178/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend traumatisierte Asylwerber

Der § 30 Asylgesetz besagt:

Ist im Zulassungsverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Asylwerber durch Folter oder durch ein gleichwertiges Ereignis an einer belastungsabhängigen krankheitswertigen psychischen Störung leidet, die

1. ihn hindert, seine Interessen im Verfahren wahrzunehmen oder

2.       für ihn die Gefahr eines Dauerschadens oder von Spätfolgen darstellt hat eine Mitteilung nach § 29 Abs. 3 Z 5 nicht zu erfolgen. Der Antrag ist im Zulassungsverfahren nicht abzuweisen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist auf die besonderen Bedürfnisse des Asylwerbers Bedacht zu nehmen. §10 Abs. 3 gilt."

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.             Wie viele Asylanträge wurden im Jahr 2006 von traumatisierten Asylwerbern gestellt?

2.             Wie viele Asylantragsteller behaupteten im Jahr 2006 traumatisiert oder Opfer von Folter zu sein?

3.             Wie viele Fälle gab es im Jahr 2006 in welchen der Asylantrag eines traumatisierten Asylwerbers im Zulassungsverfahren nicht abgewiesen, sondern für das weitere Verfahren zugelassen wurde?

4.             Wie viele traumatisierte Asylwerber wurden im Jahr 2006, auf Grund der Zurückweisung eines Asylantrags wegen Unzuständigkeit, abgeschoben?

5.             Wie viele traumatisierte Asylwerber wurden im Jahr 2006, auf Grund der Zurückweisung eines Asylantrags wegen Unzuständigkeit, nicht abgeschoben?

6.             Warum wurden diese Asylwerber nicht abgeschoben?

7.             Wie viele Asylanträge wurden im Jahr 2007 von traumatisierten Asylwerbern gestellt?


8.             Wie viele Asylantragsteller behaupteten im Jahr 2007 traumatisiert oder Opfer von Folter zu sein?

9.             Wie viele Fälle gab es im Jahr 2007 in welchen der Asylantrag eines traumatisierten Asylwerbers im Zulassungsverfahren nicht abgewiesen, sondern für das weitere Verfahren zugelassen wurde?

10.     Wie viele traumatisierte Asylwerber wurden im Jahr 2007, auf Grund der Zurückweisung eines Asylantrags wegen Unzuständigkeit, abgeschoben?

11 .Wie viele traumatisierte Asylwerber wurden im Jahr 2007, auf Grund der Zurückweisung eines Asylantrags wegen Unzuständigkeit, nicht abgeschoben?

12.    Warum wurden diese Asylwerber nicht abgeschoben?

13.        Wie viele Asylanträge wurden im Jahr 2008 von traumatisierten Asylwerbern gestellt?

14.        Wie viele Asylantragsteller behaupteten im Jahr 2008 traumatisiert oder Opfer von Folter zu sein?

15.       Wie viele Fälle gab es im Jahr 2008 in welchen der Asylantrag eines traumatisierten Asylwerbers im Zulassungsverfahren nicht abgewiesen, sondern für das weitere Verfahren zugelassen wurde?

16.       Wie viele traumatisierte Asylwerber wurden im Jahr 2008, auf Grund der Zurückweisung eines Asylantrags wegen Unzuständigkeit, abgeschoben?

17.        Wie viele traumatisierte Asylwerber wurden im Jahr 2008, auf Grund der Zurückweisung eines Asylantrags wegen Unzuständigkeit, nicht abgeschoben?

18.    Warum wurden diese Asylwerber nicht abgeschoben?