1721/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.04.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ablinger

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Fortführungsantrag gemäß § 195 StPO“

Am 3. April 2009 betonten Sie, Frau Minister Bandion-Ortner, bei einem Besuch in Salzburg, dass es gerade in Krisenzeiten notwendig sei, dass der Kernbereich der Justiz, die Rechtsprechung, funktioniere. Zitat: Das ist die schwierige Aufgabe der nächsten Jahre: mit weniger Mitteln Rechtsstaat und Qualität der Rechtsprechung zu erhalten."

Im Rahmen des Budgetbegleitgesetztes wird nun das Justizentlastungspaket 2009 beschlossen, welches unter anderem die Voraussetzungen für einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens (§ 195 StPO) erheblich eingeschränkt.

Der Entwurf sieht vor, dass fortan nur mehr Gesetzesverletzung oder erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der einer Einstellungsentscheidung zugrunde gelegten Tatsachen als Begründung zur Wiederaufnahme eines Verfahrens gelten sollen. Weiters sollen Gerichte Anträge, die diesen engen Voraussetzungen des § 195 StPO nicht genügen, als unzulässig zurückweisen (§ 196 StPO). Zusätzlich sieht der Entwurf vor die Entscheidung über Fortführungsanträge (nach§ 195 StPO) vom OLG auf den Einzelrichter des LG zu verlagern.

Argumentiert werden diese Einschränkungen damit, dass Verfahren effizienter gemacht werden sollten.

Schon während der Verhandlungen zum Justizentlastungspaket 2009 betonte der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl, Wir beobachten sehr aufmerksam, welche Aufgaben man ausgliedern oder reduzieren will. Es geht uns nicht darum, Arbeit los zu werden. Wir wollen vielmehr unsere Arbeit ordentlich, qualitätsvoll und in angemessener Zeit erledigen können ... Man muss aufpassen, dass man den Rechtsstaat nicht beeinträchtigt und nicht die Rechte der Schwachen verkürzt, nur um Arbeit auszulagern."

Nach Abschluss der Verhandlungen widerspricht er am 21.4.2009 in einem Interview mit der apa Ihrer Argumentation, dass kleinere Schöffengerichte, die Verlagerung der Fortführungsanträge von den Oberlandes- zu den Landesgerichten, Bürokratieabbau, höhere Tagessätze und höhere bzw. neue Gerichtsgebühren die Gerichte angesichts des Postenabbaus in der Justiz die Gerichte entlasten werden. Er kritisiert: Das Justiz-Paket bringt keine Entlastung, sondern nur Umschichtungen -und mit der Erhöhung der Gerichtsgebühren müssen die Bürger künftig für durch die Personalnot längere Verfahren auch noch mehr zahlen."

Auch wir sind der Meinung, dass Effizienz und Entlastung für die Justiz notwendig sind, gleichzeitig sollte dabei ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass Opferrechte nicht beschnitten werden. Ein Argument für die Novellierung des § 195 von Seiten des Justizressorts war, dass AntragstellerInnen mit dem Recht auf Fortsetzung „leichtfertig" umgehen würden und so die Anzahl der Anträge für die Justiz nicht mehr bewältigbar sei.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

ANFRAGE:

1.             Wie viele Anträge auf Fortführung gemäß § 195 StPO wurden getrennt nach OLG-Sprengeln und unterteilt nach Delikten gestellt?

2.             Wie vielen Anträgen auf Fortführung gemäß § 195 StPO wurde getrennt nach OLG-Sprengeln und unterteilt nach Delikten stattgegeben?

3.             Wie vielen Anträgen auf Fortführung gemäß § 195 StPO wurde getrennt nach OLG-Sprengeln und unterteilt nach Delikten nicht stattgegeben?

4.             Wie viele Anträge auf Fortführung gemäß §  195 StPO wurden von der Staatsanwaltschaft selbst erledigt?