1736/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe

 

Die erhöhte Familienbeihilfe wird zusätzlich zur Familienbeihilfe gewährt. Die Gewährung der Beihilfe ist unter anderem an die Bedingung geknüpft, dass eine Behinderung eines Kindes von mindestens 50 Prozent vorliegt. Für den Nachweis der Behinderung ist eine amtsärztliche Untersuchung notwendig.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

Anfrage

 

1.      An wie viele Personen wurde die erhöhte Familienbeihilfe in den vergangenen fünf Jahren im Bundesland Salzburg ausbezahlt? (Um eine detaillierte Darstellung nach Jahr und Bezirk wird ersucht)

2.      An wie viele Personen wurde die erhöhte Familienbeihilfe in den vergangenen fünf Jahren in Österreich ausbezahlt? (Um eine detaillierte Darstellung nach Jahr und Bundesland wird gebeten)

3.      Wie viele Anträge auf Gewährung einer erhöhten Familienbeihilfe wurden in den vergangenen fünf Jahren im Bundesland Salzburg gestellt? (Um eine detaillierte Darstellung nach Jahr und Bezirk wird ersucht)

4.      Wie viele Anträge auf Gewährung einer erhöhten Familienbeihilfe wurden in den vergangenen fünf Jahren in Österreich gestellt? (Um eine detaillierte Darstellung nach Jahr und Bundesland wird gebeten)

5.      Wie viele Untersuchungen auf Feststellung des Grades der Behinderung eines Kindes wurden in den vergangenen fünf Jahren von Ärzten im Bundessozialamt im Bundesland Salzburg und wie viele von externen Fachärzten im Auftrag des Bundessozialamtes durchgeführt?

6.      Gab es in den vergangenen fünf Jahren Beschwerden gegen die vom Bundessozialamt beauftragten externen Fachärzte in der Frage der Feststellung für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe? Wenn ja, gegen wie viele, in welchem Jahr und in welchem Bezirk?

7.      Wie viele Beschwerden gab es in den vergangenen fünf Jahren gegen Ärzte im Bundessozialamt in Salzburg in der Frage der Feststellung für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe? Wenn ja, gegen wie viele und in welchem Jahr?

8.      Gegen wie viele ablehnende Bescheide auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe wurde in den vergangenen fünf Jahren im Bundesland Salzburg Berufung erhoben? (Um eine detaillierte Darstellung nach Jahr und Bezirk wird ersucht)

9.      Gegen wie viele ablehnende Bescheide auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe wurde in den vergangenen fünf Jahren in Österreich Berufung erhoben? (Um eine detaillierte Darstellung nach Jahr und Bundesland wird gebeten)

10. In wie vielen Fällen wurde die erhöhte Familienbeihilfe im Bundesland Salzburg in den vergangenen fünf Jahren erst nach einer Berufung gewährt? (Um eine Darstellung nach Jahr und Bezirk wird ersucht)

11. In wie vielen Fällen wurde die erhöhte Familienbeihilfe in Österreich in den vergangenen fünf Jahren erst nach einer Berufung gewährt? (Um eine Darstellung nach Jahr und Bundesland wird gebeten)

12. Ist eine Erhöhung der erhöhten Familienbeihilfe in naher Zukunft vorgesehen?