1877/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.04.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend „Säuglingsnahrung - Rückstände - Kontrollen - Risikobewertung in
Österreich im Jahr 2008"
Mit der AB
4415/XXIII.GP vom 17.07.2008 wurden in der XXIII.GP die Fragen für das
Jahr
2007 beantwortet.
Aus
systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die
aktuellen
Zahlen und Informationen für das Jahr 2008 zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Gesundheit
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele
Proben Säuglingsnahrung (z.B. Grießbrei, Gemüsebrei
(Gläschenkost,
Babymilch) wurden im Jahr 2008 in
Österreich durch die Lebensmittelaufsichtsorgane
gezogen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Welche Produkte betraf dies konkret (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?
2. Wie viele
Proben Säuglingsnahrung wurden 2008 durch die AGES analysiert?
Welche
Produkte bzw. Produktgruppen betraf dies (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe)?
3.
Auf welche Stoffe wurden die Proben jeweils analysiert
(Aufschlüsselung der einzelnen
Stoffe und Produkte
bzw. Produktgruppen)?
Wurden dabei jeweils auch auf Nitrat, Pestizide, Chlormequat, Schwermetalle, Bakterien
untersucht?
Wenn nein, warum nicht?
4. Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die
Analysen von Säuglingsnahrung im Jahr 2008
(Aufschlüsselung der festgestellten Stoffe,
Grenzwertüberschreitungen auf Produkte)?
Wie viele und welche Produkte wurden als
gesundheitsschädlich, verdorben, verfälscht,
falsch bezeichnet oder wertgemindert
beurteilt?
Wie viele und welche Produkte verstießen gegen die Bestimmungen der LMKVO?
5. Bei wie vielen Proben wurde in Österreich auf nicht zugelassene Pestizide untersucht?
6.
Was ergab dazu jeweils beim Nachweis von Rückständen etc. die
Risikobewertung durch
die
AGES?
7.
Welche behördlichen Maßnahmen mussten 2008 nach den
gesetzlichen Bestimmungen
ergriffen
werden (z.B. Anzeigen, Beschlagnahme, Öffentliche Warnung)?
Gegen
welche gesetzlichen - lebensmittelrechtlichen - Bestimmungen wurde dabei
verstoßen?
8. Wurde dabei
auch die Einhaltung spezieller lebensmittelrechtlicher Bestimmungen für
Säuglingsnahrung
überprüft?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welches konkretes Ergebnis erbrachten diese Überprüfungen?
9. Wie viele
Proben Säuglings- bzw. Babynahrung wurden 2008 auf
„Chlormequat" untersucht
(Ersuche um namentliche Angabe)?
10. Bei welchen Produkten wurde Chlormequat nachgewiesen?
Bei
welchen dieser Produkte gab es eine Überschreitung des
Rückstandhöchstwertes
(Ersuche
jeweils um namentliche Bekanntgabe der Produkte)?
11. Was ergab dazu jeweils die Risikobewertung durch die AGES - Sachverständigen?
12. Wie viele Proben Säuglings- bzw. Babynahrung wurden 2008 auf Semicarbizid untersucht?
13. Bei welchen Produkten wurde Semicarbizid nachgewiesen?
Welche
Werte ergaben die Untersuchungen (Ersuche jeweils um namentliche Bekanntgabe
der
Produkte)?
14. Was ergab dazu jeweils die Risikobewertung durch die AGES?
15.
Wurde in Österreich das Schnellwarnsystem 2008 in Anspruch genommen
und andere
Mitgliedstaaten
über gesundheitsschädliche bzw. nicht sichere Säuglings- bzw.
Babynahrung
informiert?
Wenn ja, welche Produkte bzw. Stoffe betraf dies?
16.
Welche Informationen über Säuglings- bzw. Babynahrung wurden
in Österreich im Jahr
2008
von anderen Mitgliedsstaaten im Rahmen des Schnellwarnsystems übermittelt?
17.
Wie viele Proben Säuglings- bzw. Babynahrung sollen 2009 im Rahmen
des Proben- und
Revisionsplanes
gezogen und analysiert werden?
18.
Auf welche Stoffe und Rückstände sollen
jeweils die Analysen erfolgen?
Welche Ergebnisse liegen bereits vor?