1716/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.04.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lichtenecker, Korun, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Schubhaftverhängung über eine Familie mit drei minderjährigen Kindern
Am 7.04.2009 wurde ein afghanischer Vater gemeinsam mit seinen drei Kindern im Alter von vier, sieben und zehn Jahren in Oberösterreich festgenommen und in Schubhaft genommen. Die Mutter der Kinder befand sich zu diesem Zeitpunkt in stationärer Behandlung im LKH Vöcklabruck, der Vater gab an nicht ohne seine Frau abgeschoben werden zu wollen, so weit bekannt mit psychischen Problemen, vermutlich bedingt durch die traumatischen Erlebnisse. Die aus Afghanistan geflüchtete Familie war zu Jahresbeginn nach Österreich gekommen, hatte zuvor aber schon einen Asylantrag in Griechenland gestellt. Auf Grund der Dublin-Verordnung, welche vorsieht, dass jenes EU- Land für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem erstmals ein Antrag gestellt wird, soll die Familie laut Innenministerium nun wieder dorthin abgeschoben werden.
3 Tage befand sich der Vater mit dem erst vierjährigen Mädchen und seinen Geschwistern in Schubhaft. Amnesty International hat die Verhängung der Schubhaft über den Vater samt Kleinkinder dabei als schwere Menschenrechtsverletzung bezeichnet! Erst nach heftiger Kritik hat das Innenministerium reagiert und die Familie in eine Flüchtlingsunterkunft überstellt, an der Abschiebung nach Griechenland soll aber festgehalten werden, obwohl bekanntermaßen das griechische Asylsystem völlig zusammengebrochen ist und laut einem Bericht der deutschen Flüchtlingshilfsorganisation „Pro Asyl“ eine vernünftige Unterkunft nicht angeboten wird, eine entsprechende Krankenversorgung und soziale Betreuung nicht existent ist, geschweige denn von einem fairen Asylverfahren ausgegangen werden kann, wie auch das UNO- Flüchtlingshochkommissariat bestätigt. Das UNHCR hat mehrfach empfohlen, keine Menschen mehr nach Griechenland abzuschieben. Norwegen ist dieser Empfehlung bereits gefolgt, Deutschland und die Schweiz schieben jedenfalls keine Minderjährigen mehr nach Griechenland ab.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Warum wurde der Vater gemeinsam mit den Kindern von der zuständigen Behörde in Schubhaft genommen, obwohl bekannt war, dass die Mutter sich im Spital befindet, und damit nicht davon auszugehen war, dass sich der Vater mit den Kindern den Behörden für das Verfahren entziehen wird?
10. Warum ist das österreichische Innenministerium der Empfehlung des UNO- Flüchtlingshochkommissariates UNHCR bisher nicht gefolgt Abschiebungen nach Griechenland aussetzen, obwohl bekannt ist, dass das griechische Asylsystem daniederliegt?
12. Wird das österreichische Innenministerium künftig der Empfehlung des UNO- Flüchtlingshochkommissariates UNHCR folgen und Abschiebungen nach Griechenland aussetzen, bis sich die Zustände dort gebessert haben?
13. Wenn nicht, wird das Innenministerium weiter an der Abschiebung minderjähriger Kinder nach Griechenland festhalten?
14. Wird die Schule oder sonstige Bildungseinrichtungen über die Verhängung der Schubhaft von der Fremdenpolizei informiert?