1715/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.04.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lichtenecker, Korun, Pilz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Schubhaftverhängung über ein 5 Monate altes Baby.
Am 11.2.2009 wurde in Timelkam in Oberösterreich ein 20-jähriger russischer Vater und Asylwerber in Untersuchungshaft genommen, nachdem er seine bloß fünf Monate alte Tochter mit einem Messer bedroht hatte. Hintergrund für diese auf den ersten Blick verstörende Tat ist, dass die Mutter des Kindes und Ehefrau des Mannes (im folgenden kurz: "Frau T.") von der Fremdenpolizei zuvor - ohne weitere Erklärung - abtransportiert worden war. Der Vorfall hat sich nach entsprechender Kontaktaufnahme mit den Behörden vor Ort und einschlägigen Medienberichten (siehe etwa Kronen Zeitung [OÖ-Ausgabe] vom 12.2.09, Seite 18; Österreich [OÖ-Ausgabe] vom 12.2.09, Seite 16] bestätigt.
Tatsächlich wurde von der Fremdenpolizei über die Mutter des Babys die Schubhaft verhängt und sie selbst nach Salzburg gebracht, obwohl das Kind noch gestillt wird und der Vater vermutlich als psychisch instabil einzustufen ist.
Die zuständige BH Vöcklabruck begründete die Verhängung der Schubhaft mit einer angeblichen Verletzung der Meldeverpflichtung der Frau und darüber hinaus mit dem Beisatz, dass der psychische Zustand des Vaters nicht bekannt gewesen sei und das Kind "nicht mehr gestillt werden musste, Folgemilch war schon möglich".
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: