1815/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Peter Wittmann, Hermann Krist, Dietmar
Keck, Dr. Sabine Oberhauser
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Doping - Angeordnete und genehmigte Ermittlungen nach dem ADBG -
Ermittlungsergebnisse 2008"
Mit der AB
941/XXIV.GP vom 10.4.2009 wurde von der Frau Innenministerin die
parlamentarischen Anfrage betreffend „Strafrechtliche
Anti-Doping-Bestimmungen -
Kriminalpolizeiliche oder staatsanwaltlich
angeordnete Ermittlungen - Ermittlungsergebnisse
2008" beantwortet. Bedaulicherweise wurden wichtige Fragen unter
Hinweis auf den
fehlenden Vollzugsbereich nicht
beantwortet.
Die Fragesteller müssen nun
annehmen, dass diese nicht beantworteten Fragen zum
Vollzugsbereich des BMJ ressortieren. Daher
werden die Fragen gleich lautend nun an die
Frau Justizministerin gestellt.
Eine
konkrete Beantwortung ist gerade deswegen notwendig, um im Unterausschuss des
Sportausschusses
zur Novellierung des ADBG vor der Beschlussfassung im Juli auf
diese Zahlen und Informationen
zurückgreifen zu können.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. In wie vielen Fällen wurden im Jahr
2008 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen)
durch
die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts
einer strafbaren
Handlung nach § 22 a ADBG, § 84 a AMG und § 176 StGB
Auskünfte
über Daten einer Nachrichtenübermittlung eingeholt sowie eine
Telefonüberwachung
durchgeführt?
Wenn ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor?
(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer.)
2. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2008
(im Zusammenhang mit Dopingverstößen)
wegen des Verdachts einer (oder mehrerer)
strafbarer Handlungen insbesondere wegen §
84 a AMG, § 22 a ADBG oder § 176 StGB Auskünfte über
Bankkonten und
Bankgeschäfte eingeholt (§ 109 Z
3 StPO)?
Wenn
ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung
auf
Bundesländer)?
3. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2008
(im Zusammenhang mit Dopingverstößen)
wegen des Verdachts einer (oder mehrerer)
strafbarer Handlungen insbesondere wegen §
84 a AMG, § 22 a ADBG oder § 176 StGB eine optische und
akustische Überwachung
von Personen durchgeführt
(Lauschangriff)?
Wenn ja,
welche Ergebnisse liegen dazu vor? (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
4. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2008 (im
Zusammenhang mit Dopingverstößen)
durch die Kriminalpolizei von Amtswegen,
oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts
einer strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG, § 84 a AMG und
§ 176 StGB eine
Durchsuchung von Orten (z.B. Hausdurchsuchungen) und Gegenständen
(nach § 117 Z 2 lit A und lit b) durchgeführt?
Wenn ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor?
(Ersuche
jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer).
5. In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2008
(im Zusammenhang mit Dopingverstößen)
wegen des Verdachts von gerichtlich
strafbaren Handlungen - insbesondere wegen § 176
StGB bzw. § 84 a AMG oder § 22 a ADBG - zu verdeckten
Ermittlungen durch die
Kriminalpolizei?
Wenn ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor?
(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer).
6. Unter
welchen Voraussetzungen sind nach der neuen Rechtslage im ADBG Einsätze
verdeckter Ermittler bzw. verdeckte Testkäufe von Dopingmitteln
etc. im Rahmen
kriminalpolizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher bzw. gerichtlich angeordneter
Ermittlungen zulässig?
Wie ist dies konkret geregelt?
7. Unter welchen Voraussetzungen kann aus Sicht des Justizressorts ein
Informationsaustausch mit
personenbezogenen Daten über Dopingverdachtsfälle
(Verdacht eines Verstoßes nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz) und
über ein
Dopingverfahren (NADA-Austria) zwischen dem BMJ und der unabhängigen
Dopingkontrollbehörde (NADA-Austria),
den betroffenen Sportverbänden sowie anderen
Mitgliedsstaaten und deren Strafverfolgungsbehörden erfolgen?
In welchen Fällen ist dies nicht möglich?
8. Wie wird aus Sicht des Justizressorts die
Werbung und das Anbieten von verbotenen
Dopingwirkstoffen (nach der Verbotsliste) im Internet - gerade in Anbetracht
der neuen
Rechtslage nach dem
ADBG - strafrechtlich beurteilt?
9. In welcher Form wurde seitens des BMJ mit dem BMF
(Zoll), BKA (Sektion Sport),
BMI, BMGFJ (AGES) und dem ÖADC bzw.
seit 1 .Juli 2008 mit der NADA Austria
GmbH bei Verdacht einer (oder mehrerer) gerichtlicher strafbarer Handlung nach
§ 22 a
ADBG u.a. zusammengearbeitet?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen wurden im Jahr 2008 ergriffen?
Wie soll im Jahr 2009 mit diesen Bundesministerien bzw. der NADA Austria GmbH
zusammen gearbeitet werden?
10. Soll aus Sicht des Ressorts
mit der Novelle des ADBG eine Anzeigeverpflichtung für die
NADA-Austria bei Vorliegen des Verdachts einer strafbaren Handlung
(z.B. § 22a ADBG) normiert werden?
11. Wie beurteilt das
Justizressort seit Inkrafttreten der StPO-Reform in Angelegenheiten der
Dopingbekämpfung (d.i. § 84 a AMG bzw. § 22 a ADBG) die
Zusammenarbeit der
Kriminalpolizei mit der Justiz (Staatsanwaltschaft)?
12. Halten Sie es für
sinnvoll zur effektiven Dopingbekämpfung die Strafbestimmungen im
österreichischen Anti-Doping-Bundesgesetz zu ergänzen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
13.
Wie beurteilen Sie als Justizministerin den aktuellen WADA-Code, der
mit 1. Jänner 2009
von der WADA in Kraft
gesetzt und nun in Österreich im ADBG umgesetzt werden soll?
14.
Welche
Bestimmungen des WADA-Code, den Österreich übernehmen soll,
widersprechen aus Sicht des Justizressorts
dem österreichischen und/oder europäischen
Recht?
15.
Wie viele Todesfälle aufgrund der Einnahme von
Dopingmitteln wie Anabolika, Steroide
etc.
von SportlerInnen, Bodybuilderlnnen oder BesucherInnen von Fitnessstudios sind
dem Ressort in
Österreich im Jahr 2008 bekannt geworden (Aufschlüsselung der Anzahl
auf Bundesländer)?