1866/J XXIV. GP
Eingelangt am 24.04.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend „Doping im Sport-Doping-Kontrollen und Maßnahmen im Jahr 2008“
Mit der AB 4059/XXIII.GP vom 09.06.2008 wurden die Fragen der Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen betreffend der Anfrage „Doping & Gesundheitsgefährdung“ durch den damaligen Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer ausführlich beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden auch in der XXIV.GP ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2008 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele
Personen des Bundeskanzleramtes waren 2008 als Organe nach § 68a
AMG tätig (Aufschlüsselung der Personenanzahl)?
Wie viele sind es 2009 im BMLVS?
2.
Wie viele
Personen waren 2008 als beauftragte Sachverständige nach § 68a AMG
tätig (Aufschlüsselung der Personenanzahl)?
Wie viele sind es 2009 im BMLVS?
3. Wie viele Kontrollen wurden 2008 von diesen in Räumen von Vereinen oder anderen juristischen oder natürlichen Personen, die der Ausübung des Sports oder der Förderung der Gesundheit oder Fitness gewidmet sind oder bei Sportveranstaltungen, Wettkämpfen (z.B. Fitnessstudios, Sportplätze und Sporteinrichtungen) durchgeführt (Ersuche um Aufschlüsselung auf Örtlichkeiten und Bundesländer)?
4.
Wie viele
davon konkret in Fitnessstudios?
Wer führte dabei konkret diese Kontrollen jeweils durch?
In wie vielen Fällen wurde nach dem ADBG Amtshilfe der Bundespolizei im
Anspruch genommen?
5.
Welche
Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen - insbesondere in den Fitnessstudios?
Welche Maßnahmen und Sanktionen wurden - aufgrund jeweils welcher
Rechtsgrundlage - ergriffen?
6. Wie viele und welche Proben (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) wurden bei diesen Kontrollen 2008 in Räumen von Vereinen oder anderen juristischen oder natürlichen Personen, die der Ausübung des Sports oder der Förderung der Gesundheit oder Fitness gewidmet sind oder bei Sportveranstaltungen, Wettkämpfen (z.B. Fitnessstudios, Sportplätze und Sporteinrichtungen) gezogen (Ersuche um Aufschlüsselung auf Produkte, Örtlichkeiten und Bundesländer)?
7.
Wie viele und
welche Proben davon konkret in Fitnessstudios?
Wie viele und welche dieser Proben wurden 2008 auf Stoffe nach der Verbotsliste untersucht (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Produkte)?
8.
Welche Dopingmittel bzw. verbotenen Stoffe nach der Verbotsliste wurden
aufgrund von Analysen in diesen Proben nachgewiesen (ersuche um
namentliche Bekanntgabe der Produkte, Chargennummer und
Analyseergebnisse)?
Wo, wie und von wem
wurden diese Proben hergestellt und in Verkehr gebracht?
9.
Welche
konkreten behördlichen Maßnahmen wurden 2008 aufgrund dieser
Ergebnisse durch das Bundeskanzleramt ergriffen?
Wie viele und welche Anzeigen wurden in diesem Zusammenhang insgesamt
erstattet?
Wie viele Anzeigen wurden gegenüber Betreiber von Fitnessstudios oder
deren MitarbeiterInnen erstattet?
10. Wie viele
Hausdurchsuchungen wurden in diesem Zusammenhang durch das Bundeskanzleramt (z.B. durch Organe oder
beauftragte Sachverständigte) im Jahr 2008 beantragt?
Wie viele wurden durchgeführt?
Wie viele Hausdurchsuchungen wurden davon in Fitnessstudios etc.
durchgeführt?
11. Wurden als Ergebnis von
Hausdurchsuchungen verbotene Stoffe nach der Verbotsliste beschlagnahmt?
Wenn nein, warum nicht?
12. Wie viele dieser Maßnahmen
oder Bescheide erwuchsen in Rechtskraft?
Gegen wie viele Bescheide wurde ein Rechtsmittel ergriffen?
Wie viele dieser Verfahren sind abgeschlossen, wie viele noch offen?
