1801/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Vock

und weiterer Abgeordneter

 

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Welpenschmuggel und Strafen nach Art. 2 § 38 Tierschutzgesetz

 

 

 

Die bekanntgewordenen Fälle von Welpenschmuggel werfen die Frage auf, wie hoch die verhängten Strafen nach Art. 2 § 38 Tierschutzgesetz ausgefallen sind, bzw. wie viel diese in Summe ausmachen.

 

Die Entwicklung der Summen zeigen darüber hinaus, inwieweit die geltende Rechtslage geeignet ist, den Schmuggel von Haustieren nach Österreich für die Hundemafia unattraktiv zu machen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

 

1)     Wie viele Strafen nach Art. 2 § 38 TSchG wurden seit Inkrafttreten verhängt, aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

2)     Wie hoch war die Summe sämtlicher nach Art. 2 § 38 TSchG seit Inkrafttreten verhängter Strafen, aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

3)     Wie hoch war die Summe der tatsächlich eingebrachten Strafen, aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

4)     In wie vielen Fällen wurde eine Strafe von zumindest € 7.500,- verhängt, aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

5)     In wie vielen Fällen konnte eine Strafe von zumindest € 7.500,- eingebracht werden, aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

6)     In wie vielen Fällen wurde eine Strafe von € 15.000,- verhängt, aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

7)     In wie vielen Fällen konnte eine Strafe von € 15.000,- eingebracht werden, aufgeschlüsselt nach Jahren?