180/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Harald Stefan
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Vorfälle im Zusammenhang mit einer unangemeldeten Demonstration auf
der Parlamentsrampe
Am 29.10.2008 fand im Rahmen einer Protestveranstaltung gegen die Wahl von Dr. Martin Graf zum 3. Präsidenten des Nationalrats eine unangemeldete De- monstration von linksgerichteten Kräften auf der Rampe des Parlaments statt. Im Zuge dieser Demonstration kam es zu Auseinandersetzungen zwischen De- monstranten und Beobachtern der Demonstration.
Laut Zeugenaussagen griffen mehrere Personen aus der nicht angemeldeten Demonstration einige Personen, die diese Demonstration beobachten wollten an, und verletzten sie mit Pfefferspray und Fußtritten erheblich.
Vier Personen mußten vorübergehend ärztlich behandelt werden. Sowohl die Ärzte, als auch die verletzten Personen erstatteten im Nachhinein Anzeige ge- gen Unbekannt.
Während der Übergriffe wurden die Vorgänge von einigen Personen in Zivilklei- dung - vermutlich Angehörige der Exekutive - gefilmt. Die anwesenden Exeku- tivbeamten griffen während der Auseinandersetzung nicht ein und warteten ab, bis die Demonstration weitergezogen war.
Danach stellten die Beamten die Personalien der angegriffenen Personen fest. Auf die Aufforderung, die Täter noch vor Ort zu stellen und die Personendaten festzustellen wurde offenbar nicht reagiert.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes- ministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der oben genannte Vorgang bekannt?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, wann erfuhren Sie von den oben genannten Vorgängen?
4. Wie ist die übliche Vorgehensweise bei unangemeldeten Demonstrationen vor dem Parlamentsgebäude?
5. Warum wurde diese unangemeldete Demonstration nicht sofort aufgelöst?
6. Wie viele Personen umfasste diese unangemeldete Demonstration?
7. Konnten die eingesetzten Exekutivbeamten erkennen, dass die Demonstran- ten von einer Gruppe von Personen „überfallen" oder „angegriffen" wurden?
8. Um wie viele Personen handelte es sich im Vergleich zu den Demonstranten?
9. Wie ist der Stand der Ermittlungen im Zusammenhang mit den oben erwähn- ten Anzeigen gegen Unbekannt?
10. Wie viele Anzeigen wurden eingebracht?
11. Kam es zu Verletzungen durch Pfefferspray oder andere Gewalteinwirkung?
12. Wenn ja, wer wurde verletzt - die Demonstranten oder die Beobachter?
13. Haben Sie Kenntnisse über Beamte, die während der Ausschreitungen Film- aufnahmen anfertigten?
14. Wenn nein, warum nicht?
15. Wenn ja, werden diese Filmaufnahmen den Ermittlungsbehörden zum Zwecke der Strafverfolgung zugänglich gemacht?
16. Wenn nein, warum nicht?
17. Zeigen diese Filmaufnahmen einen Überfall auf die Demonstranten?
18. Zeigen die Filmaufnehmen wer von wem angegriffen wurde?
19. Ist Ihnen bekannt, daß Exekutivbeamte während der Auseinandersetzung nicht eingegriffen haben?
20. Wenn nein, warum nicht?
21. Wenn ja, seit wann?
22. Wenn ja, warum griffen die Beamten nicht ein?
23. Warum berichtet die APA, dass die Exekutive den Streit beigelegt habe?
24. Gab es Anweisungen von leitenden Beamten vor Ort, im Falle von Ausschrei- tungen nicht einzugreifen?
25. Wenn ja, wer ist für diese Entscheidung verantwortlich?
26. Wenn nein, sind Ihnen andere Umstände bekannt, weshalb die Beamten nicht eingriffen?
27. Wenn nein, werden Sie Disziplinarermittlungen in diesem Fall veranlassen?
28. Wie gedenken Sie in Zukunft die Sicherheit von unbeteiligten Personen bei unangemeldeten Demonstrationen vor dem Parlament zu gewährleisten?