13. Halten Sie die gesetzliche Regelung von § 68a AMG und nun nach § 22 ADBG, nach der Organe des Bundeskanzlers und beauftragte Sachverständige des BKA bzw. nun des BMLVS sowie seit 01.08.2008 die unabhängige Dopingkontrolleinrichtung Kontrollen im Räumen von Vereinen oder anderen juristischen oder natürlichen Personen, die der Ausübung des Sports oder der Förderung der Gesundheit oder Fitness gewidmet sind oder bei Sportveranstaltungen Wettkämpfen (z.B. Fitnessstudios, Sportplätze oder Sporteinrichtungen) vorzunehmen haben, weiterhin für sinnvoll oder soll diese Kontrolle mittelfristig an bestimmte Behörden oder besondere Einrichtungen (z.B. Pharmed oder SOKO Doping) übertragen werden?
14. Hat sich aus Sicht des Ressorts
die Amtshilfe durch die Polizei gemäß § 22 Abs 5 Anti-Doping-Bundesgesetz
seit 01.08.2008 bewährt?
Wenn ja, zu wie vielen Einsätzen wurden Assistenzleistungen beantragt?
15. Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 6a Rezeptpflichtgesetz wurden von den Organen oder beauftragten Sachverständigen des BKA im Jahr 2008 erstattet (Aufschlüsselung Landesgerichte bzw. StA)?
16. Welche Arzneimittel betrafen diese Anzeigen (Ersuche um namentliche Bekanntgabe der Arzneimittel und Chargennummer, sowie Herkunftsland derselben)?
17. Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 84 a Arzneimittelgesetz (AMG) bzw. § 22 a ADBG wurden von den Organen oder Sachverständigen des BKA im Jahr 2008 erstattet?
18. Welche verbotene Stoffe nach der Verbotsliste betrafen diese Anzeigen (Ersuche um namentliche Bekanntgabe der Arzneimittel und Chargennummer sowie Herkunftsland)?
19. Wurden von
den beauftragten Sachverständige und Organen des BKA bei Anzeigen nach
§ 84 a AMG bzw. § 22 a ADBG auch andere Delikte nach dem StGB
angezeigt (z.B.
Körperverletzung, Gesundheitsgefährdung)?
Welche
Tatbestände betrafen diese Strafanzeigen?
20. Wie beurteilen Sie die Tatsache,
dass von 78 gerichtlichen Strafanzeigen nach § 84a AMG aus den Jahren
2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 50 Strafanzeigen bei Gericht zurückgelegt
und gerichtlich nicht weiter verfolgt wurden und es nur zu 7
rechtskräftigen Verurteilungen kam?
Welche justizpolitischen Schlussfolgerungen zieht das Ressort?
21. Wurden von
den beauftragten Sachverständige und Organen des BKA bei Anzeigen nach
§ 84 a AMG bzw.
§ 22 a ADBG auch andere Delikte nach dem StGB angezeigt (z.B.
Körperverletzung, Gesundheitsgefährdung)?
Welche Tatbestände betrafen diese Strafanzeigen?
22. Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen
wurden von den zuständigen Organen bzw. beauftragten Sachverständigen
im Jahr 2008 nach § 84 b Arzneimittelgesetz (AMG) erstattet (Aufschlüsselung
auf BH)?
Wie wurden diese Strafanzeigen jeweils erledigt?
23. Sind nach vorliegenden
Informationen des BMLVS die Verfahren, die mehrere Produkte aus verschiedenen
Herkunftsländern mit dem Verdacht des zusätzlichen Betruges (d.h.
verfälschte Produkte) bereits abgeschlossen worden (siehe dazu AB
4059/XXIII. GP)?
Wenn nein, wie ist der Stand dieser Verfahren?
Wenn ja, welche Länder waren davon betroffen?
Welche Verfahrensergebnisse liegen dazu vor?
24. Wie viele Sportler/Innen haben sich in einem sportrechtlichen Verfahren nach einem positiven Dopingbefund im Jahr 2008 auf die Einnahme eines verunreinigten NEM berufen (ersuche um Aufschlüsselung auf Anzahl der Sportler und zuständigen Sportverband)?
