181/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2008
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Anfrage

des Abgeordneten Mag. Stefan, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Probleme bei der Briefwahl bei der Nationalratswahl 2008

Die Briefwahl war mit einigen wahlrechtlichen Problemen behaftet. So sollen alleine in der Bezirkshauptmannschaft Linz/Urfahr an die 200 Wahlkarten (Briefwahlkarten) abgegeben worden sein. Bei der Annahme der Briefwahlkarten wurde der Wähler nicht aufgeklärt darüber, daß die Briefwahl nur per Post bei der Behörde einlangen darf. Auch in der Steiermark waren oftmals bei Zusendung der (Brief-)Wahlkarten keine Stimmzettel enthalten. Weiters wurden Briefwahlkarten, die bei der Post hinter-legt wurden, nicht mehr aufgefunden. Auf der Verständigung der Hinterlegung wurde schließlich von Mitarbeitern der Post vermerkt nicht auffindbar“.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.        Wie viele (Brief-)Wahlkarten sind über den Postweg verloren gegangen?

2.        Bei wie vielen Postämtern sind (Brief-)Wahlkarten verloren gegangen, aufgeteilt nach Bundesländern?

3.        Bei welchen Postämtern sind (Brief-)Wahlkarten verloren gegangen, aufgeteilt nach Bundesländern?

4.        Wie viele (Brief-)Wahlkarten waren nach Hinterlegung bei der Post nicht auffind-bar?

5.        Wie viele Beschwerden über (Brief-)Wahlkarten, die nicht bei den Wahlberechtig-ten angekommen sind, sind bei den Postämtern bundesweit eingelangt?

6.        Bei welchen Postämtern in Wien wurden (Brief-)Wahlkarten mit dem Vermerk nicht auffindbar“ - oder einen ähnlichen Vermerk - versehen?


7.        Bei wie vielen Postämtern, aufgeteilt nach Bundesländern wurden diese Vermerke vorgenommen?

8.        Bei wie vielen Postämtern sind vor und nach der Wahl Beschwerden von Wählern eingegangen, daß (Brief-) Wahlkarten aus andern als den oben genannten Grün-den nicht abgeholt werden konnten?

9.                 Welche Möglichkeiten der Zustellbenachrichtigung wird durch die Postbeamten genutzt, wenn ein Adressat nicht anzutreffen ist?

10.         Stellt diese Benachrichtigungsform sicher, daß der Adressat über den Eingang seiner (Brief-) Wahlkarte informiert worden ist?