1818/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.04.2009
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Stefan, Herbert, Dr. Kurzmann

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundeskanzler

betreffend des Internetprojektes Google Street View

 

 

Die Wiener Zeitung berichtet in einem Artikel vom 16.04.2009 folgendes:

 

 

Wien.Der Plan von Google, Fotos von Österreichs Straßen und Plätzen ins Internet zu stellen, wird hierzulande unterschiedlich aufgenommen. Während die Datenschutzkommission laut "orf.at" bereits grünes Licht für die Aktion gegeben hat, ortet Hans Zeger von der „Arge Daten“ einen Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen. Das neue Tool, genannt Google Street View, könnte auch dem Recht auf das eigene Bild zuwiderlaufen, wenn durch die Veröffentlichung der Bilder berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden. Fraglich ist auch, ob das Fotografieren von Grundstücken nicht einen Eingriff in die Privatsphäre darstellt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.        Wurden von Google jemals Ansuchen auf Genehmigung dieser flächendeckenden Fotoaktion gestellt?

 

2.        Wenn „Ja“, wurden Genehmigungen erteilt?

 

3.        Wenn „Ja“, von wem?

 

4.        In welchen Bundesländern, Städten und Gemeinden wurden solche Genehmigungen erteilt?

 

5.        Hat der Bund Genehmigungen erteilt?

 

6.        In Welchem Umfang wurden diese Genehmigungen erteilt?

 

7.        Was für Kriterien/Auflagen hat Google erfüllen müssen, um die Genehmigungen zu bekommen?

 

8.        Wenn „Nein“, wurden die Behörden überhaupt über dieses Vorhaben verständigt?

 

9.        Ist diese Fotoaktion mit den Datenschutzbestimmungen vereinbar?

 

10.   Welche Datenschutzbestimmungen könnten durch die Fotoaktion verletzt werden?

 

11.   Verletzt diese Aktion das Recht auf das eigene Bild von fotografierten Passanten?

 

12.   Wie weit verletzt das Fotografieren von Privathäusern, Gärten und Grundstücken die Privatsphäre der Betroffenen?

 

13.   Wie weit verletzt die kommerzielle Nutzung der Fotos durch „Google Street View“ die Grundrechte der österreichischen Bevölkerung?

 

14.   Welche Grundrechte könnten dadurch verletzt werden?

 

15.   Wurden in diesen Punkten bereits Rechtsgutachten erstellt?

 

16.   Wenn „Ja“, wie lauten diese?

 

17.   Sind diese öffentlich zugänglich

 

18.   Wo sind diese einzusehen?

 

19.   Wenn „Nein“, werden solche erstellt?

 

20.   Wenn „Nein“, warum nicht?