25. Zu welchen sportrechtlichen Konsequenzen führten jeweils diese positiven Dopingbefunde (ersuche um Aufschlüsselung auf Anzahl der Sportler und jeweils zuständiger Sportverband)?
26. Welche Maßnahmen wurden gegenüber Herstellern, Importeuren oder Händlern dieser Produkte bzw. gegenüber Sportverbänden durch die dafür zuständigen Organen bzw. beauftragten Sachverständigen des BKA im Jahr 2008 ergriffen, wenn diese Produkte (z.B. NEM) beispielsweise verunreinigt waren und zu einem positiven Dopingbefund bei SportlerInnen führten?
27. Wurden 2008 durch die Organe bzw.
beauftragten Sachverständigen des BKA Web-Sites (Online-Anbieter)
beobachtet und kontrolliert, auf denen verbotene Stoffe nach der Verbotsliste
angeboten, die in weiterer Folge möglicherweise in Österreich in
Verkehr gebracht wurden?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, zu welchen konkreten Ergebnissen und Schlussfolgerungen führten
bislang diese Kontrollen (d.h. Internet-Marktbeobachtung)?
28. Wurden im Rahmen der
Tätigkeit durch die Organe beauftragten Sachverständigen und des BKA
im Jahr 2008 auch Probennahmen (d.s. Testkäufe) bei Online-Anbietern durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht?
Warum war dies rechtlich nicht möglich?
Gibt es eine Rechtsgrundlage, die derartige Probennahmen in Zukunft durch das
BMLVS im Zuge der Aufsicht nach dem ADBG etc. ausschließt?
Wenn ja, welche Websites, Anbieter und Produkte betraf dies konkret?
Welche Ergebnisse wurden bei Untersuchungen erzielt (ersuche um Bekanntgabe der
Websites, Anbieter sowie der Produkte mit Herkunftsland)?
29. Welche Ergebnisse erbrachten diese
Kontrollen?
Zu welchen Konsequenzen und behördlichen Maßnahmen führten
diese Ergebnisse?
30. Welche aktuellen Probleme werden aktuell seitens des Sportressorts bei diesen „Website-Angeboten“ und den möglichen Bestellungen von Dopingmitteln über das Internet gesehen?
31. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Bundeskanzleramtes im Jahr 2008 gemeinsam mit dem BMJ, BMI, BMGFJ und dem BMF ergriffen, um den kriminell organisierten Schwarzmarkt für Dopingmitteln und Dopingnetzwerke in Österreich zu bekämpfen?
32. Wie sah konkret die in der
Anfragebeantwortung 4059/XXIII. GP angesprochene interne Kooperation aus?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen sind für 2009 insgesamt
geplant?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen wurden 2009 bereits
durchgeführt?
33. Welche Ergebnisse wurden in der angekündigten Sitzung der Überwachungsgruppe für illegale Arzneimittel (Austrian Medicines Enforcement Group) zur Schwerpunktaktion nach § 76 a AMG im Sportnahrungsfachhandel erörtert und welche weiteren Vorgangsweise festgelegt (siehe AB 4059/XXIII.GP)?
34. Unter welchen Voraussetzungen kann
bei der Verfolgung von Dopingverstößen aus Sicht des Sportressorts
ein Daten- und Informationsaustausch zwischen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden
der einzelnen Mitgliedsstaaten, zwischen den einzelnen nationalen unabhängigen
Dopingkontrollbehörden sowie zwischen den nationalen und internationalen Sportverbänden
erfolgen?
Welche Regelungen sind dafür datenschutzrechtlich noch erforderlich?
35. Kann die NADA Austria GmbH
personenbezogenen Daten und Informationen zur Durchführung eines
sportrechtlichen Dopingverfahrens derzeit von zuständigen Behörden (z.B.
BMF, BMG) oder von der Kriminalpolizei, den Staatsanwaltschaften und Gerichten anfordern
und erhalten?
Wenn nein, warum nicht?
36. Unter welchen Voraussetzungen sind
aus Sicht des Sportressorts diesbezügliche Datenübermittlungen
rechtlich möglich?
Welche Regelungen sind datenschutzrechtlich für eine rechtskonforme
Übermittlung erforderlich?
