1724/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.04.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Nutzung von Social Networks für kriminalpolizeiliche Ermittlungen?"
US-amerikanische
Polizisten durchsuchen nach Presseberichten, Einträge von Schülern
und
Studenten in „Social Networks" wie Facebook und MySpace nach
Hinweisen, durch die
Gewalttaten
und Verbrechen verhindert werden könnten. Auch dienen ihnen die Websites
zur
Überwachung
von Gangs und zu Fahndungszwecken, berichtete am 06.04.2009 die
Washington Post.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Werden auch in Österreich Einträge in „Social
Networks" durch die Kriminalpolizei
durchsucht?
2. Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
3. Konnten damit strafrechtliche Delikte verhindert werden?
Welche Ermittlungserfolge konnten dadurch erzielt werden (Ersuche am Darstellung)?