt worden?

 

  1. Sind die Programme von den Aufsichtsbehörden in weiterer Folge genehmigt worden?

 

  1. Wenn nein, warum wurden die Programme von den Aufsichtsbehörden noch nicht genehmigt?

 

  1. Was passiert mit den Arbeitsprogrammen nachdem sie den Aufsichtsbehörden vorgelegt wurden?

 

  1. Warum wurde das Mehrjahresprogramm noch nicht dem Nationalrat und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

 

  1. Gibt es für die Mehrjahresplanung eine entsprechende mehrjährige Finanzierungssicherheit, wie es die Empfehlungen der internationalen Evaluierung und des Rechnungshofes vorsehen?

 

  1. Wenn es diese noch nicht gibt, ist eine solche im Sinne der besseren Planbarkeit vorgesehen und wurde diese mit dem Wissenschaftsfonds abgestimmt?