37. In welcher Form muss aus Sicht des
Ressorts die Anwendung von ADAMS in Österreich
(und in Europa) geregelt werden, damit eine Vereinbarkeit mit den
europäischen Datenschutzstandards und der europäischen
Datenschutzrichtlinie vorliegt?
38. Wurden 2008 durch die Organe bzw.
beauftragten Sachverständigen des BKA Web-Seiten (Online-Anbieter)
beobachtet und kontrolliert, auf denen verbotene Stoffe nach der Verbotsliste
angeboten, die in weiterer Folge möglicherweise in Österreich in
Verkehr gebracht wurden?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, zu welchen konkreten Ergebnissen und Schlussfolgerungen führten
bislang diese Kontrollen (d.h. Internet-Marktbeobachtung)?
39. Wurden im Rahmen der
Tätigkeit durch die beauftragten Sachverständigen und Organe des BKA
im Jahr 2008 auch Probennahmen (d.s. Testkäufe) bei Online-Anbietern durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht?
Warum war dies rechtlich nicht möglich? Gibt es eine Rechtsgrundlage, die
derartige Probennahmen in Zukunft durch das BMLVS im Zuge der Aufsicht nach dem
AMG etc. ausschließt?
Wenn ja, welche Websites, Anbieter und Produkte betraf dies konkret?
Welche Ergebnisse wurden bei Untersuchungen erzielt (ersuche um Bekanntgabe der
Websites, Anbieter sowie der Produkte mit Herkunftsland)?
40. Welche Ergebnisse erbrachten diese
Kontrollen und Ermittlungen?
Zu welchen Konsequenzen und behördlichen Maßnahmen führten
diese Ergebnisse?
41. Welche aktuellen Probleme werden
aktuell seitens des Sportressorts bei diesen „Website-
Angeboten“ und den möglichen Bestellungen von Dopingmitteln
über das Internet gesehen?
42. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Bundeskanzleramtes im Jahr 2008 gemeinsam mit dem BMJ, BMI, BMGFJ und dem BMF ergriffen, um den kriminell organisierten Schwarzmarkt für Dopingmitteln und Dopingnetzwerke in Österreich zu bekämpfen?
43. Wie sah konkret die in der
Anfragebeantwortung 4059/XXIII. GP angesprochene interne Kooperation aus?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen sind für 2009 insgesamt
geplant?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen wurden 2009 bereits
durchgeführt?
44. Welche Ergebnisse wurden in der angekündigten Sitzung der Überwachungsgruppe für illegale Arzneimittel (Austrian Medicines Enforcement Group) zur Schwerpunktaktion nach § 76 a AMG im Sportnahrungsfachhandel erörtert und welche weiteren Vorgangsweise festgelegt (siehe AB 4059/XXIII.GP)?
45. Unter welchen Voraussetzungen kann
bei der Verfolgung von Dopingverstößen aus Sicht des Sportressorts
ein Daten- und Informationsaustausch zwischen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden
der einzelnen Mitgliedsstaaten, zwischen den einzelnen nationalen unabhängigen
Dopingkontrollbehörden sowie zwischen den nationalen und internationalen Sportverbänden
erfolgen?
Welche Regelungen sind datenschutzrechtlich für eine rechtskonforme
Übermittlung erforderlich?
46. Kann die NADA Austria GmbH
personenbezogenen Daten und Informationen zur Durchführung eines
sportrechtlichen Dopingverfahrens derzeit von zuständigen Behörden (z.B.
BMF, BMG) oder von der Kriminalpolizei, den Staatsanwaltschaften und Gerichten bekommen?
Wenn nein, warum nicht?
47. Unter welchen Voraussetzungen sind
aus Sicht des Sportressorts diesbezügliche Datenübermittlungen
rechtlich möglich?
Welche Bestimmungen sind datenschutzrechtlich für eine rechtskonforme
Übermittlung erforderlich?
48. In welcher Form muss aus Sicht des Ressorts die Anwendung von ADAMS in Österreich geregelt werden, damit eine Vereinbarkeit mit den europäischen Datenschutzstandards und der europäischen Datenschutzrichtlinie vorliegt?