1815/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Peter Wittmann, Hermann Krist, Dietmar

Keck, Dr. Sabine Oberhauser

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Doping - Angeordnete und genehmigte Ermittlungen nach dem ADBG -

Ermittlungsergebnisse 2008"

Mit der AB 941/XXIV.GP vom 10.4.2009 wurde von der Frau Innenministerin die
parlamentarischen Anfrage betreffend „Strafrechtliche Anti-Doping-Bestimmungen -
Kriminalpolizeiliche oder staatsanwaltlich angeordnete Ermittlungen - Ermittlungsergebnisse
2008" beantwortet. Bedaulicherweise wurden wichtige Fragen unter Hinweis auf den
fehlenden Vollzugsbereich nicht beantwortet.

Die Fragesteller müssen nun annehmen, dass diese nicht beantworteten Fragen zum
Vollzugsbereich des BMJ ressortieren. Daher werden die Fragen gleich lautend nun an die
Frau Justizministerin gestellt.

Eine konkrete Beantwortung ist gerade deswegen notwendig, um im Unterausschuss des
Sportausschusses zur Novellierung des ADBG vor der Beschlussfassung im Juli auf
diese Zahlen und Informationen zurückgreifen zu können.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende


Anfrage:

1.   In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2008 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen)
durch die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts
einer strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG, § 84 a AMG und § 176 StGB Auskünfte
über Daten einer Nachrichtenübermittlung eingeholt sowie eine Telefonüberwachung
durchgeführt?

Wenn ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor?

(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer.)

2.    In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2008 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen)
wegen des Verdachts einer (oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere wegen §
84 a AMG, § 22 a ADBG oder § 176 StGB Auskünfte über Bankkonten und
Bankgeschäfte eingeholt (§ 109 Z 3 StPO)?

Wenn ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

3.    In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2008 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen)
wegen des Verdachts einer (oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere wegen §
84 a AMG, § 22 a ADBG oder § 176 StGB eine optische und akustische Überwachung
von Personen durchgeführt (Lauschangriff)?

Wenn ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor? (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

4.   In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2008 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen)
durch die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts
einer strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG, § 84 a AMG und § 176 StGB eine
Durchsuchung von Orten (z.B. Hausdurchsuchungen) und Gegenständen

(nach § 117 Z 2 lit A und lit b) durchgeführt?
Wenn ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor?
(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer).


5.    In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2008 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen)
wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren Handlungen - insbesondere wegen § 176
StGB bzw. § 84 a AMG oder § 22 a ADBG - zu verdeckten Ermittlungen durch die
Kriminalpolizei?

Wenn ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor?

(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer).

6.    Unter welchen Voraussetzungen sind nach der neuen Rechtslage im ADBG Einsätze
verdeckter Ermittler bzw. verdeckte Testkäufe von Dopingmitteln etc. im Rahmen
kriminalpolizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher bzw. gerichtlich angeordneter

Ermittlungen zulässig?

Wie ist dies konkret geregelt?

7.   Unter welchen Voraussetzungen kann aus Sicht des Justizressorts ein

Informationsaustausch mit personenbezogenen Daten über Dopingverdachtsfälle
(Verdacht eines Verstoßes nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz) und über ein
Dopingverfahren (NADA-Austria) zwischen dem BMJ und der unabhängigen
Dopingkontrollbehörde (NADA-Austria), den betroffenen Sportverbänden sowie anderen
Mitgliedsstaaten und deren Strafverfolgungsbehörden erfolgen?
In welchen Fällen ist dies nicht möglich?

8.   Wie wird aus Sicht des Justizressorts die Werbung und das Anbieten von verbotenen
Dopingwirkstoffen (nach der Verbotsliste) im Internet - gerade in Anbetracht der neuen
Rechtslage nach dem ADBG - strafrechtlich beurteilt?

9.   In welcher Form wurde seitens des BMJ mit dem BMF (Zoll), BKA (Sektion Sport),
BMI, BMGFJ (AGES) und dem ÖADC bzw. seit 1 .Juli 2008 mit der NADA Austria
GmbH bei Verdacht einer (oder mehrerer) gerichtlicher strafbarer Handlung nach § 22 a
ADBG u.a. zusammengearbeitet?

Welche diesbezüglichen Maßnahmen wurden im Jahr 2008 ergriffen?

Wie soll im Jahr 2009 mit diesen Bundesministerien bzw. der NADA Austria GmbH

zusammen gearbeitet werden?


10. Soll aus Sicht des Ressorts mit der Novelle des ADBG eine Anzeigeverpflichtung für die
NADA-Austria bei Vorliegen des Verdachts einer strafbaren Handlung

(z.B. § 22a ADBG) normiert werden?

11. Wie beurteilt das Justizressort seit Inkrafttreten der StPO-Reform in Angelegenheiten der
Dopingbekämpfung (d.i. § 84 a AMG bzw. § 22 a ADBG) die Zusammenarbeit der
Kriminalpolizei mit der Justiz (Staatsanwaltschaft)?

12. Halten Sie es für sinnvoll zur effektiven Dopingbekämpfung die Strafbestimmungen im
österreichischen Anti-Doping-Bundesgesetz zu ergänzen?

Wenn ja, in welchem Umfang?

13.     Wie beurteilen Sie als Justizministerin den aktuellen WADA-Code, der mit 1. Jänner 2009
von der WADA in Kraft gesetzt und nun in Österreich im ADBG umgesetzt werden soll?

14.     Welche Bestimmungen des WADA-Code, den Österreich übernehmen soll,
widersprechen aus Sicht des Justizressorts dem österreichischen und/oder europäischen
Recht?

15.     Wie viele Todesfälle aufgrund der Einnahme von Dopingmitteln wie Anabolika, Steroide
etc. von SportlerInnen, Bodybuilderlnnen oder BesucherInnen von Fitnessstudios sind
dem Ressort in Österreich im Jahr 2008 bekannt geworden (Aufschlüsselung der Anzahl
auf Bundesländer)?