1726/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.04.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Geldwäsche-Meldestelle: Verdachtsmeldungen 2008“

Mit der AB 4756/XXIII.GP vom 08.09.2008 wurden die Fragen des Fragestellers Mag. Maier und GenossInnen zur Anfrage betreffend „Geldwäsche-Meldestelle: Verdachtsmeldungen“ für das Jahr 2007 beantwortet.

Ein besonderes Problem stellt nach vorliegenden Berichten die Bedrohungen von MitarbeitInnen der meldenden Kredit- und Finanzinstitute dar.

Artikel 27 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.Oktober 2005, AB1. L 309/15 vom 25.November 2005, zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verpflichtet die Mitgliedstaaten alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um Angestellte der dieser Richtlinie unterliegenden Institute oder Personen, die einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung intern oder der zentralen Meldestelle melden, vor Bedrohungen oder Anfeindungen zu schützen.

In diesem Zusammenhang sind dem Bundesministerium für Justiz Klagen betroffener Kredit- und Finanzinstitute zugekommen, wonach sich ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Erstattung von Verdachtsmeldungen nach § 40 Abs. 1 Z 3 BWG oftmals dadurch bedroht oder der Gefahr von Einschüchterungsversuchen ausgesetzt fühlen, dass ihre Identität bekannt wird.


Aus systematischen Gründen werden nun in der XXIV.GP ähnliche Fragen wieder gestellt,

um die aktuellen Informationen und Zahlen für 2008 zu erhalten.

Der GRECO-Bericht vom 13.Juni 2008 - der im Dezember 2008 veröffentliche wurde -

allerdings weitere Fragen vor. Gleiches gilt für den RH-Bericht „Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung“ (2008/12). Die Kurzzusammenfassung spricht die Defizite deutlich an.

 

„Dem BMI und dem BMJ fehlten wesentliche Voraussetzungen, um Geldwäsche effektiv zu bekämpfen und kriminell erwirtschaftetes Vermögen wirkungsvoll zugunsten des Staatshaushaltes abzuschöpfen. Es bestand keine vernetzte Zusammenarbeit zwischen den beiden Bundesministerien sowie Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Grundlegendes Zahlenmaterial, um wirkungsvolle Strategien zu entwickeln, sowie ausreichende Ausbildung und spezielles Fachwissen des eingesetzten Personals lagen nicht vor.“

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.              Wie viele Geldwäscheverdachtsmeldungen sind im Jahr 2008 bei der österreichischen Geldwäsche-Meldestelle (Austrian Financial Intelligence Unit - A-FIU) eingelangt? Von welchen Behörden und Branchen (bzw. meldepflichtigen Berufsgruppen) wurden diese Meldungen erstattet?

2.              Wie viele dieser Meldungen führten zu weiteren kriminalpolizeilichen bzw. sicherheitsbehördlichen Ermittlungen um eine Klärung des Sachverhalts zu erzielen? Welche Ergebnisse wurden jeweils erzielt?

3.              In wie vielen Fällen hat im Jahr 2008 die Bundesministerin für Inneres die Durchführung einer Finanz-Transaktion untersagt oder vorläufig aufgeschoben?


4.      Wie viele dieser Ermittlungen führten zu gerichtlichen Strafanzeigen nach der StPO und dem Finanzstrafgesetz durch die Geldwäsche-Meldestelle oder Kriminalpolizei?

Welche Delikte wurden dabei 2008 zur Anzeige gebracht (Ersuche um Aufschlüsselung auf LG)?

5.              In wie vielen Fällen hat nach entsprechender Prüfung die Geldwäschemeldestelle von der Führung eines Strafverfahrens Abstand genommen?

6.    Wie viele der Meldungen im Jahr 2008 waren mit einem Auslandsbezug verbunden (Aufschlüsselung auf Staaten)?

Wie viele mit „Off-Shore-Firmen“?

7.               In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2008 Safe-Öffnungen genehmigt und durch die Kriminalpolizei nach gerichtlicher Anordnung oder Anordnung durch die StA durchgeführt?

8.               Welche Geldsummen und sonstige Vermögenswerte wurden im Jahr 2008 durch die Kriminalpolizei sichergestellt (§110 StPO) sichergestellt und beschlagnahmt (Aufschlüsselung auf Herkunft der Geldsummen und sonstiger Vermögenswerten)?

9.               Wie viele Geldwäschefälle betrafen 2008 das illegale „Hawala System"?

10.        Welche Beträge, die aus illegalen Straftaten stammten - wurden in den Jahren 2006, 2007 und 2008 abgeschöpft? Aus welchen Straftaten stammten diese Beträge (Aufschlüsselung der Anzahl der Straftaten auf diese Jahre)?

11.        Welche Aufgaben kommen nun in diesem Zusammenhang der neu eingerichteten Korruptionsstaatsanwaltschaft zu?

12.        Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus dem aktuellen GRECO-Bericht 2008 hinsichtlich Geldwäsche (Pkt. 77)?

Welche Maßnahmen sind Ihrerseits dazu geplant?

13.  Welche Maßnahmen werden Sie aufgrund des vorliegenden Rechnungshofberichts „Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung“ ergreifen?

 

14.      Welche Geldwäschemethoden sind dem Ressort bekannt geworden?

 Welche Methoden bzw. Taktiken bedienten sich 2008 die Geldwäscher?

15.      In wie vielen Fällen mussten 2008 Maßnahmen ergriffen werden, um Angestellte der dieser Richtlinie unterliegenden Institute oder Personen, die einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung intern oder der zentralen Meldestelle melden, vor Bedrohungen oder Anfeindungen zu schützen?

16.      Waren von Bedrohungen und Anfeindungen auch MitarbeiterInnen anderer meldepflichtigen Unternehmen betroffen?

17.      Wie wird international - mit anderen Sicherheitsbehörden - zusammengearbeitet?

18.      Welche gemeinsamen Projekte zur Bekämpfung von Geldwäsche gab es 2008?

 Welche Ergebnisse (Erfolge) wurden dabei erzielt?